Urteil: Schuldig

Zwei 18-Jährige wegen zweifachen Mordversuchs zu fünf Jahren Haft verurteilt

von Teenager in Handschellen wird abgeführt © Bild: Corbis

Zu dem Feuer kam es in der Nacht auf den 17. April 2012. Laut Anklage zündeten die damals Jugendlichen mit Brandbeschleunigern einen Stiegenaufgang an. Einen Brandmelder sollen sie zuvor abmontiert haben. Eine andere Betreuerin wurde durch einen weiteren Feuermelder auf die Flammen aufmerksam und konnte diese löschen. Keiner der Beteiligten wurde verletzt, auch der Sachschaden blieb gering.

Tötungsabsicht bestritten

Die beiden Angeklagten gaben vor Gericht die Brandstiftung zu, bestritten aber eine Tötungsabsicht. Sie hätten auf keinen Fall jemanden umbringen wollen, beteuerten beide. Sie hätten das Feuer aus Verärgerung gelegt. Sie hätten nicht mehr in der Wohngemeinschaft leben wollen und daher beschlossen, das Haus niederzubrennen, "damit wir da nicht mehr wohnen müssen". Laut Staatsanwalt Heinz Rusch blieb die Katastrophe nur darum aus, weil die Angeklagten die Demontage eines Brandmelders vergessen hätten. Der 18-Jährige erwiderte darauf, dass sie jenen Brandmelder absichtlich an seinem Platz belassen hätten. Sie wären außerdem in der Lage gewesen, die Betreuer zu retten.

Laut Gerichtsmediziner Walter Rabl war für die im Haus befindlichen Personen eine Rauchgasvergiftung die größte Gefahr. Ohne Brandmelder wäre es laut seinen Angaben "höchstwahrscheinlich" gewesen, dass die beiden Personen das Feuer nicht überlebt hätten. Ein Brandsachverständiger befasste sich vor Gericht mit der Frage, was passiert wäre, wenn die Betreuerin den brennenden Teppich nicht hätte löschen können. Die darunter liegende Stiegenkonstruktion hätte Feuer gefangen, und die Flammen hätten sich wahrscheinlich auf das ganze Haus ausgebreitet, so sein Schluss.

Eingeschränkt zurechnungsfähig

Gerichtspsychiater Reinhard Haller erklärte die beiden Angeklagten für eingeschränkt zurechnungsfähig. Im Prozess kamen auch die Lebensumstände der Heranwachsenden zutage. Laut Andrea Zacherl, der Verteidigerin der jungen Frau, befindet sich ihre Mandantin intellektuell auf dem Stand eines Mädchens im Alter zwischen neun und elf Jahren. Der 18-Jährige, vertreten von Klaus Pichler, ist bereits Vater eines zweijährigen Kindes.

Nach vierstündiger Beratung erklärten die Geschworenen die Angeklagten wegen zweifachen versuchten Mordes mit 5:3 Stimmen für schuldig. Sie hätten den Tod der beiden Betreuer zumindest in Kauf genommen, hieß es. Die versuchte Brandstiftung, die beide zugaben, sah das Gericht einstimmig als erwiesen an. Mildernd wirkten sich Unbescholtenheit, das teilweise Geständnis und die eingeschränkte Zurechnungsfähigkeit aus, zudem dass es beim Versuch blieb. Als erschwerend wertete das Gericht die wiederholten Versuche der beiden, den Teppich in Brand zu stecken, und dass drei Verbrechen zusammenkamen.

Die Verteidigung des Burschen meldete umgehend Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an, die Verteidigerin der jungen Frau erbat Bedenkzeit. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.

Kommentare

strizzi49 melden

OK, die beiden haben was Schlimmes getan - haben sie ja auch gestanden. Ich finde es jedoch äußerst bedenklich, wenn die nun auf Grund von sog. "Sachverständigengutachten" verurteilt werden, die nur so strotzen von "hätte, wahrscheinlich, wäre, usw.". Nirgens steht, dass es so war! Es hätte so sein können! Na und?

strizzi49 melden

"Hätte" mich heute früh ein Ziegelstein am Kopf getroffen, "wäre" ich jetzt "wahrscheinlich" tot! Und mit soeas wird man verurteilt !!?????

Nudlsupp melden

So ist es Strizzi. Die Unschuldsvermutung funktioniert nur in der Politikerkaste. Während bei den einen alles zu deren Gunsten ausgelegt wird, gilt bei Otto Normalverbraucher, daß eben alles zu seinen Ungunsten ausgelegt wird. Vor dem Gesetz sind alle gleich, manche sind halt etwas gleicher.

Ignaz-Kutschnberger
Ignaz-Kutschnberger melden

Naja, ich weiß nicht... psychisch sind die außer der NORM... Tötungsabsicht mal hin oder her... aber ich frag mich, hätte das Haus tatsächlich Feuer gefangen, hätten die 2 dann tatsächlich aus dem brennenden Haus noch jemand rechtzeitig retten können?? Und allein aufgrund dieser Frage unterstelle ich denen doch, dass sie den Tod der Betreu in Kauf genommen hätten... und dass man bei so einer Aktion nur bedingt zurechenbar sein kann... absichtlich einen Brand in einem Haus zu legen, mit der Absicht dieses niederzubrennen, obwohl sich da noch Leute darin befinden... also bitte, will mir da wirklich von euch jemand sagen, dass man denen alles ok ist???
Übrigens ich und einige andere sind zu dem Entschluss gekommen, dass es auch für den poster @Eduardos aufgrund seiner gestrigen Aussage "den Abschaum hineinstoßen" aus gesundheitl. Gründen besser ist, diesen via Fern-Peilung zu orten... einige Herrschaften möchten nämlich doch gerne darüber informiert werden, sollte er sich ihnen mehr als 60 Meter nähern, um ihn im Ernstfall rechzeitig aus dem Verkehr zu ziehen ;-)

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