Streitfall Hitler-Glocke:
Sie darf weiter läuten

Sie erinnert an das wohl dunkelste Kapitel der jüngsten Zeitgeschichte. Die sogenannte "Hitler-Glocke" im pfälzischen Herxheim. Die Glocke hängt seit 1934 in dem Turm der Kirche. Sie ist mit einem Hakenkreuz und der Aufschrift "Alles fuer's Vaterland - Adolf Hitler" versehen.

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Urteil - Streitfall Hitler-Glocke:
Sie darf weiter läuten

Sie ist Relikt aus dem Faschismus und hängt seit mehr als 80 Jahren hängt in einer Kirche in Herxheim am Berg. Nach Bekannt werden der Inschrift sorgte sie für Diskussionen. Dennoch hatte der Herxheimer Gemeinderat entschieden, die Glocke im Turm zu lassen – "als Anstoß zur Versöhnung und Mahnmal gegen Gewalt und Unrecht".

Ein verblüffendes Urteil

Dagegen war ein Kläger vorgegangen: Er wollte, dass der Gemeinderatsbeschluss als rechtswidrig eingestuft und aufgehoben wird. Das Ergebnis des prekären Rechtsstreits: Die Glocke im Turm der evangelischen Jakobskirche darf hängen bleiben, wie die „Zeit Online“ berichtet.

»Das Hängenlassen der Glocke ist keine Verhöhnung«

Das Verwaltungsgericht in Neustadt an der Weinstraße wies eine Klage ab, in der ein Bürger jüdischen Glaubens das Entfernen der Glocke gefordert hatte. Das Hängenlassen der Glocke sei keine Verhöhnung von Jüdinnen und Juden, urteilte das Gericht.

Es geht um Meinungsäußerung

Ebenso abgewiesen wurde der Antrag des Klägers, dem Bürgermeister die Äußerung zu verbieten, das Läuten der Glocke "dient der Versöhnung mit den Opfern der Nazizeit". Auch dabei handele es sich nicht um eine Tatsachenbehauptung, so das Gericht, sondern um eine Meinungsäußerung.

Glocke sorgt weiter für Gesprächsstoff

Eine solche löse nur dann einen Unterlassungsanspruch aus, wenn sie primär auf eine Herabsetzung ziele. Dies sei hier nicht der Fall. Die Auffassung, die Glocke solle als Anstoß zur Versöhnung dienen, müsse hingenommen werden. Die "Hitler-Glocke" und die Entscheidung, sie nicht zu entfernen, sorgen weiter für Diskussionen. Gegen das Urteil kann Berufung beantragt werden.