Vergewaltigungsprozess in Vbg.: Opa soll Enkelin missbraucht haben

70-Jähriger zeigte sich zu manchen Vorwürfen geständig

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Der 70-Jährige aus dem Bezirk Bregenz ist kein unbeschriebenes Blatt, er wurde bereits in der Vergangenheit wegen sexuellen Missbrauchs zu einer bedingten Haftstrafe von zwei Jahren verurteilt. Damals war er beschuldigt worden, seine Enkelin im Vorschulalter begrapscht zu haben.

Vor Gericht betonte der Angeklagte am Dienstag mehrfach, einen Fehler gemacht zu haben, der ihm sehr leidtue. Er habe auch niemals Gewalt angewendet. Die Initiative sei von dem Mädchen ausgegangen, beteuerte der 70-Jährige, und auch seine Verteidigung argumentierte ähnlich. Den Vorwurf der Vergewaltigung stritt der Senior mit der Begründung ab, dass er seit Jahren an Erektionsstörungen leide und ein Geschlechtsakt für ihn deshalb unmöglich sei.

Der Prozess war am Dienstag bis 18.00 Uhr anberaumt, mit einem Urteilsspruch wurde aber nicht gerechnet. Weil noch ein Gutachten eingeholt werden soll, war eine Vertagung sehr wahrscheinlich. Bei einer Verurteilung droht dem Großvater eine Gefängnisstrafe von bis zu 15 Jahren.

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