Studium und Nebenjob

von Dr. Maria In der Maur-Koenne © Bild: NEWS

Ich habe direkt nach der Matura zu studieren begonnen und lebe weiterhin bei meiner Mutter. Mit meinem Vater habe ich kaum Kontakt - auch weil er im Monat meiner Matura einfach aufgehört hat, Unterhalt zu zahlen. Deshalb muss ich neben meinem Studium auch jobben. Das scheint mir jetzt aber zum Verhängnis zu werden. Bei einem Gerichtstermin wurde mir erklärt, dass ich nur noch einen kleinen Unterhaltsanspruch gegen meinen Vater hätte, weil ich eben neben meinem Studium auch arbeite. Ohne diese Arbeit könnte ich aber gar nicht studieren, denn ich verdiene mir ja nur deswegen etwas dazu, weil mein Vater nichts zahlt. Kann das wirklich zu meinem Nachteil sein?
Nadine M., Salzburg

Liebe Frau M.,
solange Sie weiter zielstrebig studieren und nur deshalb jobben müssen, weil Ihr Vater - zu Unrecht - seine Unterhaltszahlungen eingestellt hat, ist es nicht schädlich, dass Sie neben Ihrem Studium arbeiten. Richtig ist, dass ein Eigeneinkommen eines unterhaltsberechtigten Kindes im Allgemeinen sehr wohl den Unterhaltsanspruch mindert. Vor Beendigung Ihrer Ausbildung sind Sie aber nicht verpflichtet, ein eigenes Einkommen zu erzielen.

Das Eigeneinkommen eines unterhaltsberechtigten Kindes ist auf dessen Unterhaltsanspruch daher dann nicht anzurechnen, wenn sich die Notwendigkeit einer Erwerbstätigkeit aus der Tatsache ergibt, dass der Unterhaltsschuldner -in Ihrem Fall Ihr Vater - seiner Verpflichtung nicht nachkommt und Sie dem Gericht auch mitteilen, dass Sie nur deshalb neben Ihrem Studium jobben müssen, weil Sie eben keine Unterhaltszahlungen (mehr) erhalten.

Da Sie sich das Eigeneinkommen nicht anrechnen lassen müssen und weiterhin den vollen Unterhaltsanspruch gegen Ihren Vater haben, könnten Sie sich aber nicht gleichzeitig darauf berufen, wegen Ihres Jobs nicht in der Studiendurchschnittsdauer Ihr Studium abschließen zu können, ohne Ihren Unterhaltsanspruch zu verlieren.

Solange Sie daher weiter zielstrebig studieren und Ihre akademische Ausbildung im Durchschnitt des von Ihnen gewählten Studiums absolvieren, schadet Ihnen Ihr Nebenjob nicht.

Ich rate Ihnen daher, zunächst das Gespräch mit Ihrem Vater zu suchen und diesem Ihre Studienerfolge nachzuweisen und ihn zu ersuchen, die Unterhaltszahlungen wiederaufzunehmen. Sollte das nicht erfolgreich sein, so können Sie einen Antrag bei Gericht stellen. Dem Richter müssen Sie einerseits Ihr zielstrebiges Studieren nachweisen und andererseits darlegen, dass Sie Ihren Nebenjob nur machen müssen, weil Ihr Vater die Unterhaltszahlungen eingestellt hat.

Haben Sie eine Frage? Schreiben Sie mir bitte: siehabenrecht@news.at