Kein Exklusivrecht für Pay-TV

EuGH entscheidet: Spitzenspiele müssen auch im Free-TV ausgestrahlt werden

von Kamera, Sky © Bild: GEPA/Pranter

In Belgien ging es dabei um alle WM-Endrunden-Spiele, in Großbritannien zusätzlich auch um die Endrunde der Fußball-Europameisterschaft. Der Gerichtshof bestätigte, dass diese Partien Ereignisse von erheblicher gesellschaftlicher Bedeutung sein können. Für solche Ereignisse können die EU-Staaten einen Bann gegen eine exklusive Übertragung im Pay-TV verhängen. Neben wichtigen Fußballpartien können dies zum Beispiel Olympische Spiele sein.

FIFA und UEFA hatten sich gegen die Einstufung in diese Kategorie gewehrt. Für sie sind Sendungen im Bezahlfernsehen eine wichtige Einnahmequelle.

In Deutschland regelt der Rundfunkstaatsvertrag, dass bestimmte Großereignisse "von erheblicher gesellschaftlicher Bedeutung" nur dann im Pay-TV ausgestrahlt werden dürfen, wenn sie zugleich in einem Free-TV-Kanal zu sehen sind. Die Free-TV-Rechte an den Spielen der kommenden Fußball-Weltmeisterschaften 2014 und 2018 sowie der EM 2016 liegen bei ARD und ZDF. Die Rechte an den deutschen Qualifikationsspielen zur EM 2016 und WM 2018 hatte sich in der Vorwoche RTL gesichert.

Der ORF hat sich die Rechte der Qualifikationen für die EM 2016 und die WM 2018 gesichert, außerdem alle WM-Spiele der Titelkämpfe 2014, 2018 und 2022.

Weniger Einnahmen

Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes trifft nach Ansicht von Experten die Pay-TV-Sender und die internationalen Verbande FIFA und UEFA. Für die Fernsehrechte an den großen Turnieren wie EM oder WM können künftig voraussichtlich nicht mehr so hohe Einnahmen erzielt werden. "Auf die Vermarkter kommen harte Zeiten zu", sagte der Medienrechtler Olaf Wolters am Donnerstag der dpa. "Es ist ein Präzedenzfall geschaffen, der nicht nur Großbritannien und Belgien betrifft. Darauf schauen jetzt auch alle Nachbarländer."

Für Deutschland ändert sich Wolters zufolge vorerst nichts. Der Rundfunkstaatsvertrag regelt, dass bestimmte Großereignisse von "erheblicher gesellschaftlicher Bedeutung" im Free-TV gezeigt werden müssen. Dazu zählen unter anderem alle Spiele der DFB-Auswahl bei EM- und WM-Turnieren. In Großbritannien und Belgien ist die jetzt vom EuGH bestätigte Schutzliste allerdings viel umfangreicher. Sie umfasst in Großbritannien alle EM- und WM-Endrundenspiele.

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