Tödliche Kuh-Attacke in Tirol:
Zivilprozess gegen Landwirt

Hinterbliebene werfen Beklagtem Verstoß gegen Sorgfaltspflicht vor

von

Bei dem Wanderweg, auf dem die Deutsche attackiert worden war, handle es sich um einen Privatweg. Zudem seien Hinweisschilder mit der Aufschrift "Achtung Weidevieh! Halten Sie unbedingt Distanz, Mütterkühe schützen ihre Kälber - Betreten und Mitführen von Hunden nur auf eigene Gefahr" angebracht gewesen, hielt der Landwirt bereits im Vorfeld der ersten mündlichen Verhandlung den Argumenten der Kläger entgegen. Die Kühe hätten im Hund, den die attackierte Frau an der Leine mitführte, eine Gefahr gesehen und deshalb angegriffen.

Die Staatsanwaltschaft hatte bereits im Oktober 2014 die Ermittlungen gegen den Bauern eingestellt. Es liege keine Verletzung der Sorgfaltspflicht vor, hatte es damals seitens der Staatsanwaltschaft geheißen.

Die 45-Jährige war am 28. Juli 2014 im Pinnistal, einem Seitental des Stubaitals, mit ihrem Hund auf einem Wanderweg unterwegs, als die Tiere plötzlich seitlich auf sie zuliefen. Die Frau wurde an Ort und Stelle rund 45 Minuten lang reanimiert, erlag jedoch ihren Verletzungen. Nach Angaben der Exekutive hatte es die Herde vermutlich auf den angeleinten Hund der Frau abgesehen. Das Tier soll sich laut einem Zeugen zuvor aber nicht aggressiv den Kühen gegenüber verhalten haben. Die Obduktionsergebnisse ergaben, dass die Deutsche zu Tode getrampelt wurde.

Nach dem Vorfall war eine Debatte über mögliche Konsequenzen der Kuhherden-Attacke entstanden. Die Tiroler Landwirtschaftskammer hatte als erste Maßnahme einen Info-Folder mit Illustrationen über das richtige Verhalten auf Weiden herausgebracht.

Keine einvernehmliche Lösung

Im Zivilprozess nach der tödlichen Kuh-Attacke auf eine 45-jährige Deutsche wird es vorerst keine einvernehmliche Lösung zwischen den Streitparteien geben. "Wir haben bis jetzt von der Gegenseite immer nur gehört: 'Wir zahlen nichts'", sagte der Rechtsanwalt des Witwers. Der Richter meinte indes, dass das Verfahren länger dauern und wahrscheinlich heuer nicht mehr zu einem Ende kommen werde.

Da die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen eingestellt habe, erhoffe sich die Familie durch den Zivilprozess jetzt Antworten, so der Rechtsanwalt des Witwers. Laut der Klägerpartei sei der Landwirt dazu verpflichtet gewesen, die Tiere vom Weg abzuhalten. Außerdem sei Wandern mit Hunden nicht explizit untersagt gewesen.

Der Wanderweg wurde zudem als "besonders sicherer Weg" beworben, erklärte der Witwer in seiner Einvernahme vor Gericht. In unmittelbarer Nähe der Unfallstelle sei eine Gaststätte mit Kinderspielplatz und in dem Gebiet seien viele Wanderer unterwegs. "Da muss ich doch nicht von einer Gefahr ausgehen", so der 51-jährige Mann der Verstorbenen.

Sie würden bereits seit mehreren Jahrzehnten regelmäßig Urlaub im Stubaital machen. Auch mit ihrem Hund waren sie bereits viele Male in dem Gebiet unterwegs und bis zu diesem Vorfall sei nie etwas passiert, schilderte der 51-Jährige. Die Hinterbliebenen forderten 360.000 Euro Schadenersatz.

Kommentare