Bildungsministerium reagiert
auf Diskussion um TeenSTAR

Endlich reagiert das Bildungsministerium nach der Diskussion um den christlichen Sexualkundeverein TeenSTAR. Der neue Erlass zur Sexualpädagogik dürfte die meisten dennoch verwundern.

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auf Diskussion um TeenSTAR © Bild: Spauln/istock

Darin wird etwa festgehalten, dass Eltern der Einbindung von Vereinen vorab explizit zustimmen und Lehrer während der Einheiten in der Klasse bleiben müssen.

Bildungsministerium zeigt sich überrascht

Im Vorjahr hatten interne Schulungsunterlagen von TeenSTAR für Aufsehen gesorgt, in denen etwa natürliche Familienplanung und kein Sex vor der Ehe propagiert wurden. Die sexuelle Orientierung soll demnach durch eine Kombination aus Therapie, Selbsthilfegruppen und Seelsorge veränderbar, Masturbation schädlich sein.

Anschließend hatte das Ministerium neben TeenSTAR auch diverse andere externe Anbieter im Sexualpädagogik-Bereich unter die Lupe genommen. Generalsekretär Martin Netzer war dabei durchaus überrascht, wie viele Vereine an den Schulen tätig sind und was es da an "Extrempositionen in diesem Bereich" gebe. Die genannten Schulungsunterlagen seien ein "absolutes No Go": "Das hat an einer Schule nichts verloren, das darf so nicht vermittelt werden."

Lehrer in der Pflicht

Im Erlass sollen die Lehrer auf ihre Verantwortung hingewiesen werden, so Netzer. "Man kann natürlich externe Vereine zur Unterstützung hereinholen, das ist auch pädagogisch sinnvoll." Dann müssten die Pädagogen aber auch sicherstellen, dass die vorgegebenen Unterrichtsinhalte nicht konterkariert werden. Deshalb: "Die Lehrperson muss im Unterricht drinnen sein und einschreiten, wenn etwas nicht kompatibel ist."

Das sei zwar auch jetzt schon Gesetzeslage, aber vielen Lehrern nicht klar gewesen, betonte Netzer. "Viele Lehrkräfte sagen: Ich gehe bewusst hinaus, weil die Schüler mich vielleicht nicht dabeihaben wollen, weil sie über sensible Themen nicht vor dem Lehrer reden wollen, den sie auch in Mathe etc. haben. Diese Überlegung ist zwar nachvollziehbar, aber es ist nicht rechtskonform."

Zahnlose Informationspflicht

Außerdem müssen Eltern von den Lehrern im Vorhinein konkret informiert werden, wenn ein Verein in Sachen Sexualpädagogik an der Schule aktiv sei. Dabei reiche nicht eine allgemeine Info. "Es muss mitgeteilt werden, welcher Verein kommt und was er macht. Eltern müssen artikulieren können: Lieber Lehrer, uns wäre lieber, wenn du das selbst machst." Natürlich werde es Fälle geben, wo bei 22 Kindern drei Eltern Einspruch erheben, gestand Netzer zu. Dann liege es beim Pädagogen, die Letztentscheidung zu treffen. In der Praxis bedeute das aber: "Wenn sich die Mehrheit dagegen ausspricht, wird es nicht stattfinden."

An den Bildungsdirektionen wird über die Schulaufsicht außerdem eine Clearingstelle eingerichtet, die Lehrer bei Fragen konsultieren können. "Da können Schulen beraten werden, ob der konkrete Verein bekannt ist und welche Erfahrungen es mit ihm gibt." Außerdem könnten Lehrer dort Unterlagen vorlegen und begutachten lassen.

TeenSTAR trotzdem noch erlaubt

Im Fall von TeenSTAR zeichnet sich derzeit ab, dass dessen Aktivitäten nicht konkret verboten werden. In den im Ministerium vorgelegten Unterlagen habe man die inkriminierten Stellen nicht gefunden. Wenn der Verein die Auflagen erfülle und sein Programm umstelle ("Man kann ja gescheiter werden"), habe man keine Handhabe, ihn zu verbieten, so Netzer. In den nächsten Tagen fänden dazu noch Gespräche statt, man sehe sich auch noch einmal die didaktischen Zugänge und die Unterlagen an.

Einzelne Bildungsdirektionen wie in Vorarlberg oder Salzburg hätten Schulen die Zusammenarbeit mit TeenSTAR pauschal untersagt, andere würden dies nicht tun, meinte Netzer. "Wir kriegen umgekehrt auch Vorwürfe, dass wir den Verein umgebracht haben." Finanziert worden seien die Angebote auch nie aus Mitteln des Ministeriums, sondern über Elternvereins-Beiträge. Bei künftigen Fällen setzt Netzer dabei auf die Schulaufsicht: "Wenn die Bildungsdirektion von fünf Schulleitern den Hinweis kriegt, dass da etwas schräg abläuft, dann muss die Behörde einschreiten."

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