Grasser-Prozess wird nicht wegen zu langer Dauer eingestellt

Justizminister wird diesbezüglich keine Weisung erteilen nach Forderung von Rechtsanwaltspräsident Wolff

Justizminister Clemens Jabloner wird keine Weisung erteilen, das Verfahren gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser (FPÖ/ÖVP) wegen langer Verfahrensdauer einzustellen. Dies erklärte er gegenüber der "Presse" (Dienstagsausgabe), nachdem der Präsident des Rechtsanwaltskammertags, Rupert Wolff, eine Einstellung des Verfahrens gefordert hatte, weil es zu lange dauere.

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Verfahren geht weiter - Grasser-Prozess wird nicht wegen zu langer Dauer eingestellt

Eine Weisung an die Staatsanwaltschaft, die Anklage zurückzuziehen, könne er nur auf rechtsstaatlichem Boden erteilen, so der Justizminister. "Die rechtliche Grundlage dafür kann ich nicht sehen." Die Weisung wäre auch wegen der Beispielswirkung "unmöglich".

"Dauer nur zu kleinerem Teil auf Gerichtsverfahren zurückzuführen"

Zur Dauer des Verfahrens, in dem seit Herbst 2009 ermittelt wurde und wofür der Strafprozess seit Dezember 2017 geführt wird, sagt Jabloner: "Die überlange Verfahrensdauer bei Grasser, die zweifellos gegeben ist, ist sehr bedauerlich. Sie ist aber nur zu einem kleineren Teil auf das Gerichtsverfahren zurückzuführen, das sehr umsichtig und zügig geführt wird."

Bei Schuldspruch Dauer eventuell als mildernder Faktor bei Strafausmaß

Im Falle eines Schuldspruchs für Grasser sei es im Sinn der Judikatur des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, dass man die lange Verfahrensdauer als mildernden Faktor in die Strafzumessung einbringe. Auf die Frage, ob dadurch eine allfällige Strafe auf Null reduziert werden könne, verweist Jabloner auf die Unabhängigkeit des Gerichts, dem er nicht vorgreifen könne. "Aber das wäre ein sehr kühner Schritt."

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