In sechs Jahren zum Österreicher

Gut integrierte Bewerber werden nach neuem Gesetz schneller eingebürgert

von Staatsbürgerschaftstest Hinweisftafel in Wiener Magistrat. © Bild: APA/HELMUT FOHRINGER

Nach sechs Jahren ist der Erwerb der Staatsbürgerschaft demzufolge möglich, wenn die betreffende Person einen gesicherten Lebensunterhalt nachweisen kann und über Deutschkenntnisse auf B2-Level (Maturaniveau der ersten lebenden Fremdsprache) verfügt. Ein weiterer Nachweis einer persönlichen Integration ist dann nicht mehr nötig. Als gesicherter Lebensunterhalt gilt dabei ein Einkommen von rund 1.000 Euro pro Person und Monat - nachweisen muss man insgesamt drei Jahre aus den letzten sechs Jahren. Die letzten sechs Monate vor dem Antrag muss man jedenfalls gearbeitet haben - es gilt aber auch, wenn man in diesen sechs Monaten in Karenz war. Sozialhilfeleistungen dürfen nicht in Anspruch genommen worden sein.

Verfügt der Bewerber nicht über Deutschkenntnisse auf Matura-, sondern nur auf Mittelschulniveau (B1-Level), kann er ebenfalls nach sechs Jahren die Staatsbürgerschaft bekommen, allerdings muss er dann eine nachhaltige persönliche Integration nachweisen. Er muss sich dafür zumindest drei Jahre lang gemeinnützig engagiert haben. Entweder muss er ehrenamtlich bei einer gemeinnützigen Organisation (Feuerwehr, Rotes Kreuz etc.) oder beruflich im Bildungs-, Sozial-und Gesundheitsbereich oder ehrenamtlich in einem nicht gesetzlichen Interessenverband (Elternvertretung, Betriebsrat) tätig gewesen sein.

Bewerber muss unbescholten sein

In der zweiten Stufe ist der Erwerb der Staatsbürgerschaft nach zehn Jahren möglich. Dafür reichen die (auch für den Erhalt nach sechs Jahren geltenden) Kriterien der Unbescholtenheit, der Selbsterhaltungsfähigkeit, der Sprachkenntnisse auf Mittelschulniveau sowie ein erfolgreicher Staatsbürgerschaftstest. Wer diese Kriterien nicht erfüllt, soll auch die Staatsbürgerschaft nicht bekommen.

Für Menschen, die aus körperlichen Gründen die Kriterien nicht erfüllen können, sind Ausnahmen vorgesehen. Ausgenommen sind Menschen mit Behinderung, wenn sie physisch nicht in der Lage sind, die Sprache zu lernen oder für eigenen Unterhalt zu sorgen sowie Menschen, die aus schwerwiegenden gesundheitlichen Gründen amtsärztlich arbeitsunfähig sind. Bei sogenannten Putativ-Österreichern, die fälschlicherweise von den Behörden als Staatsbürger behandelt wurden (und z.B. den Wehrdienst abgeleistet haben), wird rückwirkend die Staatsbürgerschaft anerkannt.

Außerdem werden künftig auch uneheliche Kinder mit österreichischem Vater und ausländischer Mutter Anspruch auf die österreichische Staatsbürgerschaft haben. Die derzeit bestehende Diskriminierung, dass uneheliche Kinder, bei denen nur der Vater die Staatsbürgerschaft besitzt, keinen Anspruch haben, wird beseitigt. Um Kritik aus der Begutachtung Rechnung zu tragen, wirken Vaterschaftsanerkenntnisse oder gerichtliche Feststellungen der Vaterschaft, die innerhalb von acht Wochen nach der Geburt des Kindes vorgenommen wurden, rückwirkend mit dem Zeitpunkt der Geburt. Bei Adoptionen von ausländischen Kindern wird der Erwerb der Staatsbürgerschaft bis zum 14. Lebensjahr erleichtert.

Staatsbürgerschaftstest bleibt

Alle neuen Österreicher werden auch weiterhin einen Staatsbürgerschaftstest absolvieren müssen, er wurde aber überarbeitet. Es soll weniger historisches Faktenwissen geprüft werden, der Fokus soll mehr auf Werte und Fragen des Zusammenlebens gelegt werden. Integrationsstaatssekretär Sebastian Kurz hatte dazu vergangene Woche eine Wertefibel für potenzielle Neo-Österreicher und eine Lernunterlage inklusive Testfragen präsentiert.

Kritik von Opposition und SPÖ

Das neue Staatsbürgerschaftsgesetz ist - aus unterschiedlichen Gründen - auf Kritik der Opposition gestoßen. Aber auch die SPÖ Wien ist mit den Neuerungen nicht zufrieden: Integrationsstadträtin Sandra Frauenberger bewertete den Entwurf in einer Aussendung als "unzureichende Novellierung ohne umfassende Verbesserungen".

"Mit immer höheren Auflagen, seien sie ökonomischer oder sprachtechnischer Natur, schaffen wir uns langfristig ein demokratie- und integrationspolitisches Problem", meinte Frauenberger. Für FPÖ-Generalsekretär Harald Vilimsky ist das neue Staatsbürgerschaftsgesetz wiederum ein "Kniefall vor der Zuwanderungslobby". BZÖ-Chef Josef Bucher forderte einmal mehr eine "Staatsbürgerschaft auf Probe". "Jedem Neo-Österreicher, der innerhalb dieser fünf Jahre Probezeit straffällig und zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr verurteilt wird, wird die Staatsbürgerschaft wieder aberkannt", verlangte er. Staatsbürgerschaft sei keine Frage des Einkommens, meint Team Stronach-Klubobmann Robert Lugar. "Zuwandern kann, wer in Österreich gebraucht wird und einen Beitrag zum Gemeinwohl leisten kann - der Bedarf ist entscheidend."

Kommentare

Der Wert und das Ansehen des A-Passes scheint aufgrund der Masseneinbürgerungen weiter enorm abzunehmen. Der A-Bürger muss sich an ausländischen Flughäfen heute schon in Grund und Boden schämen wenn man sieht wie die Grenzbeamten den Kopf schütteln, wenn sie sehen, was da inzwischen schon alles mit A-Pass herumreist.

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