UVP - Weitere Kritik von Umweltschützern

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ÖVP und FPÖ hatten am Nachmittag klargestellt, dass einer der am heftigsten kritisierten Punkte in dem Abänderungsantrag - nämlich die Offenlegung der Mitglieder einer NGO als Voraussetzung dafür, Parteienstellung in einem UVP-Verfahren zu erhalten - doch nicht kommt. Stattdessen wird die Beglaubigung durch einen Notar oder Wirtschaftsprüfer, dass die NGO mindestens 100 Mitglieder vertritt, reichen.

Dennoch äußerte sich etwa Global 2000-Geschäftsführerin Leonore Gewessler so: "Auch mit dem geänderten Abänderungsantrag zur UVP-Novelle beharren die Regierungsparteien auf einer EU-rechtswidrigen Vorgehensweise, die Rechtsunsicherheit für den Umweltschutz und Schikanen für Umweltschutzorganisationen bringen wird." Die Begründung für die ansatzweise Entschärfung der datenschutzrechtlichen Widrigkeiten sei "so schwammig ausgefallen, dass selbst Umweltjuristen darauf verweisen, dass die Regelung wohl in juristischen Verfahren geklärt werden muss. Europarechtliche Bedenken bleiben bestehen."

Der World Wide Fund for Nature (WWF) übte ebenfalls Kritik: "Ausgerechnet die Umweltministerin tut alles dafür, damit kritische Großprojekte in Zukunft schlechter geprüft werden können als bisher", hieß es in einer Aussendung. "Wesentliche Teile der Novelle sind eine Auftragsarbeit für Wirtschafts- und Industrielobbys", sagte Hanna Simons, Naturschutzleiterin des WWF. Anerkannte Umweltorganisationen, die weniger als 100 Mitglieder haben, wolle die Bundesregierung künftig aus Umweltverfahren ausschließen.

Greenpeace hatte in der Früh eine Protestaktion auf einem Baukran vor dem Parlament lanciert. Die Umweltschutzorganisation warf der Koalition vor, mit der Regelung Umwelt- und Bürgerrechte zu beschneiden und für Rechtsunsicherheit bei künftigen Bauprojekten zu sorgen. Ein neuer Abänderungsantrag zur Aarhus-Beteiligungsgesetz soll Rechte für Umweltschutzorganisationen zurücknehmen.

Das Ökobüro kritisierte einen "kurz vor der heutigen Abstimmung einen Abänderungsantrag zum Aarhus-Beteiligungsgesetz". Entgegen dem ursprünglichen Entwurf sollen im Wasser- und im Abfallrecht Beschwerden von Umweltschutzorganisationen laut Ökobüro nicht automatisch aufschiebende Wirkung haben. Der NGO zufolge sei dies "eine weitere massive Schwächung des Umweltschutzes". Der Umweltdachverband sah seine Kritik gemildert: "Das datenschutzrechtliche Grundsatzproblem wäre damit gegenüber dem ursprünglichen Textierungsvorschlag entschärft - eine Entwicklung, die wir begrüßen und als klaren Verhandlungserfolg verbuchen." Die Organisation forderte erneut weitere Verhandlungen.

Zustimmung kam von Wirtschaftsvertretern: So erwartet die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) eine deutliche Erleichterung und Beschleunigung der derzeit schwerfälligen Genehmigungsverfahren für Großprojekte. "Das stärkt den Wirtschaftsstandort und ermöglicht die zügige Modernisierung veralteter Infrastruktur", sagte WKÖ-Generalsekretär Karlheinz Kopf.

Ähnlich die Industriellenvereinigung (IV): "Mit dem für heute erwarteten Nationalratsbeschluss der UVP-Novelle wird ein wesentlicher Schritt zu effizienteren Genehmigungsverfahren gesetzt - freilich bei vollem Erhalt des Umweltschutzniveaus", sagte der Vize-Generalsekretär der IV, Peter Koren. "Es bedeutet einen echten Fortschritt, wenn die mündliche Verhandlung Klarheit über alle Für und Wider eines Vorhabens bringt."

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