Wohin steuert uns ein ungeregelter Brexit?

Die Wahrscheinlichkeit eines ungeregelten Brexits wird von Tag zu Tag größer. Steuerlich ergeben sich daraus für Unternehmer, aber auch für Private weitreichende Konsequenzen. Rasches Handeln kann Steuern sparen.

von Steuertipp - Wohin steuert uns ein ungeregelter Brexit? © Bild: Christoph Meissner

Das zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich (UK) verhandelte Austrittsabkommen wurde durch das britische Parlament Mitte Januar bzw. Februar 2019 abgelehnt. Dadurch ist die Wahrscheinlichkeit eines ungeregelten Brexits ("No-Deal-Brexit") deutlich gestiegen, und das Vereinigte Königreich könnte ab Ende März -auch steuerlich -ein "Drittstaat" sein. Zahlreiche steuerliche Begünstigungen sind danach nicht mehr anwendbar. Wer eine Schenkung, eine Betriebsverlegung oder Zahlungen nach UK plant, sollte noch vor dem 29. März 2019 handeln:

Was ändert sich im Falle eines ungeregelten Brexits für Private?

Für Private wird die Mobilität zwischen Österreich und UK steuerlich erschwert. Beispielsweise lösen Schenkungen von GmbH- oder Fonds-Anteilen an eine Person in UK derzeit keine Besteuerung aus. Nach dem Brexit hat der Geschenkgeber sofort dieselbe Steuer zu entrichten, als hätte er die GmbH- oder Fonds-Anteile verkauft. Hier stellt sich das Problem der Finanzierung der Steuerlast, da dem Geschenkgeber natürlich kein Erlös zufließt. Im Extremfall muss wegen der drohenden Steuerlast auf die Schenkung verzichtet werden.

Was ändert sich für Unternehmer?

Im Bereich der Ertragsteuern können Unternehmer derzeit noch Betriebe oder Wirtschaftsgüter von Österreich nach UK verlegen ("Wegzug"), ohne dass dadurch eine Besteuerung ausgelöst wird. Nach dem Brexit führt eine Verlegung zu einer Besteuerung, als wären die Wirtschaftsgüter oder Betriebe verkauft worden. Diese "Wegzugsbesteuerung" belastet Unternehmer, da sie finanziert werden muss und dem Unternehmer -anders als bei einem Verkaufeben kein Erlös zufließt.

Auch im Bereich der Umsatzsteuer kommt es durch einen ungeregelten Brexit zu zahlreichen Änderungen. So werden aus den bisherigen steuerfreien "innergemeinschaftlichen Lieferungen" dann Ausfuhrlieferungen in einen Drittstaat. Damit Ausfuhrlieferungen nach UK auch nach dem Brexit steuerfrei bleiben, muss der sogenannte "Ausfuhrnachweis" erbracht werden. Bei einer Verletzung dieser Formalanforderung droht die Besteuerung der Lieferung mit 20 Prozent Umsatzsteuer.

Was ändert sich für Konzerne?

Derzeit können österreichische Kapitalgesellschaften aufgrund der EU-Bestimmungen Lizenzen und Dividenden an ihre Muttergesellschaften in UK ohne Quellensteuer ausbezahlen. Nach einem ungeregelten Brexit werden auf diese Zahlungen fünf bis 15 Prozent österreichische Quellensteuer eingehoben, die oft -mangels Anrechenbarkeit in UK -eine finale Kostenbelastung darstellen können.

Yasmin Wagner ist Steuerberaterin und Partnerin der TPA Steuerberatung www.tpa-group.at