Der Steuer-Krimi.

So verrät Österreich seine Bürger an die Schweiz. Alle Akten zur Affäre.

von Grab von Wolfgang U. © Bild: NEWS

Dass es überhaupt so weit kommen konnte, daran tragen Österreichs Behörden maßgebliche Mitverantwortung: Denn unser Justizministerium hat per Weisung dafür gesorgt, dass die Schweiz über U.s Identität in Kenntnis gesetzt wurde, ihn deshalb verhaften konnte. Jenen Mann, der Tausende Datensatze deutscher Steuerflüchtlinge, die ihr Schwarzes bei der Credit Suisse parkten, an die deutsche Finanz verraten hat.

Zur Vorgeschichte: U., der seit Ende der 80er-Jahre in Winterthur in der Schweiz lebt, beginnt Ende Februar 2008 eine brisante Idee zu entwickeln. Denn damals war gerade publik geworden, dass Bankkundendaten von einer Liechtensteiner Bank an Deutschland verkauft wurden. Ein lohnendes Geschäft: für die deutsche Finanz – und für den jeweiligen Datendieb. U. trainiert zu jener Zeit im Fitnesspark „Banane“ in Winterthur. Dort lernt er den Banker L. kennen. L. ist Computerspezialist bei der Credit Suisse. Schon seit 2007 klaut L. heimlich Daten in der Bank. Er wird später angeben, er habe dies „aus Langeweile getan“ und weil er wissen wollte, ob noch Nazi-Geld in der Schweiz gebunkert wird. Eines Tages vergisst L. seine Aktentasche im Fitnessstudio.

Die Bombe platzt

Der Österreicher U. nimmt die Tasche an sich, schaut rein – und erkennt sofort, welch brisantes Material hier vor ihm liegt. Er fertigt Kopien an und spricht L. Tage später auf den Inhalt der Aktentasche an. Und auf eine Idee: die Daten an die deutsche Finanz zu verkaufen.
L. besorgt immer weitere Daten von deutschen Steuerflüchtlingen, U. beginnt den Verkauf an die Deutschen einzufädeln. U. bezahlt L. für die Daten: Für je 100 Millionen Franken an aufgelistetem Vermögen zahlt er vorerst 1.000 Franken. Das Endergebnis: 1.100 Konten mit einem Anlagevermögen von 1,22 Milliarden Euro. Schon am 27. Marz 2008 trifft U. unter konspirativen Umständen den deutschen Steuerfahnder Gerhard W., zahlreiche weitere Treffen folgen.
Am 29. Mai 2009 übergibt U. den Fahndern schließlich eine Datei, die exakt zehn Prozent der gestohlenen Daten umfasst. Diese Datenprobe wird in Deutschland intensiv geprüft. Schon wenige Wochen später steht fest: Die Probe umfasst Fälle aus elf deutschen Bundesländern. Den Ermittlern ist auch sofort klar, dass das Material tatsächlich aus dem Innersten einer Bank stammt. Kurzum: ein Volltreffer.

Man wird sich einig. Im Februar 2010 platzt dann die Bombe. Deutsche Medien melden, dass die Finanz des Landes Nordrhein-Westfalen für 1,5 Millionen Euro Daten einer Schweizer Bank gekauft habe. Jetzt reagiert auch die Schweiz. Dort wird aufgrund der Zeitungsmeldungen sofort ein Verfahren gegen unbekannte Täter eingeleitet. Wegen des Verdachts der unbefugten Datenbeschaffung, eventuellen Diebstahls, eventueller Veruntreuung und Verletzung des Geschäftsgeheimnisses und eventueller Verletzung des Bankgeheimnisses.
Für U. geht es jetzt um die Abwicklung des Geldes, das die deutschen Behörden für die Daten zahlen. Er eröffnet im Frühjahr 2010 bei der Dornbirner Sparkasse ein Wertpapier-Verrechnungskonto und ein Wertpapierdepot.

Unsere Justiz hilft der Schweiz

Als U. in Dornbirn Geld von seinem Konto abheben will, verlangt der Bankangestellte nähere Auskünfte zur Herkunft des Geldes. U. wird nervös, widerspricht sich. Schon am 12. Marz teilt der vom Land Nordrhein-Westfalen beauftragte Notar der Sparkasse in Dornbirn mit, dass der überwiesenen Geldbetrag im Rahmen einer Betreuungstätigkeit einer deutschen Behörde geflossen sei und es sich somit um legale Geldmittel handle.

Doch der Bankangestellte will das genauer wissen. Am 24. Marz 2010 teilt der Notar der Bank schließlich mit, dass das Geld vom Land Nordrhein-Westfalen stamme. Ab nun ist es ein Kinderspiel, herauszufinden, wofür das Geld geflossen ist. Noch am selben Tag erstattet die Dornbirner Sparkasse eine Geldwäscheanzeige. Nur einen Tag später leitet die Staatsanwaltschaft Feldkirch unter der Zahl 7 St 94/ 10a ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen Wolfgang U. ein. Nachdem klar wird, woher das Geld stammt, beabsichtigt die Staatsanwaltschaft Bregenz, das Verfahren einzustellen. Auch die zuständige Oberstaatsanwaltschaft in Innsbruck schließt sich dieser Absicht an.

Einzig: Das Bundesministerium für Justiz widerspricht. Es ergeht eine Weisung. Und die birgt enormen politischen Sprengstoff, der noch in die Amtszeit der damaligen Justizministerin Claudia Bandion- Ortner fällt. Denn das Justizressort verfügt an die weisungsgebundene Staatsanwaltschaft, dass ein Rechtshilfe- Ersuchen an die Schweizer Behörden zur Frage zu machen ist, ob sich in dem durch die Schweizer Bundesanwaltschaft gegen unbekannte Täter geführten Verfahren Anhaltspunkte für eine Tatbeteiligung des U. ergeben haben. Die Folge: Den Schweizer Behörden, die bis dahin gegen unbekannte Täter ermittelt haben, wird bekannt, dass der Österreicher U. jener Mann ist, der der deutschen Finanz die Daten der Credit Suisse verkauft hat.

Am 14. September 2010 wird U. in der Schweiz festgenommen. Weder seine Familie noch Österreichs Behörden werden anfangs von der Festnahme informiert. Schon einen Tag später bittet die Schweizer Justiz, U.s Vermögenswerte in Österreich einzufrieren. Bereits am 16. September wird in Österreich die Beschlagnahme von U.s Konto bei der Dornbirner Sparkasse angeordnet. In der Nacht vom 28. auf den 29. September 2010 stirbt U. in Schweizer Haft. Laut „Financial Times Deutschland“ erhängt er sich mit dem Kabel seines TV-Gerätes.

Die innenpolitisch so heikle Frage lautet nun: Warum hat das Justizministerium Wolfgang U. per Weisung ans Messer geliefert? Die Staatsanwaltschaft und die Oberstaatsanwaltschaft waren zu dem Ergebnis gekommen, dass keine Geldwäsche vorliegt. In der mehr als hinterfragenswerten Weisung argumentiert das Ministerium jedoch, dass weitere Erhebungen vonnöten seien und aus diesem Grund bei den Schweizer Behörden nachzufragen sei. Jedem Beteiligten musste damit klar sein, dass die Schweizer Justiz durch dieses Nachfragen zwangsläufig die Identität von U. erfahren muss und so zu Material kommt, um diesen auch festzusetzen.

Wer gab die Weisung

Kurzum: Der österreichische Staatsbürger Wolfgang U., der geholfen hat, zahl reiche deutsche Steuerflüchtlinge zu überführen, wurde durch eine Weisung – die auch politisch motiviert sein kann – einer ausländischen Strafverfolgungsbehörde auf dem Silbertablett serviert. Wer hat die Weisung in der Causa U. veranlasst, die letztlich zu dessen Verhaftung und zu seinem Selbstmord führte? War dieses Vorgehen politisch akkordiert oder gar eine Vorleistung auf jenes Steuerabkommen, das die österreichische Finanz mit der Schweiz abgeschlossen hat und das reiche österreichische Steuerflüchtlinge, die ihr Schwarzgeld in der Schweiz versteckt haben, für eine vergleichsweise geringe Zahlung pardonieren soll?

Was nun in Österreich folgen muss, ist eine intensive politische Debatte über den Umgang mit Steuersündern. Genau so, wie sie derzeit in Deutschland erfolgt. Sollen (gestohlene) Daten zugekauft werden, um heimische Steuersünder überführen zu können? Oder gehen wir im Gleichschritt mit Ländern wie Liechtenstein und der Schweiz, die ausländische Steuerhinterzieher schützen und sogar mit Haftbefehlen gegen Steuerfahnder vorgehen? Österreich selbst hat von Datenträgern, die deutsche Behörden gekauft haben, übrigens bereits profitiert. Die deutsche Finanz gab uns bereits Daten über 130 Österreicher, die ihr Geld in Liechtenstein gebunkert hatten. Zahlreiche Verfahren waren die Folge. Die Daten waren übrigens gestohlen.

Den ganzen Artikel lesen Sie in der aktuellen Printausgabe von NEWS (36/12)

Kommentare

Sehr geehrter Herr Chefreporter Kuch!

Ich sage Ihnen, dass Österreich hier keinen ehrenwerten und aufrichtigen "Bürger" verraten hat, wie Sie es so gerne gesehen hätten, sondern dass hier gegen einen mit nahezu mafiosen Methoden arbeitenden Staatsbürger , der auf die "Schnelle" versucht hat reich zu werden (er verlangte ja angebl. 6,75 Millionen Euro für diese CD) und der vielleicht aus Schuldeinsicht im "Häfen" Suizid begangen hat, ermittelt worden ist. Wäre er nämlich ein Staatsbürger gewesen, dem es ausschließlich um die Anzeige gegen Steuersünder gegangen wäre, der hätte die CD an die Bhörden ohne finanzielle Forderungen übergeben und hätte darauf gewartet, was die Behörden von sich selbst aus als Belohnung ausgelobt hätten. So sind die Fakten und nicht so wie Sie sie verklärt sehen wollen. Ach ja es gilt natürlich die Unschuldsvermutung!

ich glaube, der wahre grund für diese aktion ist ein viel "österreichischer" als man glauben mag. ein beschissener sesselfurzer (hoher beamter) des justizministeriums, nennen wir ihn passender weise ds. (drecksack), der die macht dazu hatte, eine solche anfrage per weisung einzuleiten, kannte den sachverhalt sehr genau inklusive der summe, die u. für seinen deal (zu dem man stehen kann, wie man will) erhalten hat. sesselfurzer ds. sitzt also in seinem büro und der neid auf u. hinsichtlich der lukrierten summe dreht ihm tagelang den magen um. er hat tagelang nichts besseres zu tun, als sich zu überlegen, wie er es anstellen könnte, dass u. nichts von diesem geld hat. dann.....der rettende einfall.......möglicherweise gab es dort auch mehrere ds´s, die das dann zusammen gemacht haben, nachdem sie sich vorher tagelang gegenseitig bemitleidet haben.........diese menschen gibts nämlich in den diversen ressorts wie sand am meer........gut, wie ersonnen, so begonnen und jetzt ist ein mensch tot.........jeder normale mensch könnte damit nicht mehr leben........bloss.....normale menschen hätten sowas nicht gemacht.............und so bleibt nur der wunsch, dass du, ds., dich jedesmal, wenn in deinem leben etwas gewaltig schief läuft, fragst, ob es vielleicht das leben ist, dass dir jetzt alles zurückzahlt, stück für stück................

Also mir tun solche Verbrecher die für Geld in der Schweiz Bankdaten stehlen nicht leid. Außerdem wenn das Schule macht, und die Schweiz in weiterer Folge Mörder nicht mehr ausliefert dann wird man auch nicht mehr viel sagen können. An sich setzt man sich bei solchen Problemen diplomatisch ins Einvernehmen und wenn die SChweiz nicht einlenkt gibt es Möglichkeiten für legalen Druck! Der Hehler ist nicht besser als der Stehler! Allerdings tun mir die Schweizer Banken auch nicht leid, die selten blöd sein müssen wenn die sie Bankdaten ihrer Kunden nicht besser verwahren können

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man hat sich elegant des unbequemen U. entledigt und somit so scheint es eine Rute ins Fenster gestellt...... Frage - schützte unsere Justiz damit unter B. O. Steuerhinterzieher?

Oliver-Berg

Ich bin schockiert, dass das öst. Justizministerium hier offensichtlich Personen in Österreich schützen wollte, die sich möglicherweise auf der Liste der Informanten befanden. U hat nur einen wichtigen Fehler begangen, er hat sich das Geld auf ein Land in der EU überweisen lassen. Hätte er das Geld in eine außereuropäische Steueroase überweisen lassen, wäre er am Leben und hätte was vom Geld.

Der eigentliche Skandal ist doch, dass die deutschen Behörden nicht in der Lage sind ihre Whistleblower so zu schützen, dass sie nicht auffliegen! Unsere Nachbarn, welches alles besser können scheinen hier wohl total versagt zu haben!

Vielleicht gabs ein Gegengeschäft mit der Schweiz - Wenns darum geht Akten von Scharzgeldkonten von Politikern aus Österreich nicht zu übermitteln?

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