Uwe Scheuch erhebt Einspruch gegen neuerliche Anklage

Vorwurf des Missbrauchs der Amtsgewalt - OLG Graz entscheidet

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"Der Akt muss nun dem OLG Graz vorgelegt werden, das entscheidet, ob dem Einspruch stattgegeben wird", sagte Herrnhofer. Sollte der Einspruch abgewiesen werden, so dürfte es aber dauern, bis der Prozess am Landesgericht Klagenfurt beginnen wird: Laut Herrnhofer werde das Verfahren dann wahrscheinlich nicht mehr heuer durchgeführt werden können.

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) wirft Scheuch vor, einem Mitarbeiter seines Regierungsbüros die Weisung erteilt zu haben, sechs überhöhte Rechnungen als richtig zu bestätigen. Die den Rechnungen zugrunde liegenden Leistungen wurden laut WKStA nicht oder nur teilweise erbracht. Gestellt wurden die Rechnungen von zwei Printmedien-Unternehmen, die auf Landeskosten angehäuften Guthaben bei diesen Firmen wurden laut Anklage für Scheuchs persönlichen Wahlkampf oder für Ausgaben seiner damaligen Partei BZÖ abgeschöpft. Aufgetaucht waren die Vorwürfe im August 2015, als ein ehemaliger Mitarbeiter Scheuchs wegen ebendieser Rechnungen vor Gericht gestanden war und hatte seinen früheren Chef schwer belastet hatte.

Verteidigt wird Scheuch in der vorliegenden Causa doch nicht von Christian Leyroutz, dem FPÖ-Klubobmann im Kärntner Landtag. Dem Vernehmen nach hat es einen Verteidigerwechsel gegeben, wie schon im Untreue-Prozess Anfang des Jahres übernimmt Ulrike Pöchinger die Vertretung des ehemaligen Landeshauptmannstellvertreters.

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