Staatsschutz: Was V-Leute dürfen

Ausweitung des Einsatzes von Vertrauenspersonen geplant - Vorschlag erntet Kritik

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Geheimdienstaufgaben - Staatsschutz: Was V-Leute dürfen

1. Das soll sich durch das neue Gesetz ändern

Das Innenministerium will mit dem neuen Gesetz den Einsatz von Vertrauenspersonen für den Staatsschutz gesetzlich verankern. Der Einsatz von V-Leuten, die sich in Netzwerke einschleusen und Informationen gegen Zusage einer Belohnung weitergeben, soll künftig klar geregelt sein. So sollen etwas Informationen aus Terrorzellen dadurch besser fließen. Die V-Männer oder V-Frauen dürfen sich jedoch nicht selbst strafbar machen.

2. Kritische Stimmern

Skeptisch hinsichtlich des Einsatzes von Vertrauenspersonen hat sich der Verfassungsjurist Bernd-Christian Funk gezeigt. Zwar dürften diese per Gesetz keine Straftaten begehen, sagte er im Ö1-"Mittagsjournal". Aber in der Praxis sei das nur schwer vorstellbar.

Auch die NEOS stehen dem Vorhaben von Innenministerin Johanna Mikl-Leitner skeptisch gegenüber, verdeckte Ermittlungen durch Vertrauenspersonen auf den gesamten Bereich der Sicherheitspolizei auszudehnen. Sicherheitssprecher Niko Alm verwies auf die negativen Erfahrungen aus Deutschland etwa im NPD-Verbotsverfahren. Damals sollen V-Leute selbst führende Positionen in der NPD eingenommen haben, sodass das Bundesverfassungsgericht das Verbotsverfahren aufgrund mangelnder Unabhängigkeit nicht weitergeführt hat. "Zudem liegt keine Evaluierung des Nutzens der bereits bisher erlaubten Tätigkeiten bezahlter Informantinnen und Informanten vor", teilt Alm mit. Daher werde man dazu in den nächsten Tagen eine parlamentarische Anfrage einbringen."

Grünen-Sicherheitssprecher Peter Pilz kommentiert und kritisiert auf Twitter den Einsatz von V-Leuten.

BVT-Gesetz: 6 Jahre Speicherfristen, neue V-Männer, aber die alte, untaugliche Struktur. Zu viel Überwachung, zu wenig Kontrolle.

— Peter Pilz (@Peter_Pilz) 31. März 2015

3. So verteidigt sich das Innenministerium

Das Innenministerium sieht hingegen im geplanten Einsatz von Vertrauenspersonen kein Problem. Dieses Instrument gebe es in der Strafprozessordnung schon länger, sagte Peter Gridling, Leiter des Bundesamts für Verfassungsschutz. Er betonte, dass Vertrauenspersonen bei der Beschaffung von Informationen keine Straftaten begehen dürften. Im strafrechtlichen Bereich sei es bereits "durchaus üblich, dass Vertrauenspersonen eingesetzt werden", sagte Gridling.

4. Was bisher erlaubt war

Im Sicherheitspolizeigesetz, das im Zuge der Erarbeitung des neuen Staatsschutzgesetzes ergänzt wird, hat bisher die Möglichkeit, V-Leute einzusetzen, gefehlt. Bis jetzt sei dem BVT nur der Einsatz verdeckter Ermittler möglich gewesen, die allerdings nur Polizeibeamte sein durften, so der Leiter des Bundesamts für Verfassungsschutz. Vertrauenspersonen seien allerdings sowohl im kriminalpolizeilichen Bereich als auch im Staatsschutz notwendig.

Der Einsatz von Vertrauenspersonen zur Aufklärung konkreter Straftaten wurde 2008 mit der Strafprozessreform ermöglicht. Das Sicherheitspolizeigesetz erlaubte schon seit 2002 Informationen durch "Zundgeber", was vor allem zur Aufklärung von Straftaten im Drogen- und Rotlichtmilieu genutzt wurde.

5. Diskrepanz zwischen Gesetz und Praxis

Nicht angesprochen wird in der StPO die Frage, ob V-Leute Straftaten begehen dürfen. Damit sind sie auch nicht erlaubt. Das ist ein Problem, etwa wenn von einem frisch eingeschleusten "Spitzel" eine "Keuschheitsprobe", also eine Straftat zum Beweis der Glaubwürdigkeit, verlangt wird. In der Praxis wird dieses Problem etwa so gelöst, dass eine Vertrauensperson beim Zugriff der Polizei entkommt.

Kommentare

V-Männer nennen die "Vertauenspersonen" .. ha ha ha!

V - wie Verräter.. oder, V - wie Vendeta .. paßt besser.

Kopfgeld auf V-Männer aussetzen - mal sehen wieviele dann noch übrig bleiben... von Vertrauenspersonen...

Die sind krank, und haben Angst - suchen wir uns eine neue Regierung die aus Menschen besteht. Die da sind Abseits jeglicher Realitätsvorstellung.

Weg mit dem Dreck.

Die V-Männer oder V-Frauen dürfen sich jedoch nicht selbst strafbar machen, nein,- die sich nur in Netzwerke einschleusen und Informationen gegen Zusage einer Belohnung bekommen, zum Beispiel „Osterhase,-Schokolade natürlich. Und brauchen noch Bell-Boeing V-22 auch. Größere Hubschrauber so wie so nötig.


Wie viele Irre Idee kommt noch.

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