Untreue-Ermittlungen gegen Ex-Angestellte der Diözese Klagenfurt

Wegen möglicher Befangenheit in Klagenfurt übernahm Oberstaatsanwaltschaft Graz die Causa

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Enzingers Anwalt Kurt Klein argumentiert, seine Mandantin dürfe vom Diözesanadministrator nicht gekündigt werden, dieser sei nach dem Kirchenrecht dazu gar nicht befugt. Zudem verfüge ihr Vertrag über eine Klausel, laut der eine Kündigung während einer Sedisvakanz ausdrücklich ausgeschlossen sei. Bei der Verhandlung wurde auch bekannt, dass Enzinger in dem Vertrag ein Jahressalär von 91.000 Euro plus Dienstwagen und Dienstwohnung zugestanden worden sei. Zu dieser Vereinbarung sagt Ordinariatskanzler Jakob Ibounig am Freitag in der "Kleinen Zeitung": "Solche Gehälter, die das Dreifache des Gehalts eines Generalvikars ausmachen, sind obszön. Das ist abzustellen."

Ob die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren auch gegen den Bischof der Diözese Gurk-Klagenfurt, Alois Schwarz, ausweiten wird, steht noch nicht fest. Derzeit wird das Verfahren gegen Enzinger sowie unbekannte Täter geführt.

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