Nächste Runde im Streit um
den Semmering-Basistunnel

Verwaltungsgerichtshof muss alle Beschwerden gegen das Projekt beurteilen

von
Bahn - Nächste Runde im Streit um
den Semmering-Basistunnel

Die Tunnelgegner scheiterten mit ihrem Ansuchen, das BVwG möge sich für die Landesbescheide unzuständig erklären. Auch der Befangenheitsantrag gegen Gutachter Leopold Weber wurde von Richter Werner Andrä abgelehnt, auch wenn Weber auf Nachfragen der Projektgegner einräumte, er sei weder Ziviltechniker noch habe er einen Gewerbeschein. Seine Funktion als Universitätsprofessor reiche aus. Auch Richter Andrä selber erklärte sich für nicht befangen.

Die ÖBB verwiesen in ihrer Kurzpräsentation darauf, dass das Projekt unverändert zur ersten Genehmigung aus dem Jahr 2011 weiterverfolgt werde und nötig sei, da die Strecke über den Semmering nicht mehr zeitgemäß sei. Auch spare man sich mit dem Tunnel künftig zwischen Wien und Graz eine halbe Stunde Zeit.

Ökologische Schäden befürchtet

Dem halten die Beschwerdeführer, vor allem die Organisationen Alliance for Nature, STOPP dem Bahn-Tunnelwahn, BISS (Bürger-lnitiative-Semmering-Schlaglstraße), entgegen, dass durch das Projekt der Status der Ghega-Bahn als Weltkulturerbe gefährdet sei und dass die Wasserableitung von 450 l/Sekunde dem Bedarf der Stadt Graz entspreche. Sie befürchten dadurch große ökologische Schäden.

Außerdem bezweifeln sie die Verkehrsprognosen der Bahn, die als Argument für den Bedarf eines Tunnels dienen. Während ein ÖBB-Gutachten den gemeinwirtschaftlichen Nutzen mit 5,11 angibt - für jeden investierten Euro würden also 5,11 Euro volkswirtschaftlicher Nutzen entstehen -, verweisen die Gegner auf ÖBB-Chef Christian Kern, der selber den gemeinwirtschaftlichen Nutzen in der Bauphase mit 0,9 und im Betrieb mit 1,3 angegeben habe. Der deutsche Experte Martin Vieregg kommt sogar nur auf einen Nutzen von 0,4, was heißen würde, dass die Kosten höher sind als der Nutzen.

Kommentare

Als LH Pröll für die Frächter (ÖVP) einen Straßentunnel wollte ging alles sehr schnell. Bei der tiefroten ÖBB gelten auf einmal ganz andere Gesetze....

Seite 1 von 1