Statistik über Geisterfahrer: Zu 83 Prozent Männer und zu 45 Prozent betrunken!

KfV-Studie: In 17 Jahren 213 Unfälle mit 88 Toten

Nahezu die Hälfte aller Unfälle, die durch Geisterfahrer verursacht wurden, passierten laut der KfV-Untersuchung im Einmündungsbereich von Autobahnen. Als häufigste Unfallart gilt der Frontalzusammenstoß (54 Prozent). Immerhin 27 Prozent kamen durch waghalsige Wendemanöver mitten auf der Autobahn zu Stande, 52 Prozent der Crashs ereigneten sich bei Dunkelheit.

Um die Zahl der Geisterfahrer zu reduzieren, forderte das KfV die bundesweite Umsetzung der Richtlinie RVS 5.28, die bauliche Maßnahmen beinhaltet. Wegweiser im Blickfeld des Lenkers, effiziente Warnanlagen und eindeutige Linienführung bei Bodenmarkierungen sollten ebenfalls installiert werden. Mechanische Sperren - wie etwa die "Kralle" - sollten dagegen nur in Ausnahmefällen zum Einsatz kommen.

In der Ö3-Verkehrsredaktion sind in den vergangenen zwölf Jahren 5.478 Geisterfahrermeldungen eingegangen. Geht es nach der Studie, so ist die Wahrscheinlichkeit, tatsächlich in einen Geisterfahrerunfall verwickelt zu werden, relativ gering. Wenn jedoch etwas passiert, so ist das Risiko getötet zu werden, um ein Vielfaches höher als bei allen anderen Verkehrsunfällen.

Richtiges Verhalten der von einem Geisterfahrer betroffenen Verkehrsteilnehmer ist daher laut ÖAMTC besonders wichtig: Rechts fahren, nicht überholen, ruhig bleiben, Tempo reduzieren, Warnblinkanlage einschalten. Ist ein Parkplatz in der Nähe, so sollte dieser bis zur Entwarnung benützt werden. Zur Meldung eines Geisterfahrers eignen sich Notrufsäulen oder Mobiltelefone - wobei man in diesem Fall den genauen Autobahnkilometer angeben sollte.

Mehr Alkoholkontrollen fordert der Verkehrsclub Österreich (VCÖ). Die neuen Alkohol-Vortestgeräte würde die Chancen, einen potenziellen Geisterfahrer zu stoppen, bevor ein Unfall passiert, erhöhen. Die meisten "unachtsamen" Geisterfahrer seien ältere Personen. Der VCÖ empfiehlt daher ab dem 65. Lebensjahr freiwillige Gesundenuntersuchungen und tritt für eine Befristung des Führerscheins bis zur Vollendung des 75. Lebensjahres. Eine Verlängerung der Lenkerberechtigung soll nach ärztlicher Untersuchung möglich sein.

(apa)