Überraschungseffekt im BAWAG-Prozess: Schöffin wegen Befangenheit ausgetauscht

Petra Z. verließ unter Tränen den Gerichtssaal Spitzengewerkschafter Nürnberger im Zeugenstand

Für unerwartete Dramatik sorgte am Wiener Landesgericht im BAWAG-Prozess der Ausschluss der Schöffin Petra Z. mitten im laufenden Verfahren. Den Antrag dazu hatte der Anwalt von Ex-BAWAG-Chef Helmut Elsner, Wolfgang Schubert, gleich zu Beginn der heutigen Verhandlung eingebracht. Schubert warf der Laienrichterin vor, wegen Kontaktes mit Medien befangen zu sein. Richterin Claudia Bandion-Ortner schloss daraufhin - nach zweimaligen Beratungen "mit mir selbst" - Petra Z. als Schöffin aus, eine Ersatzschöffin rückte an ihren Platz.

Überraschungseffekt im BAWAG-Prozess: Schöffin wegen Befangenheit ausgetauscht

Schubert verwies in seiner Begründung auf einen Artikel in der Tageszeitung "Kurier" vom 5. Oktober. Unter dem Titel "Albtraum BAWAG" heißt es dort in einem Kommentar: "Ginge es nach einer der Schöffinnen, wäre der Prozess in fünf Tagen erledigt gewesen: Da habe man schon gesehen, wie die Angeklagten gewirtschaftet hätten.....". Dem Antrag des Elsner-Verteidigers schloss sich auch Peter Nakowitzs Verteidiger Rudolf Breuer an, da die Schöffin gegen den "Schöffen-Eid" verstoßen und über die Sache mit Dritten gesprochen habe. Staatsanwalt Georg Krakow hielt den Befangenheitsantrag für nicht gerechtfertigt, er warf Anwalt Schubert vor, er versuche vorsätzlich das Verfahren zu stören.

"Kurier"-Journalist Ricardo Peyerl wurde von der Richterin informell dazu befragt, welche Schöffin mit ihm gesprochen habe. Er berief sich auf das Redaktionsgeheimnis, ergänzte aber, es sei "kein Geheimnis", welche der drei Schöffinnen sich regelmäßig im Buffet aufhalte. Am Rande des Verfahrens war in den letzten Wochen im Gericht bekanntgeworden, dass die nun ausgeschlossene Schöffin Petra Z. nach eigenen Angaben "im Rotlichtmilieu" arbeitet. In einem einschlägigen Etablissement in Wien vermiete sie Zimmer, erfuhren Prozessberichterstatter.

"Es besteht der Anschein der Befangenheit, der genügt", so die Richterin, nachdem sie die zwei Schöffinnen und die Ersatzschöffin danach befragt hatte, ob sie Kontakte mit Journalisten gehabt hätten. Zwei von ihnen verneinten dies, nur Petra Z. gestand ein, mit dem "Kurier"-Journalisten gesprochen zu haben und sich über die Verfahrenslänge beschwert zu haben. Die Befangenheitsanträge gegen die andere Schöffin und Ersatzschöffin wurden daraufhin abgelehnt. Bei ihnen gebe es keine Hinweise auf Gespräche mit Journalisten.

Entscheidung nicht leicht gemacht
Sie habe sich diese Entscheidung nicht leicht gemacht, meinte die Richterin, denn "es sollte nicht so einfach sein, jemanden so leicht aus einem Verfahren zu schießen". Sie habe den Schöffen mehrmals gesagt, nicht mit Journalisten Rücksprache zu halten. In Bezug auf Petra Z. sei jetzt Voreingenommenheit nicht auszuschließen. Der Prozess wird nun mit zwei Schöffinnen und einem Ersatzschöffen fortgesetzt. Von Prozessbeginn an waren neben den beiden Schöffinnen auch ein Ersatzschöffe und eine Ersatzschöffin im Gerichtssaal. Alle vier hatten zu Beginn des Verfahrens den Schöffeneid abgelegt.

Zeugenbefragung von Rudolf Nürnberger
Nach einer sehr kurzen Pause wurde der BAWAG-Prozess mit der Zeugenbefragung des früheren Metallergewerkschaftschefs Rudolf Nürnberger fortgesetzt. Der frühere Spitzengewerkschafter und Ex-ÖGB-Vizechef wurde nur kurz befragt. Wenn man im ÖGB von den Verlusten bei der BAWAG im Jahr 1998 gewusst hätte, hätte es wahrscheinlich "ein Köpferollen" gegeben. Das hätte gezeigt, dass der Eigentümer in der Lage sei, rasch zu handeln und schaue, "dass da Ordnung gemacht wird". Einen Vertrauensverlust der Kunden durch neue Führungskräfte in der BAWAG hätte er nicht befürchtet. Die Verursacher wären sicherlich zur Verantwortung gezogen worden, auch nach den Verlusten im Jahr 2000.

Die zuständigen ÖGB-Gremien seien jedoch nicht von den Verlusten informiert worden, er selber habe erst in der ÖGB-Präsidiumssitzung vom 20. März 2006 "in sehr bedrückter Stimmung" von den Verlusten der Bank erfahren. Wenn es um ein sehr wichtiges Vermögen des ÖGB geht, hätte sicherlich berichtet werden müssen. Der Präsident (Fritz Verzetnitsch, Anm.) oder der Aufsichtsrats-Präsident (Günter Weninger, Anm.) hätten informieren müssen. Verzetnitsch wäre laut Nürnberger auch nicht befugt gewesen, zu Jahresanfang 2001 die Garantieerklärung des ÖGB für die Bank abzugeben. Dafür wäre nicht einmal das Präsidium zuständig gewesen, sondern der Bundesvorstand, weil dieser für die Verwaltung des ÖGB-Vermögens zuständig sei.

Befragung von Anwalt Johann Florian Gehmacher
Als zweiter Zeuge wurde der rechtliche Berater der BAWAG, Anwalt Johann Florian Gehmacher, befragt. Gehmacher wurde am 27. Oktober 1998 mehrere Male von Elsner angerufen. Nach dem Bekanntwerden des ersten Totalverlustes mit Flöttl beriet der Vorstand über das weitere Vorgehen. Dabei ging es um die Informationsrechte des Aufsichtsrats und ob das Gremium in jedem Falle zu informieren wäre. Oberste Handlungsmaxime für den Vorstand sei das Wohl des Unternehmens, habe er damals ausgeführt. Bei einem undichten Aufsichtsrat wäre dieser nicht unbedingt zu informieren, um dadurch Schaden von der Bank abzuwenden.

Elsner hatte bei den telefonischen Rechtsauskünften Gehmachers das Telefon laut geschaltet, damit die anwesenden übrigen Vorstandsmitglieder und am Nachmittag auch Aufsichtsratspräsident Günter Weninger mithören konnten. "Hätten Sie das telefonisch abgehandelt, wenn Sie von einem Verlust von 640 Mio. Dollar gewusst hätten?" fragte die Richterin. "Nein, sicher nicht", betonte Gehmacher.

(APA/red)