Überraschte ‚Amtsträger‘ bei ORF & ÖBB: Kuch über das Korruptionsstrafrecht und ‚Opfer‘

Überraschte ‚Amtsträger‘ bei ORF & ÖBB: Kuch über das Korruptionsstrafrecht und ‚Opfer‘ © Bild: NEWS/ Vukovits

Die seit 1. 1. 2009 gültigen neuen Antikorruptionsbestimmungen sorgen für Aufregung. Denn plötzlich ist es für sogenannte „Amtsträger“ eben nicht mehr legitim, sich – wie beim Skifliegen am Kulm – in teure VIP-Logen einladen zu lassen.

Von der Wirtschaftskammer über den ORF bis zu den ÖBB. Die Überraschung einzelner Betroffener darüber, dass sie unter die neue Judikatur fallen, wirkt geheuchelt. Denn schon am 14. Juli 2008 hat das Justizministerium per Erlass klargestellt, wer in strafrechtlicher Hinsicht bei Bestechungsdelikten einem Beamten gleichzusetzen ist. Nämlich jeder, der „mit öffentlichen Aufgaben“ in „öffentlichen Unternehmen“ betraut ist.
Als Beispiel werden Bedienstete und Funktionäre der Wirtschaftskammer angeführt.

Auch ORF und ÖBB verfügen über – oft mehr schlecht als recht erfüllte, jedoch mit Steuergeld solide bezahlte – „öffentliche Aufgaben“. Die einen sollen uns objektiv mit Nachrichten, Kultur und mehr versorgen, die anderen Personen und Güter befördern.

Oberhauser, Nigl & langsame Gremien. Nun sind auch zwei prominente Vertreter von ORF und ÖBB angezeigt worden: ORF-Legende Elmar Oberhauser und ÖBB-Multimanager Franz Nigl. Der eine VIP will am Kulm nur „ein halbes Grillhuhn und ein kleines Bier“ konsumiert haben, der andere nur „privat“ an der Veranstaltung teilgenommen haben. Was beide eint: Der Arbeitgeber lässt sie bisher ungeschoren. Im Fall Nigl scheint das noch irgendwie nachvollziehbar, da sein Vertrag ohnehin bald ausläuft. Im Fall von Elmar Oberhauser ist das jedoch anders: Der Mann ist Informationsdirektor des ORF – auch wenn man angesichts seines öffentlich zelebrierten Zigarrenkonsums manchmal meinen könnte, er wäre ein Testimonial der Austria Tabak. Die Wahrheit ist: Der zögerliche Umgang mit dem Fall Oberhauser ist ein Testimonial für den desaströsen Zustand des ORF.