Mordverdächtiger
wieder hinter Gitter

Wiener OLG hält Mordverdächtigen für unglaubwürdig

Der Fall des in einer Wiener Kaserne erschossenen Rekruten nimmt eine neue Wendung. Der tatverdächtige 22-Jährige soll nach seiner Enthaftung nun wieder in U-Haft.

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Toter Rekrut - Mordverdächtiger
wieder hinter Gitter

Der Soldat, der am 9. Oktober 2017 in einer Wiener Kaserne einen 20 Jahre alten Rekruten erschossen hat, muss zurück ins Gefängnis. Das hat das Wiener Oberlandesgericht (OLG) entschieden, womit ein Beschluss des Landesgerichts für Strafsachen "korrigiert" wurde, mit dem der 22-Jährige Ende Jänner auf freien Fuß gekommen war. Das OLG hält den Verdächtigen für unglaubwürdig.

Überraschender Enthaftungsbeschluss

Die Staatsanwaltschaft hatte den - für Justizkenner durchaus überraschenden - Enthaftungsbeschluss umgehend bekämpft. Das OLG gab nun der Beschwerde der Anklagebehörde Folge und bekräftigte damit die Rechtsansicht der Staatsanwaltschaft, die gegen den jungen Mann wegen Mordes ermittelt und von dringendem Tatverdacht ausgeht. Der 22-Jährige verantwortet sich demgegenüber mit einem Schießunfall. Zuletzt behauptete er bei einer Tatrekonstruktion, er hätte den im Ruheraum des Wachcontainers schlafenden 20-Jährigen wecken wollen. Dabei sei er gestolpert und hätte sich am Abzug seines Sturmgewehrs StG 77 festgehalten, worauf ein Schuss gebrochen sei.

"Unglaubwürdige" Version

Diese Version sei unglaubwürdig, lautet der Tenor des achtseitigen OLG-Beschlusses, auf dessen Basis nun eine neuerliche Festnahmeanordnung erlassen wurde. Beamte des Landeskriminalamts hätten den Schützen am Montagvormittag zu Hause abholen und in die Justizanstalt Josefstadt bringen sollen. Der Rechtsvertreter des 22-Jährigen, der davon in Kenntnis gesetzt wurde, "torpedierte" das insofern, als er und sein Mandant sich statt auf die Polizei zu warten ins Graue Haus begaben. Von diesem Schritt wurden offenbar auch mehrere Medienvertreter verständigt, die im Gerichtsgebäude auf das Eintreffen des Mordverdächtigen warteten.

Zuwiderlaufende Vorgangsweise

Bei der Justiz war man mit dieser den Vorschriften zuwiderlaufenden Vorgangsweise des Rechtsvertreters nicht unbedingt glücklich. Denn es ist an sich nicht vorgesehen, dass Justizwachebeamte formlos einen Festzunehmenden einfach in Empfang nehmen können. Üblicherweise wird eine Festnahmeanordnung umgesetzt, indem der Betreffende direkt von der Polizei in die Justizanstalt eingeliefert wird. Weil keine Polizei im Spiel war, mussten der 22-Jährige und sein Rechtsbeistand im Auto vor dem Landesgericht abwarten, bis die erforderlichen Papiere ausgefertigt waren und der Verdächtige eine Zelle beziehen konnte.

»Mein Mandant hat Vertrauen in das Gericht und darauf, dass erkannt wird, dass sicher kein Vorsatzdelikt vorliegt, sondern maximal ein Fahrlässigkeitsdelikt«

Der Beschuldigte sei "schockiert und tief traurig", dass die Staatsanwaltschaft die Aktenlage weiter anders sehe und mit ihrer Beschwerde durchgedrungen sei, schilderte der Rechtsvertreter. "Aber mein Mandant hat Vertrauen in das Gericht und darauf, dass erkannt wird, dass sicher kein Vorsatzdelikt vorliegt, sondern maximal ein Fahrlässigkeitsdelikt", sagte Manfred Arbacher-Stöger (Kanzlei Rifaat) im Gespräch mit der APA. Er selbst rechne mit einer Hauptverhandlung in rund zwei Monaten. Das wesentliche Schießgutachten sei weiterhin ausständig.

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