Heute Strasser-Urteil?

Der Prozess gegen den früheren Innenminister geht ins Finale - Urteil am Nachmittag

von Strasser am Landesgericht Wien auf der Anklagebank. © Bild: APA/HELMUT FOHRINGER

Die Journalisten sollen ab 11.15 Uhr über eine Videokonferenz mit dem Westminster Magistrate Court in London zeugenschaftlich vernommen werden. Zuvor wird ein von Verteidiger Thomas Kralik nominierter Polizist im Zeugenstand befragt. Das Gericht muss auch noch über einen Beweisantrag Kraliks entscheiden, der die Verschriftlichung sämtlicher Telefonprotokolle beantragt hatte.

Der Antrag von Verteidiger Thomas Kralik, der am vergangenen Freitag die Verschriftlichung sämtlicher Telefonprotokolle beantragt hatte, hat sich offenbar übers Wochenende erledigt. "Die von Ihnen als Bananenrepublik bezeichneten Organe der Republik waren nicht ganz untätig", gab Richter Georg Olschak zu Beginn des heutigen Verhandlungstags in Richtung Kralik bekannt.

Polizist stützt Strasser-Aussage

Das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK) hat sämtliche insgesamt 400 Telefonate Strassers, die heimlich mitgehört wurden, verschriftlicht. Olschak will Kralik nach dem Ende der Beweisverfahrens bis zu eineinhalb Stunden Zeit geben, die Aufzeichnungen zu studieren, deren zentraler Teil längst Bestandteil des Gerichtsaktes ist. Dessen ungeachtet beantragte Kralik die Vertagung der Hauptverhandlung, um genügend Zeit zu haben, sich eingehend mit den Protokollen auseinandersetzen zu können. Über den Antrag wird der Senat in Kürze entscheiden.

Ein zum Auftakt des Prozesstages befragter BAK-Beamter berichtete, dass Strassers Lebensgefährtin Elisabeth K. im Februar 2011 befürchtete, von einem Geheimdienst überwacht zu werden. "Sie hat das Gefühl gehabt, dass möglicherweise in ihre Wohnung eingedrungen worden ist", sagte der Polizist. Sie sei davon ausgegangen, dass das in Zusammenhang mit der politischen Tätigkeit ihres Mannes zusammenhängen könnte.

Der Polizist gab an, die Befürchtungen ernst genommen und versucht zu haben, einen Kontakt mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) herzustellen. Dazu sei es aber nicht mehr gekommen, weil Strassers Lebensgefährtin zuerst mit dem Ex-Innenminister darüber sprechen wollte, sagte der Beamte in seiner kaum zehn Minuten dauernden Befragung durch den Richter.

Agenten erschienen

Der Antrag von Verteidiger Thomas Kralik auf Vertagung der Hauptverhandlung ist erwartungsgemäß abgewiesen worden. Dem Anwalt sei im Vorfeld hinreichend Zeit zur Verfügung gestanden, sich mit den an sich bereits im Akt befindlichen Protokollen der aufgezeichneten Strasser-Telefonate auseinanderzusetzen, gab Richter Georg Olschak sinngemäß zur verstehen.

Während die Befragung der beiden britischen Aufdeckungs-Journalisten begann, denen Strasser in die Falle gegangen war, sorgten vor dem Großen Schwurgerichtssaal Aktivisten für einen medienwirksamen Auftritt. Die "Freunde des Wohlstands", wie sich die Spaß-Truppe nannte, präsentierte drei Geheimagenten, die dank dicken Sonnenbrillen, Trenchcoat und Schlapphut als solche ausgewiesen waren.

"Wir haben die Falle, die Ernst Strasser gestellt hat, eins zu eins nachgebaut. Dabei sind uns diese Agenten ins Netz gegangen", gab ein Vertreter der Gruppe bekannt. "Lasst ihn frei! Das ist unser Ernst" forderten die Aktivisten auf Handouts.

Video fehlte

Dem Gericht fehlt offenbar ein Video, auf dem das erste Treffen zwischen dem damaligen EU-Abgeordneten Ernst Strasser (V) und der verdeckt ermittelnden britischen Journalistin Claire Newell mitgeschnitten wurde. Das wurde am Montag bei der Zeugenbefragung Newell klar, die sich Strasser gegenüber als Lobbyistin ausgegeben hatte. Strasser-Verteidiger Thomas Kralik beantragte daher die Herbeischaffung der entsprechenden Beweismittel.

Auf Bitten der britischen Journalisten wurde die Befragung via Videokonferenz so gestaltet, dass nur das Gericht ihre Gesichter sehen konnte. Das Publikum im Großen Schwurgerichtssaal konnte zwar den Ton mithören, bekam vom Bildschirm aber nur die Rückseite zu sehen.

Journalist hat Job gewechselt

Gleich am Beginn der Befragung Newells durch Richter Georg Olschak wurde klar, dass dem Gericht der Mitschnitt des ersten Treffens der Journalisten mit Strasser nicht übermittelt wurde. Die Journalistin gab nämlich an, auch das erste Treffen am 30. Juni 2010 in Strassers Büro verdeckt mitgefilmt zu haben. Ihren Angaben zufolge wurde das Video auch ans EU-Parlament übermittelt, fand aber offenbar nicht den Weg nach Wien.

Newell versicherte, dass die Videos nicht verändert worden seien: „Diese Aufnahmen wurden nicht bearbeitet oder geschnitten.“ Allenfalls habe man Gesichter unkenntlich gemacht. Ob die Originalaufnahmen der fehlenden Videos noch vorhanden sind, konnte Newell, die mittlerweile nicht mehr für die „Sunday Times“ arbeitet, nicht sagen.

Journalisten wollten Geld nie zahlen

Ausgewählt wurde Strasser für die verdeckte Recherche laut Newell, weil Fragezeichen bezüglich seiner beruflichen Tätigkeit bestanden hätten und ihnen berichtet worden sei, der damals neue VP-Abgeordnete sei bereit, kommerziellen Klienten zu helfen. Strasser sei schon beim ersten Treffen an einer Zusammenarbeit interessiert gewesen. Über die Beeinflussung der EU-Gesetzgebung habe man aber erst später in London gesprochen. Dieses Treffen fand übrigens in eigens dafür angemieteten Büroräumlichkeiten statt, wobei auch andere Journalisten der „Sunday Times“ vor Ort waren, um den Eindruck zu erwecken, dass das Büro der angeblichen Lobbyingagentur Bergman & Lynch tatsächlich belebt war.


Klar gestellt wurde von Newell, dass man nie vorgehabt habe, Strasser das besprochene Honorar von 100.000 Euro jährlich zu bezahlen. Das war ihren Angaben zufolge auch ein Grund für die nicht erfolgte Vertragsunterzeichnung mit Strasser: „Er wollte noch mit seinem Anwalt sprechen und hatte Änderungswünsche und wir wollten den Vertrag nicht abschließen, damit wir nicht in eine Zahlungsverpflichtung kommen.“

Kommentare

Ignaz-Kutschnberger

ERNST... Glück auf!! Und mehr als der SCHEUCH kannst ja Du unmöglich ausfassen...!!! Gibt's doch gar nicht!! Also dann...alles Gute!

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