Sturmtief "Yvette":
Hochwasser in Teilen Österreichs

Katastrophenalarm in Niederösterreich. Pegelstände fallen in vielen Gebieten.

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Unwetter - Sturmtief "Yvette":
Hochwasser in Teilen Österreichs

Generellen Rückgang gab es bundesweit sowohl bei den Niederschlagsmengen als auch bei den Windspitzen zu vermelden. Im niederösterreichischen Münchendorf (Bezirk Mödling) musste ein Kanal mittels Tragkraftspritze entlastet werden. Weiters galt es, mit einem Bagger Verklausungen an einer Brücke zu beseitigen. Steigende Pegelstände entlang der Triesting, Piesting und Schwechat meldete auch das Bezirksfeuerwehrkommando Baden, wo Kräfte seit den frühen Morgenstunden im Einsatz standen.

Starke Niederschläge haben davor im Bezirk St. Pölten für ein Hochwasser entlang der Flüsse Traisen und Pielach gesorgt. Seit 11.30 Uhr herrscht im betroffenen Gebiet Katastrophenalarm. Am Nachmittag standen 45 Feuerwehren mit 80 Fahrzeugen und rund 514 Kräften im Einsatz. Besonders stark betroffen war das Pielachtal. Durch das Wetter kam es zu zahlreichen Straßensperren. Kritisch war die Lage auch in den Bezirken Amstetten, Scheibbs, Melk, Lilienfeld und Neunkirchen, also im Westen und Süden des Bundeslandes.

Hochbetrieb für Einsatzkräfte

Im Burgenland herrschte seit Donnerstag wetterbedingter Hochbetrieb für die Einsatzkräfte. "Von 7 Uhr früh bis 15 Uhr haben wir 125 Feuerwehreinsätze gehabt", so Leitstellenleiter Walter Adorjan von der Landessicherheitszentrale Burgenland (LSZ).

In Wien hatten die Unwetter kaum Auswirkungen auf die Arbeit der Feuerwehr. "Wir verzeichnen einen ganz normalen Tag", sagte ein Sprecher. Wetterbedingt mussten die Einsatzkräfte bis Freitag in der Früh lediglich 15 Mal ausrücken, im weiteren Tagesverlauf kam es zu keinen außergewöhnlichen Einsätzen.

Bundesheer einsatzbereit

Das Bundesheer bereitete sich aufgrund der anhaltend starken Regenfälle auf Assistenzeinsätze vor. Insgesamt stehen 1.100 Soldaten und fünf Hubschrauber zu Verfügung. Auf Anforderung der Landeswarnzentralen Niederösterreich und Burgenland erkunden Bundesheer-Experten mögliche Dammverstärkungen im Raum Lilienfeld und Oberpullendorf, so das Verteidigungsministerium.

In Oberösterreich haben die starken Regenfälle zu lokalen Überflutungen und kleineren Muren, aber nicht zu großflächigen Überschwemmungen geführt. Am stärksten betroffen waren der Raum Steyr und der Süden des Bundeslandes. Experten erwarteten eine Entspannung im Lauf des Abends.

Bahnstrecke blockiert

Auch in der Steiermark hat sich die Situation entschärft, zumindest was den Sturm betrifft. Probleme mit Hochwasser und Murenabgängen gab es am Freitag noch in der Obersteiermark, wo zwei Häuser geräumt werden mussten und mehrere Straßen und die Bahnstrecke durch das Ennstal blockiert waren.

Betroffen waren die Ortschaften Weichselboden, Halltal, Walstern und Rasing im Bezirk Bruck-Mürzzuschlag. Die Hochschwabstraße B24 musste zwischen Gußwerk und Wildalpen nach einem Murenabgang gesperrt werden. Wegen Überflutung war die Gutensteinerstraße B21 zwischen Mariazell und Terz blockiert. Im Ennstal verlegte eine Mure die Ennstalstraße B320 und die ÖBB-Bahnstrecke mit Geröll. Seitens der ÖBB rechnete man mit einer Freigabe am Samstagabend, bis dahin sei mit größeren Verspätungen zu rechnen.

Unwetter kann Fernbleiben vom Arbeitsplatz rechtfertigen

Wer aufgrund einer Naturkatastrophe wie den aktuellen Unwettern nicht oder nicht pünktlich zur Arbeit kommen konnte, braucht übrigens keine dienstrechtlichen Konsequenzen zu fürchten. Bernhard Achitz, Leitender Sekretär des ÖGB: "Es handelt sich um einen Verhinderungsgrund, der das Fernbleiben rechtfertigt." Man muss aber alles Zumutbare unternehmen, um zur Arbeit zu kommen, und man muss den Arbeitgeber von der Verspätung bzw. der Verhinderung informieren.

Das Gleiche gilt für den Fall, dass Kindergarten oder Schule wegen des Unwetters geschlossen bleiben, und Eltern die Kinderbetreuung übernehmen müssen.

ÖGB hat Entgeltfortzahlung auch für ArbeiterInnen durchgesetzt: Seit heuer gibt es die Entgeltfortzahlung in Katastrophenfällen nicht nur für Angestellte, sondern auch für ArbeiterInnen. Während bei Angestellten der Entgeltfortzahlungsanspruch beim Ausfall in der Arbeit gesetzlich fix geregelt ist, gab es bis 2013 bei den ArbeiterInnen abweichende Regelungen. Der ÖGB hatte sich erfolgreich für diese Angleichung eingesetzt.

Für Angestellte regelt § 8 Abs. 3 Angestelltengesetz, wann trotz Dienstverhinderung das Entgelt weiterbezahlt werden muss. Dieser Gesetzesstelle zufolge behalten Angestellte den Anspruch auf Entgelt, wenn sie durch wichtige, ihre Person betreffende Gründe ohne Verschulden während einer verhältnismäßig kurzen Zeit an der Dienstleistung verhindert sind.

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