Bankomatgebühren:
Kein generelles Verbot

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat in seinem jüngsten Erkenntnis kein generelles Verbot für Bankomatgebühren ausgesprochen.

von VfGH - Bankomatgebühren:
Kein generelles Verbot © Bild: istockphoto.com

Die automatische Weiterverrechnung von Behebungsgebühren von Drittanbietern an die Banken, wie es § 4a des Verbraucherzahlungskontogesetz (VZKG) vorsieht, wird aber als verfassungswidrig eingestuft. Die Gesetzesbestimmung wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben.

Nicht verfassungswidrig

Nicht verfassungswidrig und somit weiterhin erlaubt ist die Bestimmung des § 4 Abs. 2 des VZKG, das den Banken vorschreibt, dass sie Entgelte für Bankomatabhebungen "im Einzelnen" aushandeln müssen. Diese Regelung stelle keine Verletzung des Grundrechts auf Unversehrtheit des Eigentums der Banken dar, wie diese vor dem VfGH moniert hatten. Banken dürfen also weiterhin in Einzelfällen Gebühren für Geldbehebungen an Bankomaten verrechnen.

"Es ist nicht unverhältnismäßig, wenn kontoführenden Zahlungsdienstleistern die Pflicht auferlegt wird, Verbrauchern tatsächlich mehrere Zahlungskontotarifmodelle anzubieten, um das Erfordernis des 'im Einzelnen Aushandelns' nach der Judikatur zu erfüllen", heißt es im Erkenntnis des VfGH.

Finanzministerium: Keine versteckten Gebühren

Das Finanzministerium fordert in Reaktion auf die jüngsten Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) zu den Bankomatgebühren die Kreditinstitute auf, nachvollziehbare Produkte und Kontomodelle anzubieten. Diese dürften keine versteckten Gebühren enthalten und die Kosten müssten klar gekennzeichnet sein. Den Konsumenten müsse eine vernünftige Entscheidung ermöglicht werden.

»Das wichtigste ist jetzt volle Transparenz für Kunden«

"Das wichtigste ist jetzt volle Transparenz für Kunden", so der Sprecher von Finanzminister Hartwig Löger (ÖVP) am Freitag in einer schriftlichen Stellungnahme. "Sollte die Anwendung von den Marktteilnehmern unzufriedenstellend umgesetzt werden, behalten wir uns vor, in dem Bereich konkretere Anforderungen zu formulieren", heißt es darin weiter.

AK sieht Banken in der Pflicht

Auch die Arbeiterkammer (AK) sieht nun die Banken in der Pflicht. Diese müssten eine flächendeckende Versorgung mit Bargeld sicherstellen, "damit Konsumenten kostenlos vom eigenen Konto abheben können". "Das Feld darf nicht Drittanbietern überlassen werden, die mitunter den Konsumenten unverhältnismäßige Spesen verrechnen", fordert Gabriele Zgubic, Leiterin der AK Konsumentenpolitik, in einer Aussendung.

Für die AK ist das jüngste Erkenntnis zu den Bankomatgebühren "durchwachsen". Eindeutig abzulehnen sei aber die Tendenz, die Bankkunden mit extrahohen Spesen durch Drittanbieter zur Kasse zu bitten. Diese Spesen seien - etwa bei der Firma Euronet mit 1,95 Euro pro Behebung - besonders hoch. "Daher ist es zu begrüßen, wenn die Banken weiterhin die Bargeldversorgung über das bewährte Bankomatsystem vornehmen. Denn die Versorgung mit Bargeld ist aus Sicht der AK eine wesentliche Pflicht von Banken. Es darf daher nicht zu einer weiteren Ausdünnung des Bankomatnetzes kommen", so Zgubic.

SPÖ fordert weiterhin generelles Verbot

Die SPÖ, größte Oppositionspartei im Parlament, spricht sich nach der teilweisen Aufhebung von Bestimmungen im Verbraucherzahlungskontogesetzes (VZKG) weiter für ein generelles Verbot von Bankomatgebühren aus. Zudem müsse ein wohnortnaher Zugang zu Bankfilialen sichergestellt werden.

»Die Regierung muss alles in die Wege leiten, damit jeder in Österreich unentgeltlich zu seinem Bargeld kommt«

"Die Regierung muss jetzt alles in die Wege leiten, damit jeder in Österreich unentgeltlich zu seinem Bargeld kommt", fordert SPÖ-Konsumentenschutzsprecher Markus Vogl am Freitag. Die SPÖ stehe bereit, bei einer entsprechenden Gesetzesreparatur im Nationalrat mitzugehen um sicherzustellen, dass es auch zu keinen zusätzlichen Kosten kommt. Der Regierung wirft Vogl Untätigkeit in Sachen Konsumentenschutz vor.

Wohnortnahen Zugang zu unentgeltlicher Bargeldbehebung

Ziel müsse sein, dass die Bevölkerung einen wohnortnahen Zugang zur unentgeltlichen Bargeldbehebung hat. Deshalb habe die SPÖ auch noch in der Regierung auf das Verbot der Bankomatgebühr gedrängt. "Wenn der Verfassungsgerichtshof nun Teile des Gesetzes als verfassungswidrig sieht, liegt es an uns als Gesetzgeber, eine Regelung zu finden, die verfassungskonform ist und das Ziel - unentgeltlicher Zugang zum eigenen Bargeld - erreicht wird", so Vogl. Die SPÖ habe diesbezüglich auch schon Initiativen gesetzt.

»Der Zugang zu Bargeld ist als essenzielles Grundrecht der Menschen anzusehen«

Auch SPÖ-Kommunalsprecher Andreas Kollross fordert per Aussendung die Regierung auf, rasch ein generelles Verbot von Bankomatgebühren umzusetzen. "Der Zugang zu Bargeld ist als essenzielles Grundrecht der Menschen anzusehen."

Entwicklung könne Abwanderung beschleunigen

Ein weiteres Problem sei, dass gerade in ländlichen Regionen der Zugang zu Bargeld zunehmend verschlechtert werde. "Die Menschen mit Bankomatgebühren zu bestrafen, obwohl das oftmals die einzige Möglichkeit ist, zu seinem eigenen Geld in der eigenen Gemeinde zu kommen, ist gelinde gesagt eine Frechheit", so Kollross. Dies gelte sowohl im urbanen und verstärkt im ländlichen Raum.

Auch Kollross fordert, die wohnortsnahe Erreichbarkeit zu Bankfilialen und Bargeld sicherzustellen. "Vor allem älteren Menschen, die weniger mobil sind, wird es massiv erschwert, Bankgeschäfte zu erledigen. Außerdem können solche Entwicklungen die Abwanderung beschleunigen, da Bankfilialen ein wichtiger Teil der Infrastruktur darstellen", so der SPÖ-Kommunalsprecher.

Hartinger-Klein: Kostenpflichtige Geräte kennzeichnen

Konsumentenschutzministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) will nach dem heutigen VfGH-Erkenntnis eine "Kennzeichnung der kostenpflichtigen Bankomaten erreichen". Darum gehe es aus Sicht des Verbraucherschutzes, so die Politikerin am Freitag in einer Aussendung. Derzeit muss vor der Abhebung immerhin ein Hinweis auf Gebühren am Schirm erscheinen.

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