Urteil im Hypo-Prozess in Klagenfurt:
Freispruch für Kulterer, Xander & Ruhdorfer

Schöffensenat sah den Vorsatz als nicht erwiesen an Prozess drehte sich um Vergabe von zwei Krediten

Mit drei Freisprüchen hat am Dienstag der Hypo-Prozess geendet. Die Verhandlungen hatten sich um Kreditvergaben an die später pleitegegangene Fluglinie Styrian Airways (Styrian Spirit) und an den Detektiv Dietmar Guggenbichler am Landesgericht Klagenfurt gedreht. Der Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Norbert Jenny entschied, dass den Ex-Managern Wolfgang Kulterer, Gert Xander und Albin Ruhdorfer keine Untreue bei der Vergabe der Kredite vorzuwerfen sei. Die Staatsanwaltschaft meldete Nichtigkeitsbeschwerde an.

 Urteil im Hypo-Prozess in Klagenfurt:
Freispruch für Kulterer, Xander & Ruhdorfer

Staatsanwalt Andreas Höbl hatte den Angeklagten vorgeworfen, der maroden Fluglinie und Guggenbichler Darlehen gewährt und dabei ihre Befugnisse wissentlich missbraucht zu haben. Sowohl die Firma als auch der Detektiv hätten aufgrund fehlender Sicherheiten die Kreditsummen in der Höhe von insgesamt 2,15 Mio. Euro nie erhalten dürfen, so Höbl. Für ihn war Kulterer Bestimmungstäter, Xander der unmittelbare Täter und Ruhdorfer Beitragstäter.

Die Anwälte der Angeklagten forderten hingegen Freisprüche und kritisierten unter anderem die Einseitigkeit des Gutachtens im Fall der Styrian Spirit. Schwere Vorwürfe erhob Kulterers Verteidiger Ferdinand Lanker auch gegen die Kanzlei des Rechtsanwaltes Guido Held als "selbsternannte CSI Hypo". Sie hätte auf Zeugen massiven Druck ausgeübt, so Lanker.

Kein Druck ausgeübt
Der Richter betrachtete es wegen diverser Zeugenaussagen als erwiesen, dass keiner der Angeklagten auf die Sachbearbeiter Druck ausgeübt habe, in den zwei Kreditfällen eine positive Entscheidung zu treffen. Diese hätten bei einer negativen Beurteilung der Anträge auch keinerlei dienstrechtlichen Konsequenzen zu fürchten gehabt, so der Richter. Weiters hätten sich die Kreditgeber im Fall der Styrian Spirit auf positive Gutachten von Wirtschaftsprüfern verlassen und beim Fall Guggenbichler auf die Sachkenntnis ihrer Mitarbeiter vertrauen können.

Jenny kritisierte den Staatsanwalt, der Xander als "Bereichsleiter" bezeichnet hatte. Er sei Vorstand einer eigenen AG gewesen, so der Richter. Xander könne ein wissentlicher Missbrauch seiner Befugnis nicht nachgewiesen werden, daher könne in weiterer Folge der ehemalige Prokurist Ruhdorfer auch kein Beitragstäter sein, argumentierte Jenny.

Kulturer nahm keinen Einfluss
Der Richter begründete seinen Freispruch für Kulterer damit, dass dieser als Vorstandsvorsitzender der Hypo International zum fraglichen Zeitpunkt aktienrechtlich nicht in der Lage gewesen sei, auf die Kreditvergaben Einfluss zu nehmen. Die Darlehen waren nämlich von der Hypo Österreich gewährt worden.

Kulterer sei im Laufe des Verfahrens mehrmals als "Mister Hypo" bezeichnet worden, so Jenny weiter. Doch habe er niemals eine Weisung erteilt und sei auch gegenüber dem Land nicht willfährig gewesen. Das zeigten die Auseinandersetzungen mit dem damaligen Landeshauptmann Jörg Haider, argumentierte der Richter. Unabhängig davon, von welcher Seite Kreditwünsche an ihn herangetragen worden seien, habe er nie Einfluss auf eine Entscheidung genommen, erläuterte er.

Daher könne den drei Angeklagten bei der Vergabe der Kredite keine Schuld angelastet werden, sagte Jenny. Die Urteile sind nicht rechtskräftig, der Staatsanwalt meldete Nichtigkeitsbeschwerde an.

Kulterer Anwalt:"Sieg der Gerechtigkeit"
Das Verfahren war der erste Hypo-Prozess seit der Notverstaatlichung der Bank im Dezember 2009, weitere sind angekündigt. Kulterer wird in Kürze wegen falscher Zeugenaussage vor dem Kärntner Hypo-Untersuchungsausschuss erneut vor dem Richter stehen. Dieses Verfahren war von Richter Jenny aus dem laufenden Prozess ausgeschieden worden.

Kulterers Anwalt bezeichnete das Urteil in einer ersten Reaktion als "Sieg der Gerechtigkeit". Die Rechtsstaatlichkeit des Justizsystem sei damit wieder hergestellt, so Lanker.

(apa/red)

Kommentare

Die kleinen Hendeldiebe hängen sie aber... ...die großen Fische lassen sie laufen. Wer weiß, wie sich die Herren untereinander kennen und deshalb befangen sind. Nur werden die "Schauprozesse für das dumme Volk halt weitergeführt. Demnächst wird noch einer den toten Haider verurteilen und damit den Tilo Berlin, den Grassser, den Strasser, die Ranner und wie sie alle heißen, freisprechen. Der Haider kann eh nicht mehr flüchten und aufmucken und hat sich selbst lebenslang weggesperrt, also brauchen die Richter niemanden Lebenden mehr weh tun! Ab auf den Golfplatz mit euch allen!

Augenauswischerei In letzter Zeit häufen sich Freisprüche, oder lächerlich milde Urteile. Warum kehrt man nicht gleich alles unter den Teppich und spart sich teure Prozesse? Würde Haider noch leben, könnte ich das Urteil noch nachvollziehen, aber wer hat jetzt noch die Macht?

melden

Freispruch Na klar, die Jetti-Tant is schuld, aber niemals der Vorstand. Oder aber der Staatsanwalt hat schlicht den falschen Vorwurf erhoben (Themenverfehlung) der dann letztendlich zum Freispruch führen muß. In diesem Fall muß die Qualifikation der Staatsanwaltschaft dringend hinterfragt werden um sich solche Verfahren zu ersparen, schliesslich zahlen wir Steuerzahler den Staatsawalt, die Gerichte und alle sonstigen Kosten. Und wie kommen wir dazu für Unfähigkeit bezahlen zu müssen ?

Berndorferbaer melden

Re: Freispruch da geht einem der schmäh aus. unerklärliche sauerei, da kriegt der " zuckerldiab " mehr schmalz, als jemand der einen superbetrug in milionenhöhe begeht.

Seite 1 von 1