Verlage klagen jetzt gegen Google Print: Ist Netz-Bücherprojekt Copyrightverletzung?

Google wirft den Klägern kurzsichtiges Handeln vor Der Klage gingen monatelange Verhandlungen voraus

Erst hat eine Vereinigung von Autoren gegen das neue Bücherprojekt von Google geklagt, jetzt zieht auch der Amerikanische Verband der Buchverlage vor Gericht. Google warf den Klägern eine kurzsichtige Betrachtungsweise des Projekts vor und bezeichnete Google Print als "historische Bemühung, damit die Menschen Millionen von Büchern einfacher finden und kaufen können".

Verlage klagen jetzt gegen Google Print: Ist Netz-Bücherprojekt Copyrightverletzung? © Bild: AP/Sakuma

"Google verletzt Urheberrechte"
Die Association of American Publishers kritisierte hingegen, dass den Verlagen durch das Einscannen von Büchern in Bibliotheken ein fortgesetzter Schaden zugefügt werde, der nicht wieder gut gemacht werden könne. Google verletze die Urheberrechte der Verlage, um seine eigenen kommerziellen Interessen voranzutreiben. Verbandspräsidentin Patricia Schroeder sagte, der Klage seien monatelange ergebnislose Verhandlungen mit Google vorausgegangen.

Volltextsuche
Das im Dezember vergangenen Jahres gestartete und noch im Testlauf befindliche Projekt "Google Print" ermöglicht die Volltextsuche in den in mehreren Bibliotheken eingescannten Büchern. Bei der Trefferliste erscheint eine verkleinerte Abbildung des Buch-Covers. Wird ein Eintrag ausgewählt, kann man drei Seiten des Buchs mit der entsprechenden Stelle des Suchbegriffs einsehen.

Klage der Autorenvereinigung
Die Werke der Autoren seien den Bibliotheken nur zur Einsicht der Benutzer verkauft worden und nicht für eine kommerzielle Verwendung, hieß es in der im September eingereichten Klage der Autorengilde (Authors Guild) beim Bezirksgericht Manhattan. Mit der Übernahme eines Buchs in eine Bibliothek werde dieses nicht zum Teil einer frei verfügbaren "Public Domain". Die Erstellung von elektronischen Kopien der Bücher bedeute eine massive und fortgesetzte Copyright-Verletzung. (apa/red)