Was die Steuerreform wirklich ändert

Bis zur letzten Minute wurden in den ursprünglichen Entwurf Änderungen reklamiert

von Finanzen - Was die Steuerreform wirklich ändert © Bild: © Corbis. All Rights Reserved.

Negativsteuer

Für all jene, die unter der Steuerfreigrenze verdienen, wird die Negativsteuer von derzeit 110 auf maximal 400 Euro ausgeweitet, Kleinpensionisten kommen erstmals in den Genuss einer Steuergutschrift von maximal 110 Euro.

Für diejenigen, die von der Negativsteuer profitieren, wird die Arbeitnehmerveranlagung – sprich, der Steuerausgleich - ab 2017 auch automatisch durchgeführt. Die Regierung erwartet sich, dass sehr viele davon profitieren werden, weil nur wenige Niedrigverdiener bisher eine Arbeitnehmerveranlagung gemacht haben. Gerechnet wird mit 200 Millionen Euro, die künftig jährlich mehr ausbezahlt werden.

Die Gutschrift gibt es im Jahr nach der Veranlagung. Damit die Gruppe der Geringverdiener 2016 nicht leer ausgeht, während die Lohnsteuerzahler schon kommendes Jahr von der Tarifreform profitieren, kommt sie schon nächstes Jahr für die zweite Hälfte des heurigen Jahres in den Genuss einer Steuerrückerstattung (das sind 220 bzw. 55 Euro).

Alle, die Lohnsteuer zahlen, müssen ihre Arbeitnehmerveranlagung weiterhin selbst einreichen. Bei ihnen werden künftig nur Spenden und Kirchenbeiträge automatisch von den sammelnden Organisationen an das Finanzamt gemeldet.

Registrierkassenpflicht

Der größte Brocken der Finanzierung soll bekanntlich aus dem Bereich der Betrugsbekämpfung hereinkommen. Die Regierung erwartet sich 900 Millionen Euro durch die Einführung der Registrierkassenpflicht - in Kombination mit einer Belegpflicht.

Besonders um diesen Teil der Reform wurde bis zuletzt gerungen, Änderungen gab es jedoch nur im Kleinen. Die Registrierkassenpflicht kommt wie im Erstentwurf vorgesehen ab einem Jahresumsatz von 15.000 Euro; lediglich für Firmen, die ihre Umsätze auf öffentlichen Plätzen machen, gilt eine erhöhte Grenze von 30.000 Euro. Diese sogenannte „kalte Händeregelung“ (Losungsermittlung mittels Kassasturz) gilt etwa für Marktstände, Fiaker oder Maronibrater (daher der Name). Die Wirtschaftskammer wollte eine generelle Untergrenze von 30.000 Euro, blitzte mit dieser Forderung jedoch ab.

Durchgesetzt hat sich die Kammer hingegen bei der Frage nach den Förderungen für die technische Infrastruktur. Jene Betriebe, die frühzeitig ihr Kassensystem umstellen, können die gesamten Anschaffungskosten abschreiben. Die geplante Deckelung von maximal 2.000 Euro wurde aufgehoben. Außerdem wurde der Strafrahmen bei Manipulation von 50.000 auf 25.000 Euro gesenkt und kleinere Vereinsfeste von der Kassenpflicht befreit.
Die neue Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht gilt ab 1. Jänner 2016, das elektronische Sicherungssystem für Registrierkassen dann ab 1. Jänner 2017.

Kontenregister

Weitere 700 Millionen Euro soll die umstrittene Lockerung des Bankgeheimnisses einbringen. Dazu soll die Finanz das Recht auf Konteneinsicht erhalten, wenn "begründete Zweifel an den Angaben des Steuerpflichtigen bestehen". Ein Rechtsschutzbeauftragter soll jedes Auskunftsverlangen im Vorhinein in formaler Hinsicht prüfen, ein Richter ist nicht vorgesehen.

Zur Aushebelung des Bankgeheimnisses braucht die Regierung im Nationalrat aber eine Zweidrittelmehrheit. Die Grünen sind zwar als einzige Oppositionspartei verhandlungsbereit, fordern für ihre Zustimmung jedoch eine richterliche Genehmigung im Einzelfall.

Im neu zu erlassenden Kontenregister- und Konteneinschaugesetz soll laut Regierungsvorlage geregelt sein, dass eine Einschau ins Konto nur möglich ist, wenn begründete Zweifel an den Angaben des Steuerpflichtigen bestehen und die Einsichtnahme notwendig und geeignet ist, diese Zweifel aufzuklären und dies in Hinblick auf die Geheimhaltungsinteressen des Steuerpflichtigen verhältnismäßig ist. Im Rahmen einer normalen Einkommen-, Körperschaft- oder Umsatzsteuerveranlagung soll grundsätzlich keine Konteneinschau durchgeführt werden, also etwa bei einer routinemäßigen Arbeitnehmerveranlagung. Jedes Auskunftsverlangen muss vom Leiter der Abgabenbehörde genehmigt werden - dadurch soll das Vier-Augen-Prinzip gewahrt werden.

Ein zentrales Kontenregister soll als begleitende Maßnahme eingeführt werden. Dieses Kontenregister enthält "externe Kontendaten" (Namen, Eröffnungs- und Schließungsdatum von Konten), aber weder Kontostände noch Kontenumsätze. Zugang zum Kontenregister sollen Staatsanwaltschaften und Strafgerichte, Finanzstrafbehörden und Abgabenbehörden des Bundes sowie Bundesfinanzgericht haben. Der Aufbau soll durch das Finanzministerium erfolgen. Jede Abfrage soll genau protokolliert werden. Jeder Bürger soll per FinanzOnline abfragen können, welche Daten bei ihm gespeichert sind. Mit dem zentralen Kontenregister soll auch die Bekämpfung von Geldwäsche verbessert werden.

Grunderwerbssteuer

Vermögensbezogene Steuern sollen insgesamt etwa 350 Millionen Euro einbringen. Gefallen ist hier schon im Erstentwurf der SPÖ-Wunsch nach Wiedereinführung von Vermögens- sowie Erbschafts- und Schenkungssteuern. Stattdessen wird die Kapitalertragssteuer (KESt) auf Dividenden erhöht, die derzeit bei 25 Prozent liegt - und zwar auf 27,5 Prozent. Gleichzeitig steigt der Spitzensteuersatz auf 55 Prozent. Nicht angetastet werden soll aber die Kapitalertragssteuer auf Sparbuch-Zinsen. Angehoben werden sollen auch die Immobilien-Ertragssteuer - von 25 auf 30 Prozent.

Auch bei der Grunderwerbssteuer gibt es eine Anhebung - die auch das Erben und Schenken von Immobilien verteuern wird. Künftig soll die Steuer auch bei der Weitergabe innerhalb der Familie nach dem Verkehrswert und nicht nach dem günstigeren dreifachen Einheitswert der Immobilie berechnet werden. Erben von kleineren Immobilien sollen dennoch besser aussteigen: Weitergaben im Erbfall oder in der Familie gelten immer als unentgeltlich, damit sinkt der Steuersatz für Vermögensteile unter 250.000 Euro von zwei auf 0,5 Prozent. Für Werte zwischen 250.000 und 400.000 Euro soll es einen Steuersatz von zwei Prozent geben, alles über 400.000 Euro soll künftig mit 3,5 Prozent besteuert werden.

Oma mit Enkelkind
© istockphoto.com Omas Haus zu erben gilt künftig als unentgeltliche Weitergabe

Für Unternehmensübertragungen wird der Freibetrag deutlich erhöht - von 365.000 auf 900.000 Euro. Gleichzeitig wird der Steuersatz mit 0,5 Prozent gedeckelt. Für entgeltlichen Grunderwerb gilt ein Steuersatz von 3,5 Prozent ab dem ersten Euro. Nachgebessert wurde auch noch an anderer Stelle: Zwei oder mehrere Erwerbsvorgänge eines Grundstückes werden nun zusammengerechnet. Im bisherigen Gesetzesentwurf wäre es hier mit einem Trick noch möglich gewesen, Steuern zu sparen.Die Steuer soll insgesamt 35 Millionen Euro einbringen und für die kommunale Infrastruktur zweckgebunden sein.

Rest bleibt unverändert

Unverändert bleibt das Herzstück des Pakets, die Tarifreform: Statt bisher drei gibt es künftig sechs Lohnsteuerstufen. Die Steuerfreigrenze bliebt bei 11.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen. Für Einkommensteile zwischen 11.000 und 18.000 Euro gilt ein Eingangssteuersatz von 25 Prozent (derzeit 36,5). Die nächste Stufe gilt bis 31.000 Euro, hier sind 35 Prozent fällig. Die dritte Stufe (31.000 bis 60.000 Euro) wird mit 42 Prozent besteuert, die vierte Stufe (bis 90.000) mit 48 Prozent. Für Teile darüber gilt ein Satz von 50 Prozent. Ab einer Million Euro Jahresverdienst steigt der Spitzensteuersatz auf 55 Prozent, diese Abgabe wird allerdings auf fünf Jahre begrenzt eingeführt. Für ein Monatsbrutto von 2.100 Euro soll ein jährliches Plus von 900 Euro herausschauen. Diese Entlastung kostet 4,9 Milliarden Euro.

Die Höchstbeitragsgrundlage zur Sozialversicherung wird außertourlich um etwa 100 Euro angehoben.

Unverändert blieben schließlich auch die übrigen Punkte der geplanten Gegenfinanzierung. So rechnet die Regierung weiter mit konjunkturellen Effekten von etwa 850 Millionen Euro, die Einnahmen aus den – noch völlig unkonkreten – Einsparungen bei Förderungen und in der Verwaltung werden mit 1,1 Milliarden beziffert.

Die Streichung von Steuerausnahmen soll schließlich 900 Millionen Euro einbringen. Die Anhebung bei einigen derzeit begünstigten Mehrwertsteuersätzen von derzeit zehn auf 13 Prozent (u.a. Hotelübernachtungen, Tierfutter, Museum- und Theaterkarten oder Blumen) soll 26 Mio. Euro in die Staatskassen spülen. Die Höherbesteuerung von privat genutzten Dienstwagen soll 15 Mio. bringen, der Rest soll sich aufteilen auf das Auslaufen der Absetzmöglichkeiten bei Wohnraumbeschaffung und die Reduzierung des Abschreibungssatzes von gewerblichen Immobilien.

Kommentare

Das was gemacht wurde verdient das Wort Reform nicht! Die Probleme
weitere Jahre vor sich hergeschoben, bis wir pleite sind!

Haben gerade die tolle Reform für meine Tochter durchgerechnet - sie zahlt in Zukunft um 1,5% weniger Steuern, da sie aber nun nicht mehr Lebensversicherung, Krankenzusatzversicherung und Pensionvorsorge abschreiben kann, ist diese Reform für sie (und für viele andere, da sie ein durchschnittliches Einkommen hat) heiße Luft: sie wird letztendlich ein niedrigeres Jahreseinkommen haben!

Der-Tiroler melden

Das ganze Steuerreform zu nennen ist ein Witz. Das ist ein Steuerfurz! Halten uns die Politiker für total deppat?

christian95 melden

Beim Glaserl Wein sagte ein kürzlich verstorbener Politiker: "Wir können machen was wir wollen, die Trotteln wählen uns eh wieder"; - und stimmts nicht? (Auch wenn er sofort nüchtern wurde und energisch bestritt so etwas gesagt zu haben).

Nudlsupp melden

Das war aber nicht der mit dem Autounfall oder?

Mehr Geld für den Bürgern wird "gegenfinanziert". Das heißt: In die eine Tasche bekommen wir € 100.- aus der anderen Tasche wird uns € 105,- wieder abgenommen. Schließlich muss ja "gegenfinanziert" und die aufwändige Verwaltung bezahlt werden.

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