7 Fakten zum
neuen Staatsschutzgesetz

Polizisten bekommen künftig Geheimdienstaufgaben - Grüne kritisieren Entwurf

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Geheimdienste - 7 Fakten zum
neuen Staatsschutzgesetz

Das neue Gesetz definiert genau die Einsatzbereiche des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BVT): "Der polizeiliche Staatsschutz dient dem Schutz der verfassungsmäßigen Einrichtungen (...)", steht in Paragraf 1 des Entwurfs. Weiters auf der Liste: Vertreter ausländischer Staaten und internationaler Organisationen. Nicht zuletzt werden "kritische Infrastruktur" und die Bevölkerung vor "terroristisch, weltanschaulich oder religiös motivierter Kriminalität, vor Gefährdungen durch Spionage, durch nachrichtendienstliche Tätigkeit und durch Proliferation" - also der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen - geschützt.

Dem BVT, das dem Innenministerium unterstellt ist, steht weiterhin ein Direktor vor. Bedienstete haben eine Spezialausbildung zu vollziehen und müssen sich einer Sicherheitsprüfung für den Zugang zu geheimer Information unterziehen. Die Zugangsermächtigungen sollen künftig beschränkter als bisher erfolgen. Nicht jeder Beamte hat Zugriff auf sämtliche Informationen.

7 Fakten zum neuen Staatsschutzgesetz

1. Vertrauenspersonen

Der neue Entwurf sieht außerdem vor, eine "Vertrauenspersonenevidenz" anzulegen. Die sogenannten V-Leute sollen in verdächtige Organisationen ohne konkrete Hinweise auf bereits begangene Straftaten eingeschleust werden und den Ermittlern gegen Belohnung helfen. Bei der Beschaffung von Informationen dürften die Vertrauenspersonen aber keine Straftaten begehen.

2. Schnellerer Zugriff

Beamte sollen bei Bedrohungslagen künftig schneller zugreifen können. War dies bisher nur unmittelbar vor Begehen einer möglichen Straftat erlaubt, kann nun auch schon während Vorbereitungshandlungen etwa für einen Terrorangriff eingeschritten werden.

3. Informationspflicht

Das Innenministerium hat künftig den Bundespräsidenten, die Präsidenten von National- und Bundesrat sowie die Mitglieder der Bundesregierung über mögliche Bedrohungen zu unterrichten, soweit dies für die Wahrnehmung derer Aufgaben von Bedeutung ist. Ebenso haben die Landespolizeidirektoren eine Informationspflicht gegenüber den Landeshauptleuten und den Landtagspräsidenten.

4. Daten länger aufgehoben

Bisher wurden Daten und Informationen, die für die Ermittlungen relevant sind, nach neun Monaten gelöscht. Künftig soll dies erst nach zwei Jahren erfolgen. Mit Zustimmung des Rechtsschutzbeauftragten kann diese Frist sogar auf bis zu fünf Jahre verlängert werden. Sind Daten für die Ermittlungen nicht mehr relevant, werden sie unverzüglich gelöscht.

5. Teilaufhebung der Amtsverschwiegenheit

Das BVT hat dem Rechtsschutzbeauftragten jederzeit Einblick in alle erforderlichen Unterlagen zu gewähren, die Amtsverschwiegenheit gilt hier nicht. Wird der Datenschutz verletzt, müssen die Betroffenen darüber informiert werden.

6. Beratung und Vorbeugung

Zu den Aufgaben des BVT sowie der Landesämter zählt auch die Gefahrenerforschung, sprich die Beobachtung von Gruppierungen oder Personen, deren Pläne eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen könnten. Neu im Entwurf ist eine beratende Funktion durch den Staatsschutz: Einrichtungen können sich, v.a. im Bereich der Cyber-Sicherheit, über potenzielle Bedrohungen informieren und so besser vorbeugen.

7. Personenbezogene Daten nur für Ermittlungszwecke

Personenbezogene Daten dürfen vom Staatsschutz nur für Ermittlungszwecke, also zur erweiterten Gefahrenerforschung, verwendet werden. Ermittelt werden darf etwa durch Observation Verdächtiger, verdeckt und mittels Verkehrsdaten, etwa von Telekommunikationsdaten. Neu ist die Möglichkeit, Kennzeichenerkennungsgeräte zu verwenden.

Kritik am neuen Staatsschutzgesetz

Der grüne Sicherheitssprecher Peter Pilz kann dem neuen Entwurf nichts abgewinnen. Im Ö1-Mittagsjournal spricht er von einem "gefährlichen Pfusch". Gleichzeitig fordert er eine stärkere Verankerung der parlamentarischen Kontrolle im Gesetz. Weniger kritisch reagierte SPÖ-Sicherheitssprecher Otto Pendl. Er hält den Entwurf für "brauchbar". Der Begutachtungsentwurf des Innenministeriums sieht vor, dass das neue Staatsschutzgesetz mit 1. Jänner 2016 in Kraft tritt.

Kommentare

Alles Probleme die wir ohne dieser offenen Grenzen und der schrankenlosen Zuwanderung gar nicht hätten.

strizzi1949
strizzi1949 melden

Der Gift-Pilz kann auch nur meckern! Wo sind seine besseren Vorschläge? Immer nur dagegen sein, aber selber nix vorschlagen, darin sind die Grünen Weltmeister!

christian95 melden

Dafür stehen die Grünen:
Mehr Radwege, Schikanen gegen Autofahrer und
noch mehr Ausländer herein.
Egal was sonst kommt da sind sie immer DAGEGEN.

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