Streitthema Lebenslang: Für 153 veruteilte Straftäter in Österreich heißt Haftende "Tod"

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Trotzdem: Am 21. August wird Karl S. heiraten, seine um 15 Jahre jüngere ehemalige Lebensgefährtin. "Ich hab immer zu ihr gesagt, dass wir warten sollen. Und jetzt hat sie gemeint, dass sie nicht mehr warten will", erzählt Karl S. Auch nach der Hochzeit wird er seine Partnerin nur zu den Besuchszeiten sehen dürfen - also eine Stunde pro Woche. "Aber vielleicht werde ich ja im kommenden Jahr doch entlassen. Zumindest bleibt mir diese Hoffnung", sagt er.

Grünen-Forderung sorgt für Aufregung
Es ist genau diese Ungewissheit von derzeit 153 in Österreich zu lebenslanger Haft verurteilten Strafgefangenen - darunter vier Frauen -, die die Grünen zur Kritik am derzeitigen System veranlasst. Überlegungen, die einen lauten Aufschrei durch die heimische Innenpolitik gehen ließen.

Auslöser war ein Punkt "in einer Zusammenfassung grüner Standpunkte", wie Parteisprecherin Andrea Danmayr betont, in welchem die Abschaffung von Lebenslang gefordert wird. "Dabei ist das kein primäres Thema im Wahlkampf, sondern muss als Teil einer Gesamtreform des Justizsystems gesehen werden", versucht Danmayr die Wogen zu glätten.

14 Jahre "Probezeit" für Lebenslängliche
Das Problem: Der Standpunkt der Grünen entspricht der Umkehrung des Status quo. Derzeit müssen "Lebenslängliche" nach 14 Jahren Haft einer genauen Prüfung unterzogen werden, ob sie für eine vorzeitige bedingte Entlassung infrage kämen. "Dazu wird das Verhalten des Häftlings analysiert, von Anstaltsärzten werden psychologische Gutachten erstellt, und auch die Meinung eines externen Psychiaters wird eingeholt", erklärt Friedrich Nowak, Leiter der Justizanstalt Stein.

Frühestens nach dem 15. Haftjahr kann der Anstaltsleiter bei Gericht die bedingte Entlassung vorschlagen, die aber von den Richtern genehmigt werden muss. Die (der derzeitigen Rechtslage entgegengesetzte) Idee der Grünen: Haftstrafen sollten nur noch auf einen genau definierten Zeitrahmen ausgesprochen werden; nach dessen Ablauf wird geprüft, ob der Häftling nicht doch noch eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellt. Danmayr: "Wir meinen, dass das Bieten einer menschenwürdigen Zukunftsperspektive einen stärkeren Anreiz zur Läuterung darstellt."

Viele Begnadigungen für Lebenslängliche
Allerdings ist auch Fakt: Nur die wenigsten der zu einer lebenslangen Haft Verurteilten bleiben tatsächlich bis zu ihrem Tod im Gefängnis. Begnadigungen oder vorzeitige bedingte Entlassungen finden in der Regel zwischen dem 16. und 22. Haftjahr statt.

Nur etwa zehn Prozent der "Lebenslänglichen" sind davon ausgenommen. Bei den Betreffenden handelt es sich um "besonders gefährliche Täter", denen Psychiater eine extrem hohe Rückfallgefahr bescheinigen. Wie etwa im Fall von Josef Weinwurm, der 1963 die elfjährige Dagmar Fuhrich mit 25 Messerstichen ermordet hat und als "Opernmörder" in die Kriminalgeschichte eingegangen ist. Seine Anträge auf vorzeitige Entlassung wurden immer wieder abgelehnt, 2004 starb er 74-jährig nach 40 Jahren Haft in Stein.

"Lebenslange Haft keine effiziente Abschreckung"
Selbst Andreas Zembaty, Sprecher der Bewährungshilfeorganisation Neustart, gibt zu bedenken: "Bei besonders gefährlichen Personen muss eine andauernde Inhaftierung möglich sein." Dennoch begrüßt er den Vorstoß der Grünen: "Studien belegen nämlich ganz klar, dass eine lebenslange Haft keine effiziente Abschreckung für Täter bedeutet." Auch viele Anwälte halten von einer möglichen Abschaffung von Lebenslang viel.

"Die Einführung einer Maximalstrafe wäre", so meint etwa der Wiener Strafverteidiger Elmar Kresbach, "als vernünftig und modern zu bewerten. Eine Gefahr für die Bevölkerung würde diese Maßnahme nicht darstellen, da potenzielle Rückfalltäter ohnehin mit Auflagen belegt würden - was bedeutet, dass sie nach verbüßter Haftstrafe nicht freikämen."

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