Die Stunden des Präsidenten

Seit dem Ende der türkis-blauen Koalition dirigiert Bundespräsident Alexander Van der Bellen Österreich durch politisch heikle Zeiten. Seine wichtigste Mission: eine Regierung zu bilden, die allen passt.

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Cover - Die Stunden des Präsidenten

Dass sich der Bundespräsident direkt aus dem Fernseher an sie wendet, kannten die Österreicherinnen und Österreicher bisher vor allem vom Neujahrstag, an dem man leicht übernächtigt dessen Ansichten und guten Wünschen für das neue Jahr lauscht. Seit dem 18. Mai, seit dem Bekanntwerden des "Ibiza-Videos" und dem Zerbrechen der türkis-blauen Koalition, ist Alexander Van der Bellen auf diese Weise fast schon Dauergast in den österreichischen Wohnzimmern: Er versucht, die nervöse Stimmung im Land zu beruhigen.

Er erklärt jeden Schritt, den er setzt und noch setzen wird, und dass alles, was er tut, durch die österreichische Bundesverfassung klar vorgegeben ist. Er findet klare Worte, gewürzt mit der richtigen Dosis Humor, fällt bisweilen ganz leicht in seine Tiroler Mundart: "Alsdann liebe Österreicherinnen und Österreicher, das ist kein alltäglicher Vorgang, aber im Grunde genommen etwas ganz Normales, in einer Demokratie Mögliches", verabschiedete er sich am Ende seines Statements Montag Abend. "Von einer Staatskrise kann keine Rede sein", erklärte er den Medienvertretern am EU-Wahltag am Sonntag. Das fügte sich an sein: "Nur Mut und etwas Zuversicht - wir kriegen das schon hin", mit dem er sich wenige Tage zuvor ebenfalls via Fernsehen zu Wort gemeldet hatte.

Der ORF-Teletest meldete 1,4 Millionen Zuseher beim live übertragenen Auftritt am Montag und die Note 4,8 (wobei die beste mögliche Note bei fünf liegt). Hatte Van der Bellen nach einem zähen Wahlduell gegen den FPÖ-Kandidaten Norbert Hofer noch gut die Hälfte des Landes nicht auf seiner Seite, ist nun die Zustimmung für seine besonnene Amtsführung groß. Sogar die ehemaligen Mitbewerber im Wahlkampf zollen ihm Anerkennung.

Den ganzen Beitrag lesen Sie in der aktuellen Printausgabe von News (Nr. 22/2019).