Der Weg in die Selbstständigkeit

Ein eigenes Unternehmen gründen: für viele eine Idealvorstellung, um ihren Berufsalltag frei und eigenständig zu gestalten. Hat man die richtige Geschäftsidee gefunden, ist es ratsam, in einem ersten Schritt einen Businessplan zu erstellen. Dieser sollte eine schriftliche Analyse der Geschäftsidee und eine begleitende Analyse der Finanzsituation beinhalten. Dabei sollten bereits Pläne über den Kapitalbedarf für Investitionen sowie deren Finanzierung konkretisiert werden.

von Bernd Wöber © Bild: Christoph Meissner

Förderungen für Unternehmer

Für Unternehmensgründer gibt es eine Vielzahl von unterschiedlichen Förderungen von vielen Stellen (Bund, Länder, Wirtschaftskammer, AMS), die unbedingt genutzt werden sollten, um die Finanzierung in der Startphase zu optimieren. Für Neugründungen sieht das Neugründungs- Fördergesetz (NEUFÖG) zudem weitgehende Gebührenbefreiungen und andere steuerliche Begünstigungen vor. Auch die richtige Rechtsform muss gewählt werden. Zu Beginn sind meist nicht nur steuerliche Gründe, sondern auch Faktoren wie Betriebsgröße, Kapitalbedarf, Gründungskosten, sozialversicherungsrechtliche Aspekte und Haftungsfragen für die Wahl der Rechtsform ausschlaggebend. Einzelunternehmen und Personengesellschaften (OG, KG) sind rasch und einfach zu gründen, allerdings haftet man in der Regel persönlich und unbeschränkt. Letzteres entfällt bei Kapitalgesellschaften (GmbH), andererseits gibt es für diese strengere Formvorschriften und ein erforderliches Mindestkapital. Die GmbH ist zudem stets bilanzierungspflichtig. Mit Aufnahme der Tätigkeit muss der Unternehmer innerhalb eines Monats dem zuständigen Finanzamt die Betriebseröffnung mitteilen, üblicherweise durch Übermittlung eines Fragebogens, in dem Angaben über persönliche Daten, Rechtsform, erwarteter Umsatz und Gewinn zu machen sind.

Tipp: Der Gewinn sollte mit Vorsicht geschätzt werden, da diese Angabe als Basis für die Festsetzung der ersten Einkommenssteuer-Vorauszahlungen dient. Als Selbstständiger hat man grundsätzlich bis Ende April, bei elektronischer Übermittlung bis Ende Juni des folgenden Kalenderjahres, Zeit, Steuererklärungen beim Finanzamt einzureichen. Der Einkommenssteuer unterliegen nur natürliche Personen. Juristische Personen wie die GmbH sind körperschaftssteuerpflichtig. Unternehmer unterliegen mit ihrer Tätigkeit auch der Umsatzsteuerpflicht. Bis zu einem jährlichen Umsatz von €30.000,- kann die Kleinunternehmerregelung und somit eine Umsatzsteuerbefreiung in Anspruch genommen werden. Als selbstständiger Unternehmer ist man üblicherweise bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) pflichtversichert. Für Neugründer gibt es dabei in den ersten beiden Jahren eine Begünstigung in der Krankenversicherung.

Bernd Wöber ist Steuerberater und Director der TPA Steuerberatung www.tpa-group.at