Vor GroKo-Abstimmung 24.339
Neueintritte bei der SPD

Wenn Union und SPD sich einigen, ist die GroKo noch nicht in trockenen Tüchern

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Stimmberechtigt ist, wer bis 18.00 Uhr am Dienstag im Mitgliederverzeichnis der SPD stand. "Wahnsinn!", schrieb Klingbeil. "Ich freue mich, dass ihr alle dabei seid!" Gegner einer Neuauflage von Schwarz-Rot hatten mit dem Slogan "Tritt ein, sag nein" um neue Mitglieder geworben. Das Ergebnis des Mitgliedervotums soll in drei bis vier Wochen vorliegen - voraussetzt, Union und SPD einigen sich wie geplant auf einen Koalitionsvertrag. Denkbar wäre, dass am Wochenende 3./4. März ausgezählt und ein Ergebnis bekannt gegeben wird.

Vor allem seit dem SPD-Sonderparteitag in Bonn am 21. Jänner, auf dem die Delegierten knapp für den Eintritt in Koalitionsverhandlungen stimmten, berichteten die SPD-Landesverbände von Tausenden neuen Mitgliedsanträgen. Teilweise mussten Helfer Sonderschichten einlegen, um sie zu bearbeiten. Zum Jahreswechsel hatten die Genossen noch 443.152 Mitglieder gezählt.

Als die SPD 2013 schon einmal ihre Basis über den Koalitionsvertrag mit der Union entscheiden ließ, waren 474.820 Menschen stimmberechtigt. 78 Prozent beteiligten sich am Mitgliedervotum, 76 Prozent stimmten für eine Große Koalition. Damit das Votum gültig ist, müssen sich 20 Prozent der Stimmberechtigten beteiligen.

Damals waren sehr viel weniger Mitglieder in den Wochen vor der Abstimmung neu eingetreten. Diesmal ist der Widerstand der GroKo-Gegner lauter, vor allem die Jusos werben für ein Nein der Basis. Angesichts des historisch schlechten Wahlergebnisses der SPD von 20,5 Prozent bei der Bundestagswahl und fallender Umfragewerte fürchten sie, dass sich der Absturz in einer neuen Großen Koalition beschleunigt. Es wäre bereits die dritte Große Koalition mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU) an der Spitze seit 2005.

Das Bundesverfassungsgericht prüft derzeit noch die Zulässigkeit des SPD-Mitgliederentscheids. Es habe fünf Anträge gegeben, das Votum zu untersagen, sagte ein Gerichtssprecher in Karlsruhe. Danach gibt es Zweifel, ob sich eine Mitgliederbefragung mit der Freiheit der Abgeordneten, die den Kanzler oder die Kanzlerin wählen, und mit den Grundsätzen der repräsentativen Demokratie vereinbaren lässt.

Zwei der fünf Anträge wurden am Dienstag aber schon abgelehnt. Bereits im Dezember 2013 hatte das höchste deutsche Gericht den Eilantrag einer Privatperson gegen das damalige Mitgliedervotum der SPD über die Koalitionsbildung abgewiesen. Die Entscheidungsfreiheit der Bundestagsabgeordneten sei durch das Votum der SPD-Mitglieder nicht beeinträchtigt, hieß es damals zur Begründung.

Auch andere Parteien wuchsen rund um die Bundestagswahl. Ende des Jahres hatte die CDU 425.910 Mitglieder. Die FDP wuchs im vergangenen Jahr um 10.000 Mitglieder und kommt nach diesem Aufnahmerekord auf 63.050 Partei-Angehörige. Die Grünen, die ohnehin mehr als 65.000 Mitglieder haben, zählten seit Jahresbeginn mehr als 1.000 Neuzugänge. Und die Linke kam bis Ende 2017 auf 62.300 Mitglieder - so viele wie seit 2013 nicht mehr.

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