Wahlkampfkosten: ÖVP und FPÖ sprengten Kostenrahmen bei NR-Wahl

ÖVP, FPÖ und SPÖ überschritten im Vorjahr laut eigenen Meldungen an Rechnungshof Wahlkampfkostenobergrenze von 7 Mio. Euro - ÖVP gab knapp 13 Mio. aus, FPÖ 10,7 Mio., SPÖ 7,4 Mio.

Wien (APA) - Die Nationalratswahl 2017 war die erwartete Materialschlacht: ÖVP, FPÖ und SPÖ haben die Wahlkampfkostenobergrenze von sieben Millionen Euro überschritten. ÖVP und FPÖ sprengten den vorgegebenen Rahmen deutlich, wie aus Berichten der Parteien an den Rechnungshof hervor geht. Die ÖVP hat demnach knapp 13 Millionen Euro gemeldet, die FPÖ 10,7 Millionen.

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Fakten - Wahlkampfkosten: ÖVP und FPÖ sprengten Kostenrahmen bei NR-Wahl

Seit 2012 gilt für alle Wahlen auf Bundesebene eine Wahlkampfkostenobergrenze von sieben Millionen Euro pro Partei. Konkret besagt die Regelung, dass zwischen dem sogenannten Stichtag der Wahl und dem Wahltag - 2017 waren dies der 25. Juli und der 15. Oktober - keine Partei mehr als sieben Millionen Euro für Wahlwerbung ausgeben darf. Bis ein Jahr nach der Wahl müssen die Parteien ihre Ausgaben von Wirtschaftsprüfern testieren lassen und an den Rechnungshof melden. Bei Überschreitungen werden Strafzahlungen von 10 bis 20 Prozent des Überschreitungsbetrages fällig. Für die Verhängung zuständig ist der "Unabhängige Parteien-Transparenz-Senat" im Kanzleramt.

Strafzahlungen dürften auch bei dieser Wahl anstehen. Die ÖVP meldete dem Rechnungshof dieser Tage etwa die Summe von knapp 13 Millionen Euro als Wahlkampfkosten für den Nationalratswahlkampf 2017. Damit habe man rund 1,8 Millionen Euro mehr als bei der Nationalratswahl 2013 ausgegeben, hieß es aus der türkisen Parteizentrale gegenüber der APA. "Der Wahlkampf 2017 war für die neue Volkspartei ein außergewöhnlicher Wahlkampf. Leider haben wir deutlich mehr ausgegeben, als die vorgesehene Obergrenze dafür ist. Wir werden selbstverständlich die volle Strafe begleichen", sagte ÖVP-Generalsekretär Karl Nehammer.

Der Wahlkampf dürfte die Partei damit noch einmal mehrere hunderttausend Euro bis eine Million an Bußgeld kosten. Die Wahlkampfausgaben haben sich laut Nehammer neben dem hohen ÖVP-Engagement in Bund, Ländern und in der türkisen Bewegung "aus dem erhöhten Informationsbedarf in Folge des untergriffigen Wahlkampfes" ergeben. Die ÖVP sei aber im Gegensatz zum Mitbewerb zu 100 Prozent ehrlich und transparent, während etwa die SPÖ mutmaßliche Wahlkampfkosten in dubiosen Vereinen versteckt habe, so Nehammer.

Der Koalitionspartner FPÖ hat 10,7 Millionen Euro an Wahlkampfkosten an den Rechnungshof gemeldet. Auch den Blauen blüht damit eine Strafe von mehreren hunderttausend Euro. FPÖ-Generalsekretär Harald Vilimsky begründete die Überschreitung mit Kostensteigerungen bei Werbung und Wahlkampfdynamik. "Seit der damaligen Festsetzung der Obergrenze ist es bei der werblichen Darstellung zu einer Kostensteigerung von jenseits der 30 Prozent gekommen, was die Mehrausgaben zum Gutteil erklärt. Zusätzlich hat eine Dynamik in unserer Kampagne auch Mehrkosten verursacht", so Vilimsky. "Wir fordern trotzdem keine Anhebung der Obergrenze und werden uns beim nächsten Urnengang noch stärker am Riemen reißen und den Gürtel bei uns enger schnallen. Und im Unterschied zur SPÖ haben wir keine dubiosen Vereine und horrende Silberstein-Methoden und Kosten."

Die SPÖ hat solche Kritik bereits im vergangenen Wahlkampf zurückgewiesen. Laut SPÖ-Parteizentrale hat man das Wahlkampfkostenlimit bei der vergangenen Nationalratswahl nur minimal überschritten. 7.383.429,95 Euro wurden demnach an den Rechnungshof gemeldet. Der SPÖ droht damit eine Geldbuße im mittleren fünfstelligen Bereich.

NEOS und Liste Pilz blieben deutlich unter der Wahlkampfkostenobergrenze. Die NEOS meldeten 1.773.967 Euro ein. Über den Stichtag hinaus kommunizierten die Pinken schon vor längerem die gesamten Wahlkampfkosten mit 2.649.195,70 Euro. Bei der Liste Pilz waren es laut Parteichefin Maria Stern in etwa 300.000 Euro an Wahlkampfkosten, die an den Rechnungshof kommuniziert wurden. Eine Wählerstimme habe die Liste damit 1,50 Euro gekostet und man habe alle Wahlkampfausgaben aus Spendengeldern finanziert, so Stern.

Das Parteiengesetz wertet als Ausgaben für Wahlwerbung "insbesondere" (aber nicht ausschließlich) zwölf Ausgabenkategorien - darunter Plakate, Postwurfsendungen, Folder, Wahlkampfgeschenke, Inserate und Werbespots, aber auch die Ausgaben für Werbe- und Eventagenturen, zusätzliche Personalkosten sowie Ausgaben für Personenkomitees. Die Kandidaten selbst dürfen bis zu 15.000 Euro in den eigenen Wahlkampf stecken - alles darüber hinaus muss der Partei zugerechnet werden. An den Rechnungshof gemeldet werden müssen die Wahlkampfkosten gemeinsam mit dem Rechenschaftsbericht der jeweiligen Partei.

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