In Deutschland Autofahren:
Der Teufel steckt im Detail

Wer schon mal mit den Bewohnern unseres nördlichen Nachbarlandes zu tun hatte, hat mit Sicherheit auch bemerkt, dass die Unterschiede zwischen uns und ihnen oft nur in feinsten Nuancen bestehen, die aber dramatische Auswirkungen haben können. Wo bei uns das Ausrasten für absolute Entspannung steht, steht das gleiche Wort bei den Deutschen für das genaue Gegenteil: Ausrasten, völlig durchdrehen, eskalieren. Da sollte es nicht wundern, dass auch der deutsche Straßenverkehr solche Nuancen-Stolpersteine vorhält, die für arglos reisende Österreicher unnötige Bußgelder bedeuten können. Unser folgender Artikel informiert deshalb über die wichtigsten Straßenverkehrs-Stolpersteine „in deutschen Landen“.

von Strafzettel - In Deutschland Autofahren:
Der Teufel steckt im Detail © Bild: pixabay.com, CC0 Creative Commons

Die Promillegrenzen für Rad- und Autofahrer

Hüben wie drüben ist das Fahrrad beliebte Alternative zum Auto – nicht nur in Sachen Umwelt und Kosten, sondern auch für die Fahrt zu Biergarten, Restaurant und Co. Und gerade wir, die eine Fahrrad-Promillegrenze von 0,8 gewöhnt sind, müssen da schwer umdenken. Denn wer in Deutschland alkoholisiert radelt und sich dabei auffällig verhält, darf schon ab 0,3 Promille mit einer Anzeige rechnen. Wer die Promillegrenze noch weiter überschreitet, bekommt noch mehr Probleme: Mit 1,6 Promille und mehr zu radeln, bedeutet drei Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister, eine saftige Geldstrafe und eine psychologische Evaluierung (MPU), die mit bis zu 3000 Euro zu Buche schlägt. Wird die Untersuchung nicht bestanden, kommt es zum Entzug der (Auto-)Fahrerlaubnis.

Für Autofahrer gelten die folgenden Promillegrenzen, die sich auch von den Unsrigen etwas unterscheiden:

  • 0,0 für Fahranfänger in den ersten beiden Jahren bzw. unter 21.
  • 0,5 bis 1,09 Promille.: Ordnungswidrigkeit, ein Monat Fahrverbot, zwei Punkte in Flensburg und 500 Euro Bußgeld, sofern keine Ausfallerscheinungen auftreten.
  • ab 1,1 Promille: Absolute Fahruntüchtigkeit, die als Straftat behandelt wird.
  • Relative Fahruntüchtigkeit: Kommt es beim Autofahren zu Ausfallerscheinungen aufgrund von Alkoholkonsum, liegt eine Straftat vor, auch wenn die Promillegrenze nicht erreicht ist.
  • ab 2,0 Promille: Straftat, die nach einjähriger Abstinenzzeit eine MPU nach sich zieht, mit einer hohen Geldstrafe, Fahrverbot und Punkten in Flensburg einhergeht.
© pixabay.com, CC0 Creative Commons Im Zweifelsfall lieber das Auto stehen lassen und ein Taxi nehmen

Und ganz wichtig: All diese Grenzen werden auch in Österreich vollstreckt. Selbst wenn man in Deutschland nicht erwischt wird, ist man daheim vor Strafe nicht sicher, sofern sie über 25 Euro liegt. Das gilt auch für das Punktekonto, wer in Deutschland acht Stück gesammelt hat, ist auch hier seine Fahrerlaubnis los. Dafür hat die Sache aber ein Gutes: In sämtlichen deutschen Bundesländern gelten, ungleich zu uns, die gleichen Regeln, gleichen Grenzwerte und gleichen Strafen.

Die wichtigsten Parkregeln in Deutschland

Auch das Parken reglementieren unsere Nachbarn ziemlich stark. Wichtigster Merksatz: In Deutschland ist es grundsätzlich nicht erlaubt in zweiter Reihe oder auf einem Gehweg zu parken. An Bushaltestellen müssen mindestens 15 Meter Abstand gehalten werden; an Kreuzungen/Einmündungen sind es fünf Meter. Ein- und Ausfahrten sind freizuhalten, sofern für länger als drei Minuten geparkt wird.

Das bringt uns zum nächsten Punkt: Auch die Deutschen kennen einen Unterschied zwischen Parken und Halten. Im Gegensatz zu uns ist das Halten jedoch nur auf drei Minuten beschränkt, egal, was man macht – gilt also auch für Ladearbeiten. Zudem listet der deutsche Verkehrsparagraph 12 folgende Stellen, an denen grundsätzlich weder Halten noch Parken erlaubt sind:

  • Bahnübergänge
  • Feuerwehrzufahrten
  • Scharfe Kurven
  • Enge und unüberschaubare Straßenbereichen
  • Aus- und Einfädelungsstreifen

Übrigens: Solange man beim Halten im Auto sitzt, wegfahrbereit, wird in der Regel auch kein Strafzettel geschrieben, selbst wenn man länger hält. In dem Fall werden die deutschen Ordnungshüter einen einfach bitten, weiterzufahren.

Elektronische Gegenstände am Steuer betätigen

Hier kommt ein Punkt, an dem sich unsere beiden Länder kaum unterscheiden: Das Telefonieren/Bedienen und gleichzeitige Autofahren ist in Deutschland ohne eine Freisprechanlage grundsätzlich verboten. Dieses Verbot gilt aber nicht nur für Handys, sondern auch für andere elektronische Geräte. Dabei ist es auch gleich, was man mit dem Gerät macht. Es ist also nicht nur verboten, zu telefonieren, sondern auch die Navi-App zu bedienen.

Unabhängig vom Gerät gilt dabei ein festgelegter Bußgeldkatalog:

  • Telefonieren ohne Freisprechanlage: 100 Euro Strafe, ein Punkt, kein Fahrverbot
  • Verstoß mit Unfall: 200 Euro Strafe, zwei Punkte, ein Monat Fahrverbot
  • Verstoß mit Gefährdung: 150 Euro Strafe, zwei Punkte, ein Monat Fahrverbot

Ganz wichtig: diese Strafen werden auch dann fällig, wenn man mit dem Auto am Straßenrand steht, der Motor aus ist, aber der Schlüssel noch steckt. Wer also auf öffentlichem Grund das Navi einstellen möchte, legt am besten den Zündschlüssel aufs Armaturenbrett.

Ampelverstöße in Deutschland

Bei Rot halten, bei Grün fahren. Da gibt’s auch in Deutschland keinen Unterschied. Wohl aber bei den Strafen: Im schlimmsten Fall führt das Überfahren einer roten Ampel zu einer Geldbuße von 320 Euro, einem Monat Fahrverbot und zwei Punkten in Flensburg. Aber: Dafür muss man es schon drauf anlegen. Die Ampel muss länger als eine Sekunde lang rot gewesen sein und durch das Überfahren muss der restliche Verkehr gefährdet worden sein. Häufiger ist da folgendes:

Beim Überfahren einer roten Ampel ohne Verkehrsgefährdung fällt eine Strafe von 90 Euro an und es gibt einen Punkt in Flensburg. Bei einem Gelblichtverstoß wird ein Verwarngeld in Höhe von zehn Euro erhoben.

Damit es erst gar nicht zu einem Verstoß kommt, empfiehlt es sich deshalb dringend, defensiv zu fahren und anzuhalten, sobald diese von Grün auf Gelb wechselt – denn gerade im innerstädtischen Bereich installieren die Deutschen immer häufiger Ampelkameras, die sämtliche Verstöße aufzeichnen.

Das Bilden einer Rettungsgasse

Rettungsgassen haben bei den Deutschen nach einer Reihe von schweren Behinderungen von Rettungskräften in jüngster Zeit enorm hohen Stellenwert bekommen. Grundsätzlich gilt dort, vor allem auf Autobahnen und autobahnähnlich ausgebauten (Bundes-) Straßen: Rettungsgassen müssen immer dann gebildet werden, wenn der Verkehr stockt, nicht erst, wenn Einsatzfahrzeuge nahen.

© pixabay.com, CC0 Creative Commons Das korrekte Bilden einer Rettungsgasse kann Leben retten

Dabei gilt folgende Regel: Wer auf dem äußersten linken Fahrstreifen unterwegs ist, fährt nach links so dicht wie möglich an die Leitplanke heran. Auf allen anderen Spuren wird so weit wie möglich nach rechts ausgewichen; dabei muss allerdings der Standstreifen frei bleiben (er darf ausschließlich bei einer Panne befahren werden sowie ferner, falls Verkehrsleitsysteme ihn freigeben)

Wird die Rettungsgasse falsch gebildet, wird dies mit einem Bußgeld von 200 Euro bestraft. Mit dem Vorliegen einer Gefährdung steigt die Geldstrafe auf 280 Euro an. Kommt es aufgrund des Fehlens einer Rettungsgasse zu einem Unfall, beträgt das Bußgeld 320 Euro.