Nächster Akt für Uwe Scheuch

Das Oberlandesgericht Graz entscheidet über die Berufung des früheren FPK-Chefs

von Uwe Scheuch im Landesgericht Klagenfurt. © Bild: APA/Gert Eggenberger

Scheuch war im Sommer 2012 wegen Geschenkannahme durch Amtsträger am Landesgericht Klagenfurt zu sieben Monaten bedingter Haft und 150.000 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Richterin Michaela Sanin verurteilte ihn unter Berufung auf Absatz 1, Paragraf 304 Strafgesetzbuch, dieser stellt Bestechlichkeit bezüglich einer Handlung oder Unterlassung im Zusammenhang mit der Amtsführung unter Strafe. Da der Wert des Vorteils 3.000 Euro überschritten hätte, beträgt die Höchststrafe in diesem Fall fünf Jahre Haft.

Ende November hatte der Senat angekündigt, dass auch Absatz 2 des Paragrafen angewendet werden könnte. Dieser erfordert keine Handlung oder Unterlassung mehr, hier geht es lediglich um einen Vorteil "im Hinblick auf die Amtsführung". Der Strafrahmen ist mit bis zu drei Jahren geringer. Auch hier gilt wegen des Wert des Vorteils ein erhöhter Strafrahmen, bei unter 3.000 Euro läge die Höchststrafe bei einem Jahr Haft.

Keine Tendenz, nur Vorsicht

Gerichtssprecher Ulrich Leitner hatte in diesem Zusammenhang betont, dass man daraus nicht eine Tendenz des OLG-Senats ableiten dürfe. Es handle sich lediglich um einen Akt der Fairness, um im Fall des Falles nicht in Konflikt mit dem Überraschungsverbot zu kommen. Dieses war ausschlaggebend dafür gewesen, dass die erste erstinstanzliche Verurteilung Scheuchs 2011 - damals hatte das Urteil auf 18 Monate teilbedingter Haft gelautet - vom OLG Graz aufgehoben worden war.

Sollte Scheuch erneut schuldig gesprochen werden, bleibt seinem Verteidiger Dieter Böhmdorfer nur noch die Möglichkeit, ein "außerordentliches Rechtsmittel" zu ergreifen und den Obersten Gerichtshof mit der Causa zu befassen. Rechtskräftig dürfte eine allfällige Verurteilung daher auch am Mittwoch noch nicht sein. Sollte es einen Freispruch geben, könnte sich Scheuch wieder der Politik zuwenden. Ob sein älterer Bruder Kurt in diesem Fall die erst im August von ihm übernommenen Funktionen des Parteiobmannes und Landeshauptmannstellvertreters einfach so wieder an den Jüngeren abgibt, ist allerdings offen.

Prozess beginnt

Am Oberlandesgericht Graz hat am Mittwoch der dritte Durchgang im Strafverfahren um die sogenannte "Part of the game"-Affäre gegen den ehemaligen Kärntner FPK-Obmann Uwe Scheuch begonnen. Der Andrang am Gericht hielt sich - im Gegensatz zu den beiden Prozessen in Klagenfurt - diesmal in Grenzen, das Interesse der Medien war allerdings groß. Der Richtersenat unter Vorsitz von David Greller hat darüber zu entscheiden, ob das im Sommer gefällte Urteil der ersten Instanz bestätigt, abgeändert oder aufgehoben wird.

Kommentare

solange es noch gemsen in den mölltaleralpen gibt ,wird freigesprochen ! und aus !!!!!

ja ja die zwei Klassengesellschaft, der Salzburger Landesobmann hat genau das selbe gemacht, nur das bei ihr die Investoren die Staatsbürgerschaft schon bekommen haben, anscheinend wird für Salzburg ein anderes Maß zum meßen genommen, oder liegt das daran das vom Bundespräsidenten über den Bundeskanzler bis zum Salzburber Landeshauptmann alle der selben (un)Sozialen Partei angehören? Überal wo die SPÖ nicht klar die Nr. 1 ist wird weniger beachtung gegeben;

Es ist zu befürchten dass das OLG Graz (bekannt für die Einstellung aller Verfahren gegen Martinz im Birnbacherprozess) wieder einen offensichtlich korrupten Politiker frei lässt...........

Machtverhältnisse (Koalition oder Alleinregierung) bestimmen, ob Malversationen in einer Legislaturperiode politische Folgen haben

z. B. Kärnten - Koalition - Neuwahl; Salzburg - Koaltion - Neuwahl; Niederösterreich - seit Jahren Probleme mit Wohnbaugeldern bekannt und mit Absoluter durchgetaucht.

http://www.wienerzeitung.at/meinungen/gastkommentare/507139_Die-Todsuenden-der-Politik.html

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