Vom Handel mit Tieren

von Tierschutz - Vom Handel mit Tieren © Bild: News/Ian Ehm

Bilder von niedlichen Welpen und kleinen Katzen, die in Schaufenstern ihrer künftigen Halter harren, gehören in Österreich bald der Vergangenheit an. Tierschutzverbände waren sich einig: Stundenlang auf engem Raum, ohne Frischluft und unter greller Neonbeleuchtung den Blicken von Passanten ausgesetzt zu sein, sei keinem Tier zumutbar.

Von 2005 bis 2008 war der Verkauf von Hunden und Katzen in Zoohandlungen in Österreich verboten. Um den illegalen Handel mit Haustieren, die oft aus Qualzuchten in angrenzenden ehemaligen Ostblockstaaten stammten, einzuschränken, wurde der Verkauf wieder erlaubt.

© iStockphoto.com Das Ausstellen von Hunden in Schaufenstern ist Quälerei

Die Tierrechtsvereinigung Vier Pfoten sammelte 52.295 Unterschriften gegen den Handel mit Hunden und Katzen in Geschäften. Bundesministerin Beate Hartinger stellte nun vor wenigen Tagen im Parlament einen Initiativantrag auf Gesetzesänderung. Mit der aber sind weder Tierschützer noch Händler einverstanden. Ab 1. Jänner 2019 dürfen Hunde und Katzen im Zoofachhandel zwar verkauft, aber nicht mehr gehalten werden. Die angebotenen Tiere sind in externen Pflegestationen unterzubringen, bis sie verkauft werden. Das stelle die Händler vor ein unlösbares Problem sagt Kurt Essmann, Obmann des Zoofachhandels. Wo soll man für die Tiere Pflegestationen schaffen? Was, wenn der Kunde, der einen Hund bestellt hat, das für ihn vorgesehene Tier nicht will? Die Wege, die man mit den Tieren zwischen Geschäft und Pflegestation zurücklegen müsste, würden die Kosten in die Höhe treiben. Denn österreichische Züchter verkaufen ihre Hunde und Katzen nur persönlich an die künftigen Halter ihrer Tiere.

Zoohändler müssten daher die Hunde und Katzen, die sie verkaufen wollen, von auswärts beziehen. Also meist aus den angrenzenden Ostblockstaaten wie Tschechien, Slowenien und Ungarn. Wer garantiert nun, dass diese Tiere, die man auch weiterhin über eine Tierhandlung beziehen kann, nicht aus einer Qualzucht stammen? "Dafür gibt es strenge EU- Richtlinien", sagt Essmann. Jedes Tier wird vor dem Transport vom örtlichen Amtstierarzt geimpft und registriert. Noch im Herkunftsland wird das Tier in das "Trade Control and Expert System" eingetragen, das den Transport von Lebendtieren regelt. Und wenn ein Tier dennoch Mängel aufweise, habe jeder Käufer das Recht, es an den Zoohändler zurückzugeben, sagt Essmann.

Das klingt nicht gut: Ähnliche Vorgangsweisen sind beim Kauf von Haushaltsgeräten übliche Praxis. Haben für manche Menschen Tiere keinen höheren Wert als Staubsauger?

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