10 Fragen zum
Chauffeurdienst

Es gibt verschiedene Gründe, warum jemand in ein fremdes Auto steigt. Und es gibt Uber und die Taxis. Einige Antworten zu einem kontroversiellen Thema.

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Verkehr - 10 Fragen zum
Chauffeurdienst

Was kostet denn eine Fahrt?

Das ist höchst unterschiedlich. Uber arbeitet etwa mit einem „Price-surging“-Modell, das sich an der aktuellen Nachfrage orientiert. So kann der Fahrpreis bei vielen verfügbaren Fahrern rund ein Drittel unter dem von Taxis liegen. Zu Stoßzeiten kann der Preis aber auch absurd ansteigen. Taxis fahren hingegen zu einem fixen Tarif, der von der Stadt festgelegt wird. Zwischen 23 Uhr nachts und sechs Uhr früh, an Sonn- und Feiertagen sowie bei Bestellung eines Fahrzeugs wird es etwas teurer.

Wer kann ein Fahrer werden?

Für Uber reicht es aus, einen Führerschein zu besitzen, auch ein Probeführerschein wird akzeptiert. Wer als Taxifahrer arbeiten will, muss neben der Lenkerberechtigung eine Taxilenkerprüfung ablegen. Die Bezahlung ist für beide indes gleich. Der Kollektivvertrag des Personenbeförderungsgewerbes sieht einen Mindestlohn von 1.235 Euro brutto vor. Trinkgeld kommt noch hinzu.

Sind alle Fahrer selbstständig?

Tatsächlich sind die meisten Uber-Fahrer in Österreich Angestellte heimischer Mietwagenunternehmen, die ihrerseits für die Nutzung der Vermittlungsapp von Uber bezahlen. Die Umschiffung arbeitsrechtlicher Vorschriften wird kritisiert und hat in London dazu geführt, dass Uber Fahrern, die seine App nutzen, Mindestlohn und Urlaub nachzahlen soll. Taxifahrer sind hingegen sehr häufig selbst Unternehmer. Laut Andreas Curda von der Wirtschaftskammer Wien teilen sich 3.500 Unternehmen 4.000 Taxis auf.

Wer haftet, wenn etwas passiert?

Grundsätzlich ist die Haftpflichtversicherung des jeweiligen Fahrers bzw. des Unternehmens, für das er fährt, in der Pflicht. Geschieht ein Unfall oder ein anderes Malheur und wird nachgewiesen, dass eine Fahrt rechtswidrig durchgeführt wurde – etwa weil der Mietwagen nicht nach dem Auftrag an seine Betriebsstätte zurückgekehrt ist – steigt die Versicherung aber oft aus.

Wer darf wie lange arbeiten?

Ein Beschäftigter bei Uber darf als Miet­wagenchauffeur zwölf Stunden pro Tag und 45 Stunden in der Woche fahren. Ein Taxi­lenker ist ebenfalls maximal zwölf Stunden täglich, aber insgesamt 55 Stunden wöchentlich unterwegs. Die Differenz ergibt sich aus der Einrechnung von Wartezeiten für die Taxler.

Welche Regeln gelten für Taxis?

Auf jeden Fall andere als für Mietwagen. So ist in einem Taxi kein Kindersitz vorgeschrieben, da es nicht zumutbar erscheint, dass ein Taxifahrer entsprechende Vorrichtungen für jedes Alter mit sich führt. Die Gurtenpflicht gilt freilich trotzdem für jeden Fahrgast. Außerdem dürfen Taxilenker die meisten Busspuren benutzen, um schneller vorwärtszukommen. Dafür ist für Taxis mittlerweile die Abgasnorm Euro-6 vorgeschrieben. Auch deshalb wurden viele der typischen weißen Mercedes-Taxis mittlerweile von Toyota Prius abgelöst. Uber setzt hingegen auf Mittelklassewagen wie Škoda Octavia.

Brauchen Taxis noch Lizenzen?

Nein. Tatsächlich war bis 1993 die Anzahl der Taxiunternehmen streng limitiert. Seitdem ist diese Beschränkung aber aufgehoben. Heutzutage kann jeder, der eine dreijährige Berufs­praxis nachweisen kann und die Konzes­sionsprüfung ablegt sowie eine Gewerbeberechtigung löst, Taxiunternehmer sein.

Sind Taxis echt schmutziger?

So einfach lässt sich diese Frage nicht beantworten. Tatsächlich kursiert das böse Gerücht, dass Taxis tendenziell eher schmutzig sind, es häufig schlecht riecht und die Fahrer entweder viel zu zutraulich sind oder im Gegenteil bedrohlich wirken. „Wir wissen darüber Bescheid“, sagt Andreas Curda, „und sind bestrebt, die Qualität in den Taxis zu verbessern.“ Im Gegensatz dazu sind aber auch nicht alle Uber-Fahrzeuge gut gepflegt und sämtliche Fahrer extrem entgegenkommend – auch wenn die Berichte ­häufiger Uber-Nutzer diese Einschätzung aufkommen lassen.

Stehen Taxis in der Verfassung?

Jetzt nicht mehr. Tatsächlich wurde die Vergabe von Wiener Taxi-Konzessionen kurzfristig in Verfassungsrang erhoben – auch, um sie nicht so schnell abschaffen zu können. Der Verfassungsgerichtshof hat diese Regelung allerdings bereits im Jahr 1992 als verfassungswidrig aufgehoben.

Kann man Fahrern vertrauen?

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Dass jemand eine Taxiprüfung absolviert, sich von einem Taxiunternehmen anstellen hat lassen und mit einem Ausweis am Armaturenbrett herumfährt, ist keine Garantie für Vertrauenswürdigkeit. Allerdings fürchten sich Taxilenker meist weit mehr vor ihren Fahrgästen, die sie auszurauben versuchen oder ihnen ins Auto speiben. Und auch der wildfremde Uber-Fahrer, der im Privatauto oder im Mietwagen vor der Tür steht, muss nichts Böses im Schild führen. Vor allem nicht, wenn er die gute Bewertung für seine Chauffeur-
Karriere braucht.

Dieser Artikel erschien ursprünglich in der Printausgabe Nummer 18/2018