Staatsanwaltschaft ermittelt
gegen Bischof Alois Schwarz

Die Staatsanwaltschaft Graz ermittelt wegen Untreueverdachts gegen den ehemaligen Kärntner Diözesanbischof Alois Schwarz.

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gegen Bischof Alois Schwarz

Hansjörg Bacher, der Sprecher der Staatsanwaltschaft, bestätigte am Freitag einen entsprechenden Bericht der "Kronen Zeitung". Bereits seit Oktober wird gegen die Vertraute des nunmehrigen St. Pöltner Bischofs, Andrea Enzinger, ermittelt. News brachte den Fall Bischof Schwarz mit seiner Aufdeckungsarbeit ins Rollen.

Keine Details genannt

Details zu den Verdachtsmomenten wurden am Freitag von der Staatsanwaltschaft keine genannt: "Zu den Inhalten kann keine Stellungnahme abgegeben werden. Wir stehen im Ermittlungsverfahren ganz am Anfang", sagte Bacher.

»Wir stehen im Ermittlungsverfahren ganz am Anfang«

Enzinger war als Leiterin des Bildungshauses St. Georgen am Längsee angestellt - mit einem Jahresgehalt von 91.000 Euro plus Dienstauto und Dienstwohnung. Nach dem Dienstantritt von Schwarz in Niederösterreich war Enzinger im Juli beurlaubt worden, Ende August wurde das Dienstverhältnis beendet. Sie bekämpfte ihre Kündigung vor Gericht mit dem Argument, dass sie vom Diözesanadministrator gar nicht gekündigt werden hätte dürfen, da dieser nach dem Kirchenrecht dazu gar nicht befugt gewesen sei. Die Diözese hatte hingegen die Rechtsgültigkeit des Dienstvertrages mit Enzinger bezweifelt.

Unterlagen weitergeleitet

Während dieser Arbeitsgerichtsprozess Anfang November mit einem Vergleich beendet wurde, war aber schon bald klar, dass die Causa auch die Staatsanwaltschaft beschäftigen würde. Richter Helfried Kandutsch hatte nämlich gleich am ersten Verhandlungstag bekanntgegeben, dass er die Unterlagen wegen des Verdachts der Untreue an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet hatte. Diese ermittelte schon bald gegen Enzinger - wegen möglicher Befangenheit in Klagenfurt übernahm die Staatsanwaltschaft Graz die Causa.

"Reinwaschung" zurückgewiesen

Die Kärntner Kirchenführung hat unterdessen die Aussagen von Kardinal Christoph Schönborn und Bischof Alois Schwarz bezüglich der Ergebnisse des Prüfberichts der "Arbeitsgruppe Bistum" als "unwahr und nicht der Faktenlage entsprechend" zurückgewiesen. Es handle sich um "untaugliche und unlautere Versuche", eine "Reinwaschung" zu betreiben.

Kardinal Schönborn und Bischof Alois Schwarz hätten sich in den vergangenen Tagen wiederholt öffentlich zu den im Prüfbericht der Arbeitsgruppe Bistum erhobenen Vorwürfen betreffend Misswirtschaft und rechtlicher Schieflagen im Bistum Gurk geäußert. Die Arbeitsgruppe Bistum werte sie als untaugliche und unlautere Versuche, durch einseitiges und verzerrendes Zitieren aus dem Bericht des externen Wirtschaftsprüfers Breschan eine "Reinwaschung" zu betreiben und damit die Arbeit nicht nur der Arbeitsgruppe Bistum, sondern auch der externen Prüfer in ein schiefes Licht zu rücken. Man wolle sich nicht dem Vorwurf aussetzen, durch Schweigen diesen "unrichtigen und verharmlosenden Äußerungen von Kardinal Schönborn und Bischof Schwarz" zuzustimmen und sehe sich deshalb zu einer Klarstellung veranlasst.

Bericht eines externen Wirtschaftsprüfers

Der Bericht des externen Wirtschaftsprüfers Breschan stelle der früheren Leitung des Bistums keineswegs einen "Persilschein" aus, sondern verweise sehr wohl darauf, dass Rechtsgeschäfte statutenwidrig ohne Einbindung des Wirtschaftsrates abgeschlossen wurden. Zudem beschränke sich der Bericht auf die rechnerische Richtigkeit der Bistumsbuchhaltung, beurteile aber nicht die wirtschaftliche Gebarung. Daher seien Fragen nach den Gründen für hohe Abfindungszahlungen an ehemalige Bistumsmitarbeiter oder zu Entgeltvereinbarungen im Bistum, die außerhalb des üblichen Rahmens lagen, nicht behandelt worden.

"Kirchliches Großprojekt"

Ebenfalls nicht im Prüfbericht behandelt worden seien offene Fragen nach "großzügigen Spenden" für kirchliche Großprojekte im Zusammenhang mit Liegenschaftsverkäufen des Bistums Gurk. Der Finanzkammerdirektor der Diözese Gurk-Klagenfurt, Franz Lamprecht, erklärte, es handle sich um einen medial einst heftig diskutierten Wohnungsverkauf des Bistums an einen Industriellen. Dabei soll ein "sehr hoher Geldbetrag" als Spende für ein "kirchliches Großprojekt" geflossen sein.

Zu überprüfen sei laut Lamprecht auch der Ankauf der Marienorgel für den Klagenfurter Dom. "Auch da werden Zusammenhänge gesehen, die geprüft werden müssen", sagte Lamprecht. Bei dem Immobiliendeal handelt es sich um den Verkauf von fünf Wohnungen in Pörtschach am Wörthersee. Das Bistum hatte die Wohnungen laut Bischof Schwarz 2012 um 1,38 Millionen Euro gekauft, im Jahr darauf wurden sie an den Industriellen Gaston Glock um 1,5 Millionen Euro weiterverkauft. Bei dem "kirchlichen Großprojekt" soll es sich um den Bau des Diözesanmuseums in Gurk handeln. Die Marienorgel im Dom hatte insgesamt 700.000 Euro gekostet, sie wurde 2016 eingeweiht.

Geldflüsse müssen geprüft werden

In der Aussendung heißt es dazu: "Die Arbeitsgruppe Bistum hält es daher für unerlässlich, dass im Rahmen der Apostolischen Visitation auch diese Geldflüsse geprüft und offen gelegt werden, da diese Transaktionen auch von steuerrechtlicher Relevanz sein könnten." Weiters wird betont, dass Bischof Schwarz bei seinem Wechsel nach St. Pölten das Bistum Gurk nicht, wie von ihm behauptet, mit einer ausgeglichenen Bilanz übergeben habe, sondern mit einem Jahresverlust von 1,9 Millionen Euro.

Das Bildungshaus Stift St. Georgen/Längsee mitsamt dem Hotelbetrieb allein habe in den letzten vier Jahren Gesamtverluste in der Höhe von 3,9 Mio. Euro erwirtschaftet. "Diese Verluste sind Ergebnis einer völlig verfehlten, Wirtschaftlichkeitsüberlegungen außer Acht lassenden Investitionspolitik und höchst fragwürdiger Personalentscheidungen." Da der Wirtschaftsrat des Bistums statutenwidrig in viele Entscheidungen nicht eingebunden wurde und daher nicht mehr bereit war, die Verantwortung für die Gebarung des Bistums mitzutragen, habe er Ende 2017 auch geschlossen seinen Rücktritt erklärt.

Ungereimtheiten aufklären

Lamprecht, der seit kurzem wieder Finanzkammerdirektor der Diözese ist, betonte, es handle sich bei diesen Vorgängen um Kirchengeld, und es sei unbedingt notwendig, dass sämtliche Ungereimtheiten überprüft und aufgeklärt würden. Die Finanzgebarung der Diözese selbst, an die die Kirchenbeiträge der Katholiken fließen, ist von den Vorgängen nicht betroffen.

Die Arbeitsgruppe Bistum, die im Sommer vom Domkapitel eingesetzt wurde, besteht aus dem Ökonom des Gurker Domkapitels, Gerhard Kalidz, Dompfarrer Peter Allmaier, dem Juristen des Domkapitels Burkhard Kronawetter und Diözesanökonom Franz Lamprecht als Konsulent.

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