Steuerreform: Mehr Geld
zurück für Geringverdiener

Müssen die Österreicher künftig mehr oder weniger Steuern zahlen? Was die jetzt im Budgetausschuss beschlossene türkis-blaue Steuerreform alles bringt.

von Euroscheine © Bild: iStockphoto.com/Ismail Çiydem

Wegen der nach der Ibiza-Affäre von der ÖVP ausgerufenen vorgezogenen Neuwahl, bleibt die Steuerreform vorerst Stückwerk. Umgesetzt wird nur ein Teil der unter Türkis-Blau vereinbarten Maßnahmen.

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Steuerliche Entlastungen

Konkret sollen Arbeitnehmer und Pensionisten mit geringen Einkommen durch eine höhere Negativsteuer (Gutschrift für Arbeitnehmer, die so wenig verdienen, dass sie keine Lohnsteuer zahlen) entlastet werden. Unternehmer und Bauern erhalten die Entlastung unabhängig vom Einkommen: ihnen werden die Krankenversicherungsbeiträge pauschal gesenkt (um 0,85 Prozentpunkte auf 6,8 Prozent). Arbeitnehmer mit einem Jahreseinkommen bis 21.500 Euro erhalten zusätzlich zur regulären Negativsteuer bis zu 300 Euro pro Jahr zurückerstattet ("Sozialversicherungsbonus"), für Pensionistinnen und Pensionisten steigt die Negativsteuer von 110 auf 300 Euro jährlich, was auch der SPÖ gefällt.

Die Neuregelung tritt zwar 2020 in Kraft, fließen wird das Geld aber erst im Nachhinein - erstmals also 2021. Das hat zuletzt für Kritik von Arbeitnehmervertretern gesorgt, weil die Entlastung von Unternehmern und Bauern schon 2020 wirksam wird. Durch eine Anpassung im Finanzausgleichsgesetz wird sichergestellt, dass die Kosten nicht zu Lasten der Länder gehen.

Die Umsatzsteuer für E-Books und elektronische Zeitungen soll auf zehn Prozent sinken. Die Grenze für die sofortige Abschreibung "geringwertiger Wirtschaftsgüter" wird von 400 auf 800 Euro angehoben, Kleinunternehmer bis 35.000 Euro sollen die Einkommensteuer pauschalieren können.

Lob für die geplanten Maßnahmen kam erwartungsgemäß von den früheren Regierungsparteien ÖVP und FPÖ. "Geringverdiener werden durch unsere Maßnahmen massiv entlastet", sagte ÖVP-Fraktionschef August Wöginger. "Diese Steuerreform trägt ganz klar die Handschrift der FPÖ", freute sich FP-Finanzsprecher Hubert Fuchs. SP-Finanzsprecher Jan Krainer kritisierte dagegen, dass Selbstständige und Bauern die Entlastung schon 2020 spüren, Arbeitnehmer aber erst 2021 und dass bei ersteren auch Spitzenverdiener entlastet werden.

Steuerliche Erhöhungen

"Aufkommensneutral" neu geregelt wird die Normverbrauchsabgabe, die Tabaksteuer wird ab 2020 jährlich erhöht ("valorisiert"). Eingeführt wird außerdem eine fünfprozentige Steuer auf Online-Werbeumsätze, die unter anderem Facebook und Google treffen soll.

Debatte um Schuldenbremse und Reform der Finanzämter

Mit der "Schuldenbremse" soll die Einhaltung der EU-Budgetvorgaben zur verfassungsrechtlich abgesicherten Verpflichtung werden. Demnach dürfte das jährliche Defizit des Bundes maximal 0,35 Prozent der Wirtschaftsleistung betragen, jenes von Ländern und Gemeinden maximal 0,1 Prozent. Derzeit ist das einfachgesetzlich sowie im Finanzausgleich geregelt.

Hier stimmten die Neos mit ÖVP und FPÖ, womit die nötige Zweidrittelmehrheit im Nationalrat gegeben ist, sofern sich zumindest einer der fraktionslosen Mandatare anschließt. Weil das geplante Verfassungsgesetz den Ländern und Gemeinden fixe Obergrenzen für die Neuverschuldung vorschreiben würde, braucht die "Schuldenbremse" aber auch im Bundesrat eine Verfassungsmehrheit. Dort Verfügen SPÖ und Grüne aber über die nötige Sperrminorität von mehr als 21 Mandaten. Sie haben bereits angekündigt, das Vorhaben zu blockieren, weil sie die Schuldenbremse für einen Irrweg halten, der dem Staat die Möglichkeit nehme, auf neue Herausforderungen flexibel zu reagieren.

Schließlich hat der Budgetausschuss noch den Weg frei gemacht für die Reform der Finanzverwaltung: Die 40 Finanzämter und neun Zollämter werden ab 1. Juli 2020 zu drei Behörden mit Zuständigkeit für das gesamte Bundesgebiet zusammengefasst: das "Finanzamt Österreich", das "Finanzamt für Großbetriebe" und das "Zollamt Österreich". Außerdem soll es ein "Amt für Betrugsbekämpfung" geben, das für Finanzpolizei, Steuerfahndung und Finanzstrafen zuständig ist.