Wo bleibt der Tierschutz in der EU?

von Tiere - Wo bleibt der Tierschutz in der EU? © Bild: News/Ian Ehm

Endlich werden Hunde in Deutschland zumindest von Gesetzes wegen geschützt. Stachelhalsbänder, deren metallene Spitzen sich in Nacken und Hals des Hundes bohren, wenn man an der Leine zieht, um das arme Tier zum Folgen zu zwingen, sind dort seit Juni verboten. In Österreich sind Utensilien, deren Anwendung einem Hund Schmerzen zufügen oder ihn verletzen kann, schon seit Jahren untersagt.

© Hristo Vladev/FOUR PAWS

Im Internet ist jedoch nachzulesen, dass Würge- oder Stachelhalsbänder für die Ausbildung von Polizei- und Bundesheerhunden zugelassen seien. Das ist aber nicht so, wie Michaela Rossmann, Chefinspektorin und Sprecherin der Landespolizeidirektion Wien, bestätigt: "Die Verwendung von Korallenhalsbändern, welche für die Ausbildung von Diensthunden gestattet wird, ist mittels Erlass des Bundesministeriums für Inneres bei der Ausbildung und bei Einsätzen von Polizeidiensthunden untersagt." Das sollte für ganz Europa Vorbildwirkung haben. Erinnern Sie sich noch an jenen Mann aus Frankreich, der im Sommer seinen Hund bei sommerlichen Höchsttemperaturen in seinem Wagen eingeschlossen hatte? Das beklagenswerte Tier konnte in letzter Sekunde von Passanten, die die Polizei verständigten, vor dem Tod bewahrt werden. Ob sie der betagten Hundedame damit wirklich einen Dienst erwiesen haben, ist jedoch nicht zu beantworten: Nach einer kurzen Erholung im Tierquartier wurde sie ihrem Peiniger wieder ausgehändigt. Angeblich samt Folterinstrument, dem Stachelhalsband. Warum? Weil diese Art von Tierquälerei in zahlreichen Ländern der EU erlaubt ist. Was wir brauchen, ist ein länderübergreifendes Verbot dieser Folterinstrumente. Übrigens: Die Vier Pfoten sind in diesem Punkt die Avantgarde. Sie betreiben ein internationales Projekt zur Rettung von Streuner- und anderen Hunden in Osteuropa. Unterstützenswert.

Was meinen Sie? Haben Sie eine Frage an unsere Experten? Schreiben Sie mir bitte: zobl.susanne@news.at