Tiroler Jurist rebelliert gegen die GIS- Gebühren: Beschwerde bei Höchstgericht

Nach Digital-TV-Umstellung kein ORF-Empfang mehr

Er sehe nicht ein, warum die Kosten für die Umstellung auf digitales Fernsehen die Konsumenten bezahlen müssen, erklärte Hye. Er habe sich bewusst keine Empfangs-Box gekauft. Nicht auf Grund der Qualität des ORF-Programms, mit der er immer zufrieden gewesen sei, sondern weil ihm die Vorgehensweise des Fernsehsenders gegen den Strich gehe. Viele Menschen würden die Tatsache, dass sie für die Digitalisierung des ORF selbst in die Tasche greifen müssen "einfach schlucken". Die Situation der Konsumenten werde "ausgenutzt", meinte Hye, der als Sekretär im Landtagsklub der Tiroler SPÖ tätig ist.

Seit Anfang Mai wurde der Sender am Innsbrucker Patscherkofel auf digitales Antennenfernsehen umgestellt und Hye sah fortan statt den Programmen ORF 1 und ORF 2 nur schwarz. Daraufhin habe der langjährige Gebührenzahler seine Fernsehbewilligung abgemeldet. In einem E-Mail habe die Gebühren Info Service GmbH (GIS) jedoch mitgeteilt, dass für Besitzer einer Satellitenanlage weiterhin Gebührenpflicht in vollem Umfang bestehe. Er habe zwar eine Satellitenanlage, aber dennoch nicht die Möglichkeit damit ORF zu empfangen, sagte der Jurist.

Der Tiroler berief gegen den Bescheid der GIS. Doch auch die zweite Instanz, das Finanzamt für Gebühren und Verkehrssteuern, teilte die Ansicht des "Gebühren-Rebells" nicht. Er sei zur Entrichtung der Rundfunkgebühren weiterhin verpflichtet. Die Tatsache, dass das Empfangen des ORF-Programms grundsätzlich möglich sei, genüge für die Gebührenpflicht, hieß es vom Finanzamt für Gebühren. Die Anschaffung eines Empfangsgerätes liege in der Verantwortung des Konsumenten. Früher habe man eine Zimmerantenne gebraucht, jetzt brauche man eben eine DVB-T-Box, eine Satellitenanlage oder Kabelfernsehen. (apa)