Tierschützer-Prozess
endet mit Freispruch

Richter verzichtet auf weitere Zeugen - Publikum quittiert Freispruch mit Applaus

von Richterpult stockbild. © Bild: Thinkstock

Die Verhandlung war ursprünglich für zwei Tage anberaumt. Am Nachmittag erklärte Einzelrichter Erich Csarmann jedoch, auf weitere Zeugen zu verzichten. Der folgende Freispruch wurde vom Publikum mit tosendem Applaus quittiert. "So Mama, jetzt ist's vorbei." Mit diesen Worten schloss der 32-jährige Akademiker seine in Tränen aufgelöste Mutter in die Arme.

Richter: "Waren keine Nötigungen"

Den Freispruch bezüglich der schweren Nötigungen von Modehausketten-Eigentümern, denen in E-Mails Konsequenzen angedroht worden wären, falls sie Pelzprodukte weiter verkaufen würden, begründete der Richter so: "Es wurden Kampagnen in den Raum gestellt und Aktionen zivilen Ungehorsams angekündigt. Aber das waren keine Nötigungen. Durch abgehaltene Demos kam es sicher zu Beeinträchtigungen der Geschäftstätigkeit. Aber es waren alles friedliche Demos. Das waren eher Belästigungen, Kunden wurden angepöbelt, aber auch aufgeklärt, aber nicht mit einer Intensität, mit der man unmittelbar Auswirkungen auf den Geschäftsumfang machen kann. Letztendlich ergibt sich der Umsatz aus autonomer Kundenentscheidung."

Konkretisierte und objektivierte Übergriffe fehlten dem Richter. Er ließ auch durchblicken, dass er den von den Modehäusern bezifferten Schaden von mehreren Hunderttausend Euro für "nicht glaubhaft" hielt - eine Aufstellung der behaupteten Einbußen fand sich nicht im Akt.

Richter hält "Beweiskette" für "gerissen"

Hinsichtlich des angeklagten Widerstands gegen die Staatsgewalt schenkte Csarmann der Version des Angeklagten mehr Glauben als der eines Polizisten, wonach der Angeklagte bei seiner Festnahme handgreiflich geworden sei. Bei der ebenfalls angeklagten Sachbeschädigung - bei einer Demo waren Fenster durch Steinschläge zu Bruch gegangen - hielt der Richter die "Beweiskette" für "gerissen": "Man kann dem Angeklagten nicht alles unterstellen."

Während die im ersten Prozess erfolgten 13 Freisprüche von der Beteiligung an einer kriminellen Organisation nach §278a rechtskräftig geworden waren, hatte das OLG Wien (Oberlandesgericht) die Freisprüche in Bezug auf Delikte wie Tierquälerei und Nötigung aufgehoben. Damit standen insgesamt fünf der einstigen Angeklagten in den vergangenen 14 Tagen nochmals vor Gericht, die im Mai vorangegangenen vier Freisprüche sind bereits rechtskräftig.

VGT-Obmann "zutiefst erleichtert"

"Ich bin zutiefst erleichtert, aber auch wahnsinnig gerührt. Jetzt sind wir endgültig rehabilitiert. Gar nichts ist übrig geblieben von der ganzen Anklagerei", reagierte VGT-Obmann Martin Balluch im APA-Gespräch auf den heutigen Ausgang. Er hofft natürlich, dass die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt den jetzt gefällten Freispruch akzeptiert.

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