Tschechiens Landesrabbiner Karol Sidon verurteilte die Aktion als "Propaganda für den Nazismus" und "Geschmacklosigkeit". Nach Einschätzung eines Extremismusexperten ist nicht klar, ob gegen geltendes Recht verstoßen wurde. Demnach werden Nazi-Memorabilia in Tschechien oftmals als limitierte Sammelgegenstände deklariert, um eine Gesetzeslücke auszunutzen.