Statt lebenslänglich 40 Jahre Haft: UNO-Tribunal ändert Urteil gegen Serben Stakic

Kriegsverbrecher wurde schon im Juli 2003 verurteilt Er könnte länger in Haft sitzen als mit erstem Urteil

Richter Fausto Pocar begründete die Aufhebung des ersten Urteils mit formaljuristischen Bedenken. An der Urteilsbegründung nahm das Gericht keine Änderung vor. Stakic habe Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen, sagte Pocar. Stakic war im Juli 2003 wegen Beteiligung an Gräueltaten in den berüchtigten Lagern Omarska, Keraterm und Trnopolje während des Bosnien-Kriegs verurteilt worden. Es war die bisher einzige lebenslange Haftstrafe, die das Haager Tribunal verhängte. Er war der Vernichtung, des Mordes, der Verfolgung und Deportation schuldig gesprochen worden. Bilder von den abgemagerten und misshandelten Lagerinsassen hatten im Sommer 1992 weltweit für Empörung gesorgt.

Gegen das erste Urteil hatten sowohl Anklage als auch Verteidigung Berufung eingelegt. Die Anklage hatte bemängelt, dass das Gericht den Vorwurf des Völkermords gegen Stakic hatte fallen gelassen. Die Verteidigung führte an, dass eine lebenslange Haftstrafe für einen vergleichsweise jungen Angeklagten unangemessen sei. Stakic hatte in dem Berufungsverfahren im vergangenen Oktober geleugnet, jemals Verbrechen verübt, angeordnet, gebilligt oder gerechtfertigt zu haben. Zugleich räumte er ein, dass in dem Lager Verbrechen verübt worden seien.

Stakic war während des Bosnien-Krieges von 1992 bis 1995 Bürgermeister der bosnischen Stadt Prijedor und Leiter des "Krisenstabs", der die Lager verwaltete. Auch war er Direktor des örtlichen Gesundheitszentrums. In diesen Funktionen hat er nach Ansicht des Gerichts gewusst oder wissen müssen, dass seine Untergebenen die Gefangenen misshandelt hätten, um sie zu töten, argumentierte das Gericht. (apa)