Turek-Konkurs: Oberlandesgericht Wien setzt Masserverwalter laut "profil" ab

"Intransparente Vorgehensweise" von Günther Hödl Anwalt hat gegen nicht rechtskräftiges Urteil berufen

Wie das Nachrichtenmagazin "profil" in neuen Ausgabe berichtet, hat das Oberlandesgericht (OLG) Wien den Wiener Rechtsanwalt Günther Hödl als Masserverwalter im Konkurs des Textilhändlers Werner Turek abgesetzt. Der Beschluss stammt vom 12. Februar und liegt "profil" vollständig vor.

Turek-Konkurs: Oberlandesgericht Wien setzt Masserverwalter laut "profil" ab

Hödl hatte Ende 2006 zwei Turek-Liegenschaften im 10. Wiener Gemeindebezirk um insgesamt 3,7 Millionen Euro an die Immobiliengesellschaft BAG Immotrade verkauft. Das OLG beanstandete dabei nach einem Rekurs von Werner Turek eine "intransparente Vorgehensweise". Der Masserverwalter könnte unter anderem Kaufkonditionen mit seinem "persönlichen Honorar" vermengt haben. Der OLG-Beschluss ist nicht rechtskräftig, Hödls Anwalt hat dagegen beim Obersten Gerichtshof berufen. Über seinen Rechtsvertreter Alfred Pressl lässt Hödl die Vorwürfe entschieden zurückweisen. Pressl gegenüber "profil": "Mein Mandant hat zu keinem Zeitpunkt Handlungen gegen die Interessen der Konkursmasse gesetzt."

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