Die zehn Verhaltensregeln
für Almbesucher

Köstingers Aktionspaket für mehr Sicherheit auf den Almen

"Sichere Almen". So nennt sich das Aktionspaket der Regierung. Darin enthalten sind zehn Verhaltensregeln für Almbesucher und eine Empfehlungscheckliste für Weideviehhalter, die für Sicherheit auf Almen sorgen sollen,.

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Nach Kuh-Urteil - Die zehn Verhaltensregeln
für Almbesucher

Umweltminister Elisabeth Köstinger (ÖVP) betonte bei der Präsentation, dass das Aktionspaket größer als der Einzelfall sei und für ein gutes Miteinander auf Österreichs Almen sorgen solle. Um Rechtssicherheit für Landwirte herzustellen, wurde bereits eine Gesetzesänderung zur Tierhalterhaftung im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) vorgelegt. Ein angefügter Zusatz zielt explizit auf die Alm- und Weidewirtschaft ab und betont die Eigenverantwortung der Almbesucher. Demnach soll diese künftig die Verantwortung treffen, Verhaltensregeln zu befolgen, während Landwirte schadlos gehalten werden sollen, wenn sie bundesweite Almstandards einhalten. Die Gesetzesänderung befindet sich derzeit in Begutachtung und soll laut Köstinger ehestmöglich beschlossen werden.

»Kühe sind grundsätzlich keine gefährlichen Tiere, aber Almen sind kein Streichelzoo«

"Kühe sind grundsätzlich keine gefährlichen Tiere, aber Almen sind kein Streichelzoo", sagte die Umweltministerin mit Verweis auf die zehn neuen Verhaltensregeln für Almbesucher. Diese wurden gemeinsam mit der Landwirtschaftskammer, der Wirtschaftskammer und dem Alpenverein ausgearbeitet.

Kontakt vermeiden und ruhig bleiben

Darin wird angewiesen, auf Almen den Kontakt mit Weidevieh zu vermeiden und sich ruhig zu verhalten. Vor allem eine Begegnung von Mutterkühen und Hunden sollen Almbesucher vermeiden. Hunde sind an der kurzen Leine zu führen und bei einem absehbaren Angriff durch ein Weidetier sofort von der Leine zu lassen. Der Wanderweg soll nicht verlassen werden. Blockiert Weidevieh diesen, dann soll es mit möglichst großem Abstand umgangen werden. Zäune sind zu beachten und Tore zu schließen. Weisen Kühe Anzeichen von Unruhe - wie das Heben und Senken des Kopfes oder Scharren mit dem Hufen - auf, soll die Weidefläche zügig verlassen werden.

Einzäunen normalerweise nicht erforderlich

Laut der ebenfalls neuen Empfehlungscheckliste für Tierhalter ist das Einzäunen von Almflächen normalerweise nicht erforderlich. Bei touristisch besonders stark frequentierten Stellen soll sich der Tierhalter jedoch überlegen, ob aus Sicherheitsgründen eine Einzäunung erforderlich sein könnte. Besonders aggressive Tiere sollen gesondert verwahrt werden. Nach etwaigen Vorfällen wird empfohlen, Wanderwege umzuleiten. An markanten Stellen sollen Hinweistafeln aufgestellt werden, die auf die Eigenverantwortung der Freizeitnutzer hinweisen und erklären, dass das Mitführen von Hunden gefährlich ist.

Darum sind die Regeln so wichtig

Martha Schultz, die Vizepräsidentin der Wirtschaftskammer Österreich, betonte, dass Tipps für das richtige Verhalten "unwahrscheinlich wichtig" wären. Schließlich würden auch viele internationale Gäste Almen besuchen und oft aus einem urbanen Raum kommen. Die Verhaltensregeln werden laut Schultz deswegen auch in verschiedenen Sprachen zur Verfügung stehen. Andreas Ermacora, Präsident des österreichischen Alpenvereins, meinte, dass ein Gast wissen müsse, was ihn etwa auf einer Alm erwartet. "Aufklärung ist auch in rechtlicher Hinsicht wichtig", sagte Ermacora und zeigte sich erfreut, dass kein Hundeverbot kommen soll, da dies letztlich auch für den Tourismus "fatal" wäre.

Der Auslöser

Auslöser für das Aktionspaket "Sichere Almen" war ein Zivilprozess gegen einen Landwirt. Am 28. Juli 2014 war im Tiroler Pinnistal eine 45-jährige Deutsche, die mit ihrem Hund unterwegs war, von Kühen zu Tode getrampelt worden. Nach jahrelangem Rechtsstreit erging im Februar das Urteil, wonach der Bauer dem Witwer und dem Sohn rund 180.000 Euro sowie eine monatliche Rente zahlen muss, da er seine Tiere entlang des Weges nicht eingezäunt hatte. Das erstinstanzliche Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Tiroler Landwirt ging dagegen in Berufung. Josef Moosbrugger, Präsident der Landwirtschaftskammer, möchte erst den Gerichtsprozess abwarten, bevor entschieden wird, ob und wie dem Landwirt beigestanden werden könnte.

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