Strafrecht - Richter über Zuständigkeit des BMI verwundert

Präsidentin Matejka und "Weißer Ring": Jüngste Verschärfungen sollten zunächst evaluiert werden

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"Wir haben bereits mehrmals darauf hingewiesen, dass die letzte Reform noch nicht evaluiert wurde. Das sollte man tun, bevor eine neue angegangen wird", erklärte die Präsidentin der Richtervereinigung. Matejka sieht es außerdem als "sehr befremdlich" an, dass die Task Force zu dem Thema im Innenministerium und nicht im Justizministerium angesiedelt sein soll. Wenn als Begründung dafür angegeben werde, dass sich Justizminister Josef Moser (ÖVP) "anderen, dringenderen" Themen widmen soll, "wundert mich das sehr". Sie hält außerdem fest, dass gerade bei Sexualdelikten "keine Strafe, egal wie hoch, das Leid der Opfer lindern kann". Matejka ortet viel eher eine "plakative Maßnahme", denn ein höherer Strafrahmen halte niemanden von Sexualdelikten ab. "Man sollte das in Ruhe angehen und schauen, wie sich bisherige Reformen in der Praxis ausgewirkt haben", forderte die Richter-Präsidentin. Die Richter sollen auch in der Task Force vertreten sein, noch sei aber niemand an sie herangetreten.

Rechtsanwältepräsident Rupert Wolff erkennt ebenfalls keinen Sinn in derartigen Überlegungen und stellte fest: "Wir sehen in der Praxis die Notwendigkeit nicht. Richter haben ohnehin genug Spielraum im Rahmen der vorgesehenen Höchststrafen." Die Rechtsanwälte wollen aber die Pläne der Regierung intensiv verfolgen und sich in die Diskussion einbringen. Auch er gibt zu bedenken, dass eine höhere Strafdrohung nicht automatisch dazu führt, dass tatsächlich höhere Strafen verhängt werden. "Ob das irgendeinen Effekt hat zum Rückgang, wage ich zu bezweifeln." Wolff sieht viel eher ein Signal an die Bevölkerung, dass man härter durchgreift und die Opfer durch höhere Strafen besser schützen möchte: "Das ist zu hinterfragen, weil das Opfer hat davon nichts." Diesen wäre vielleicht mit einer höheren finanziellen Entschädigung oder einer besseren psychologischen Begleitung zulasten des Straftäters geholfen, findet der Rechtsanwältepräsident.

Angesprochen auf das von der Regierung ins Treffen geführte Ungleichgewicht zwischen Vermögens- und Gewaltdelikten, meinte Wolff, nur weil bei Vermögensdelikten andere Strafen vorgesehen sind, könne man nicht sagen, dass weniger streng bestraft wird: "Das wäre überzogen." Gerade bei Vermögensdelikten würden die Gerichte oft mit Geldstrafen arbeiten. Mit dem Einzug von Geldern zugunsten des Staates schaffe man einen zusätzlichen Strafeffekt, den es bei Sexualstrafen in der Regel nicht gebe, so Wolff.

Die Opferschutzorganisation "Weißer Ring" plädiert dafür, anstelle einer Diskussion um eine neuerliche Änderung zunächst jene Verschärfungen des Strafrechts, die erst vor wenigen Jahren umgesetzt worden seien, zu evaluieren. Präsident Udo Jesionek ist der Meinung, dass nicht die Strafhöhe das Problem ist, sondern eher, dass der Strafrahmen von Richtern aus Sicht der Bevölkerung nicht ausreichend ausgenützt werde. "Prinzipiell ist den meisten Opfern die Strafhöhe egal. Wichtig ist ihnen meist, dass reagiert wird und der Täter bestraft wird", stellte Jesionek fest.

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