Strafverfahren gegen NEWS-Reporter Kuch: Wegen Veröffentlichung von Hypo-Akten

Einstellungsangebot der Staatsanwaltschaft abgelehnt Anwalt von Hypo-Investors Berlin brachte Anzeige ein

Strafverfahren gegen NEWS-Reporter Kuch: Wegen Veröffentlichung von Hypo-Akten © Bild: NEWS

Nach deutschem Recht - nicht aber nach österreichischem - ist es verboten, amtliche Schriftstücke eines Strafverfahrens ganz oder in wesentlichen Teilen zu veröffentlichen, bevor sie in öffentlicher Verhandlung erörtert werden.

Nun hat die Staatsanwaltschaft München angeboten, das Verfahren gegen Kuch gegen Zahlung einer "angemessenen Auflage", konkret wurden 2.000 Euro genannt, einzustellen. Als Frist dieses Angebot anzunehmen wurde der 27. Dezember 2010 festgelegt, da sonst Verjährung drohe. Kuch war der erste von mehreren österreichischen Journalisten, gegen den im Zusammenhang mit der Veröffentlichung von Hypo-Akten in Deutschland ermittelt wurde.

Angebot der Staatsanwaltschaft abgelehnt
Kurt Kuch hat das Angebot der Staatsanwaltschaft München nun abgelehnt: "Ich habe meine journalistische Tätigkeit den österreichischen Gesetzen entsprechend für meine österreichischen Leser wahrgenommen. Aus grundsätzlichen journalistischen Erwägungen trete ich daher keinen Angeboten ausländischer Strafverfolgungsbehörden näher."

NEWS-Anwalt Gerald Ganzger: "Die Frage, ob Journalisten aus einem Staat schrankenlos in einem anderen Staat, wo das Printmedium faktisch nicht erscheint, strafrechtlich verfolgt werden können, ist von grundsätzlicher Bedeutung für die Medienfreiheit. Wenn ein Staat sich tatsächlich anmaßt, Journalisten weltweit zu verfolgen, gleich wo sie publizieren, wäre das das Ende des investigativen Journalismus."

Schutz der Pressefreiheit
NEWS-Chefredakteur Peter Pelinka: "Es geht um Grundsätzliches, nämlich um den Schutz der österreichischen Pressefreiheit."

(red)