Wieviel dazuverdienen
bei Studium und Nebenjob

Bei einem Nebenjob wird Ihnen entweder ein Dienstvertrag, ein freier Dienstvertrag oder ein Werkvertrag angeboten. Da bei einem Dienstvertrag für den Dienstgeber die höchsten Kosten entstehen, bleibt für Ihre Geldbörse bei dieser Variante am wenigsten übrig. Bei einem Werkvertrag ohne eigenen Gewerbeschein wiederum werden Sie als sogenannter "neuer Selbstständiger" eingestuft und sind bei niedrigen Einkünften nur dann versichert, wenn Sie eine entsprechende Meldung an die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft abgeben.

von Steuerberatung - Wieviel dazuverdienen
bei Studium und Nebenjob © Bild: Christoph Meissner

Die Zuverdienstregeln für Familienbeihilfe und Stipendium sind zu beachten. Studierende dürfen pro Kalenderjahr bis zu 10.000 Euro (nach Abzug von Betriebsausgaben und Werbungskosten) dazuverdienen, ohne die Familienbeihilfe zu verlieren. Das Einkommen der Studierenden bleibt bis inklusive jenes Kalenderjahrs außer Betracht, in dem sie das 19. Lebensjahr vollenden. Wird der Betrag von 10.000 Euro überschritten, ist nur mehr jener Betrag zurückzuzahlen, um den der Grenzbetrag überschritten wurde. Durch den Wegfall der Ferienklausel können die Einkünfte auch während der Vorlesungszeit erzielt werden.

Wenn Sie während der Studienmonate ein geringfügiges echtes oder freies Dienstverhältnis (maximal 446,81 Euro pro Monat) eingehen, ist eine freiwillige Versicherung bei der Gebietskrankenkasse möglich. Um 63,07 Euro monatlich sind Sie voll kranken-und pensionsversichert. Im freien Dienstverhältnis bekommen Sie ab dem vierten Krankenstandstag sogar Krankengeld von der GKK (5,35 Euro pro Tag).

Um neben dem Studium einen Antrag auf Arbeitslosengeld stellen zu können, müssen Sie bei erstmaliger Inanspruchnahme innerhalb der letzten 24 Monate mindestens 52 Wochen einer arbeitslosenversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgegangen sein (also nicht geringfügig beschäftigt). Vor Vollendung des 25. Lebensjahres genügen 26 Wochen innerhalb der letzten zwölf Monate. Eine Voraussetzung, um Arbeitslosengeld zu erhalten, ist allerdings, dass Sie für den Arbeitsmarkt verfügbar sind. Zeitlich verfügbar sind Sie dann, wenn Sie ein Arbeitsverhältnis mit einer Normalarbeitszeit von grundsätzlich 20 Wochenstunden eingehen können.

Mit einer Arbeitnehmerveranlagung (nur bei einem echten Dienstverhältnis möglich) können Sie Geld vom Finanzamt zurückholen. Zur Gänze bekommen Sie die einbehaltene Lohnsteuer dann zurück, wenn Ihr Jahreseinkommen pro Kalenderjahr ca. 12.000 Euro nicht übersteigt. Wenn Sie keine Lohnsteuer, wohl aber Sozialversicherungsbeiträge zahlen, können Sie sich seit der Veranlagung 2016 50 Prozent der bezahlten Sozialversicherungsbeiträge (maximal 400 Euro) vom Finanzamt mittels einer Arbeitnehmerveranlagung zurückholen.

Monika Seywald ist Steuerberaterin und Partnerin der TPA Steuerberatung www.tpa-group.at