Visa-Prozess zu Ende: Dreieinhalb Jahre Haft für ehemaligen Vize-Konsul in Budapest

Strenge Strafen im Verfahren um illegalen Visa-Handel Für zwei weitere Angeklagte 30 Monate Freiheitsstrafe

Visa-Prozess zu Ende: Dreieinhalb Jahre Haft für ehemaligen Vize-Konsul in Budapest

Zudem schöpfte der Senat von seinem Konto 105.000 Euro ab, weil es sich dabei nach Ansicht des erkennenden Gerichts zweifelsfrei um Erlöse seines rechtswidrigen Handelns handelte. Zwei Unternehmer und ein serbischer Ex-Polizist, die mit fingierten Firmen-Einladungen und falschen Verpflichtungserklärungen im großen Stil die Einreise tausender serbischer bzw. moldawischer Staatsbürger in den Schengen-Raum erwirkt hatten, fassten teilbedingte Haftstrafen zwischen 30 und 36 Monaten aus. Von ihren Konten wurden zwischen 210.000 und 350.000 Euro abgeschöpft.

Eine Hausfrau, die in weit geringerem Ausmaß für Bekannte und Verwandte falsche Papiere eingereicht und dafür auch kein Geld kassiert hatte, bekam 15 Monate bedingt. Einen Freispruch gab es für einen Fußball-Manager, der ursprünglich verdächtigt worden war, ebenfalls auf unrechtmäßige Weise Visa erlangt zu haben. Sämtliche Urteile sind nicht rechtskräftig.

"Die Ärmsten der Armen skrupellos ausgebeutet"
"Tausendfacher Amtsmissbrauch darf nicht mit einer Bagatellestrafe geahndet werden", begründete Richter Peter Liebetreu die bei einem maximalen Strafrahmen von fünf Jahren harte Sanktion, die über den geständigen, bisherigen Ex-Vize-Konsul verhängt wurde. Der 44-Jährige habe "die Ärmsten der Armen skrupellos ausgebeutet", indem er sich von Staatsangehörigen der Republik Moldau "schmieren" ließ, die als das Armenhaus Europas gelte.

Fast noch härter ging Liebetreu mit dem Außenministerium ins Gericht. Der illegale Visa-Handel an den österreichischen Vertretungsbehörden sei "nicht zu übersehen" und "in ganz Serbien bekannt" gewesen. In Wien habe man aber "überhaupt nichts unternommen", obwohl in einigen Fällen das Botschaftspersonal die bestehenden Missstände durchaus aufgezeigt habe, wie Liebetreu festhielt: "Es wurden Hilferufe nach Wien abgesandt, was offensichtlich nicht immer bei den österreichischen Ministerien erwünscht schien."

Mangels effizienter Kontrollen wäre das rechtswidrige Treiben in den betroffenen Botschaften "wie in geschützten Werkstätten" möglich gewesen. Die Kontrolle des Außenministeriums in Bezug auf die Botschaft in Budapest hätte darin bestanden, dass zwar ein Prüfer nach Ungarn geschickt wurde, der in seinem Bericht den Austausch von Messingschildern und eine durchgehende telefonische Erreichbarkeit urgierte. "Kaum Erwähnung hat demgegenüber eindeutig festgestellter tausendfacher Amtsmissbrauch gefunden", betonte der Richter.

Liebetreu gab weiters bekannt, dass er während des laufenden Verfahrens wiederholt Informationen erhalten habe, wonach an einigen Vertretungsbehörden nach wie vor ungesetzliche Zustände herrschen sollen: "Es hat nicht zu übersehende Signale ans Gericht gegeben, dass Visa in Serbien nach wie vor käuflich erwerbbar sind." Er sei telefonisch informiert worden, "dass nur dann etwas weiter geht, wenn im Pass mindestens 50 Dollar drinnen liegen".

"Eintrittsgebühr" für Visa-Werber
In der österreichischen Botschaft in Belgrad werde seinen Informationen zufolge von Visa-Werbern vor dem Betreten des Gebäudes eine "Eintrittsgebühr" verlangt, "die das Security-Personal abkassiert", wie der Richter die Prozessbeobachter wissen ließ. Er ortete beim Außenamt "dringenden Handlungsbedarf" und hielt mit seiner Einschätzung nicht hinter dem Berg, "dass nach unserem Verständnis viel mehr Angeklagte hier hätten sitzen müssen."

Man werde "in Zukunft sämtliche Möglichkeiten nützen, um jeden Missbrauch zu verhindern", hielt dem das Außenministerium am Freitagnachmittag in einer Presseerklärung entgegen. Neue Richtlinien bei der Visa-Vergabe, das "Vier-Augen-Prinzip", häufigere Inspektionen und zusätzliches Personal an stark frequentierten Vertretungsbehörden sollen Unregelmäßigkeiten verhindern.

(apa/red)