Verhafteter Julius Meinl war "fassungslos":
Anwälte empfehlen ihrem Klienten "Auszeit"

Festnahme nach Einvernahme kam überraschend Keine Angaben zur Herkunft der Kautionssumme

Der nach einer Einvernahme durch die Staatsanwaltschaft Wien verhaftete Banker Julius Meinl V. war nach Angaben seines Anwalts Herbert Eichenseder "fassungslos" über die Festnahme. Meinl sei aber nicht zusammengebrochen, sondern habe sich ruhig verhalten, sagte der Anwalt vor Journalisten. Bei der Einvernahme habe es keine Vorhalte, sondern nur detailreiche Befragungen seines Klienten gegeben. Umso überraschender sei dann für die Anwälte und Meinl selber die Festnahme gekommen.

Verhafteter Julius Meinl war "fassungslos":
Anwälte empfehlen ihrem Klienten "Auszeit"

Julius Meinl sei am Nachmittag noch einmal zum Gericht gefahren, um seinen Reisepass abzugeben, schilderte Eichenseder. Nach Auflage des Gerichts muss sich der Banker innerhalb des Bundesgebiets aufhalten, bei Reisen müsste das Gericht zustimmen. Der Aufsichtsratspräsident der Meinl Bank wolle seine berufliche Tätigkeit in Absprache mit dem Gericht weiter fortsetzen, versicherte Meinls zweiter Anwalt, Christian Hausmanninger. Bisher sei der Banker regelmäßig zwischen Österreich und dem Ausland gependelt. Derzeit halte er sich in Wien auf. "Wir haben ihm empfohlen ein paar Tage Auszeit zu nehmen", so die Anwälte. Eine weitere Auflage: Einmal monatlich muss sich Meinl bei Gericht melden.

Angaben zur Herkunft der Kaution und zur mutmaßlichen Schadenssumme, von der die Staatsanwaltschaft ausgeht, wurden heute von den Anwälten keine gemacht. Auch zur Höhe ihres Honorars wollten sie keine Angaben machen. Wirtschaftsanwalt Hausmanninger wies die Vorwürfe gegen den Banker zurück. So hätte der Rückkauf der MEL-Papiere nicht bekanntgegeben werden müssen. Auch für die Begebung der Partly Paid Shares (PPS) war laut Anwalt keine Hauptversammlungsgenehmigung erforderlich. Die Staatsanwaltschaft verdächtigt Meinl des Betrugs und der Untreue insbesondere im Zusammenhang mit Aktien-Rückkauf und PPS. "Der Sachverhalt ist komplex", da hier das kontinentaleuropäische Recht und das common law kollidiere, sieht Anwalt Hausmanninger Unklarheiten. Die Anwälte wollen den laufenden Dialog mit den Gerichtssachverständigen "intensivieren", um die Vorwürfe aufzuklären.

(apa/red)